Guide · LLC

US-LLC neben dem Job.

Angestellt bleiben, nebenher aufbauen – sauber getrennt.

Was eine US-LLC Angestellten bringt, was arbeitsrechtlich und steuerlich gilt, wo die Grenzen liegen und in welcher Reihenfolge man sinnvoll vorgeht.

Guide · LLCSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Ausgangslage

Der Job bleibt, die Firma wächst daneben.

Viele unserer Kunden sind angestellt, wenn sie zu uns kommen. Sie haben ein Projekt neben dem Job, erste Kunden im Ausland oder wollen einfach Zugang zum US-Finanzsystem. Für sie ist die US-LLC kein Sprung ins Ungewisse, sondern ein Fundament, das neben dem Gehalt wachsen kann.

Wichtig ist von Anfang an die richtige Erwartung: Das Gehalt wird weiter ganz normal versteuert. Die LLC spart Angestellten keine Steuern. Sie schafft Trennung, Zugang und Möglichkeiten, die mit einem deutschen Gehaltskonto allein nicht zu haben sind.

02 — Vorteile

Was die LLC Angestellten bringt.

  • Klare Trennung. Einnahmen und Ausgaben aus dem Nebenprojekt laufen über die Firma und ihr eigenes Konto, nicht über das private Gehaltskonto.
  • US-Konto und Dollar. Zahlungen von US-Kunden, Plattformen und Marktplätzen kommen ohne Umweg und ohne teure Umrechnung an.
  • Haftungsschutz. Die LLC haftet mit ihrem Vermögen, nicht mit Ihrem privaten. Mehr dazu im Guide Vermögensschutz.
  • US-Kredithistorie. Mit ITIN und Firma lässt sich Schritt für Schritt Bonität im US-System aufbauen – die Voraussetzung für US-Kreditkarten.
  • Meilen und Reisen. US-Karten bieten oft deutlich höhere Prämien als europäische. Warum, erklärt der Guide Meilen, Punkte & Reisen.
  • Vorbereitet für später. Wer irgendwann ganz selbstständig wird oder auswandert, hat Firma, Konto und Zahlungshistorie bereits. Nichts muss neu aufgebaut werden.
03 — Arbeitsrecht

Nebentätigkeit: anzeigen, nicht verstecken.

Eine selbstständige Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt. Viele Arbeitsverträge enthalten aber eine Pflicht, sie vorher anzuzeigen oder genehmigen zu lassen. Verbieten darf der Arbeitgeber sie nur, wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt sind: bei Konkurrenz zum eigenen Geschäft, bei Nutzung von Betriebsgeheimnissen oder wenn Sie Ihre Arbeit nicht mehr ordentlich leisten können.

Unser Rat: Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag und informieren Sie Ihren Arbeitgeber kurz schriftlich, bevor die LLC Umsätze macht. Das kostet wenig und erspart später Streit.

04 — Grenze

Den eigenen Arbeitgeber nicht über die LLC abrechnen.

Die LLC ist für eigene Kunden und eigene Projekte gedacht. Wer dieselbe Arbeit, die er als Angestellter macht, künftig über eine Firma an den Arbeitgeber berechnet, läuft Gefahr, als scheinselbstständig zu gelten. Entscheidend ist dann nicht der Vertrag, sondern wie die Arbeit tatsächlich abläuft: Weisungen, feste Arbeitszeiten, Eingliederung in den Betrieb. Die Folge wären Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, meist zulasten des Auftraggebers – und damit ein belastetes Verhältnis.

05 — Steuern

Versteuert wird am Wohnsitz.

Eine Single-Member-LLC ohne Betrieb in den USA ist dort in der Regel steuerlich transparent. Wer in Deutschland wohnt, versteuert die Gewinne deshalb hier, zusätzlich zum Gehalt und zum persönlichen Steuersatz. Je nach Tätigkeit kann Gewerbesteuer anfallen; für natürliche Personen gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr. Wie die LLC im Detail eingeordnet wird, erklärt der Guide US-LLC und Steuern in Deutschland.

In den USA fallen jährliche Meldepflichten an, vor allem Form 5472 und der Annual Report im Bundesstaat. Größere Zahlungen aus dem Ausland können zudem unter die AWV-Meldepflicht fallen. Für die deutsche Seite empfehlen wir einen Steuerberater, der US-Gesellschaften kennt.

06 — Vermögensschutz

Nicht alles an einem Ort.

Wer nur ein Gehaltskonto in einem Land hat, trägt das Risiko dieser einen Bank und dieses einen Staates allein: Bankenkrise, Kapitalverkehrskontrollen, im Extremfall staatlicher Zugriff. Vermögensschutz heißt für Angestellte vor allem Streuung – legal, gemeldet und gut dokumentiert.

  • Zweitkonto in Georgien. Georgische Banken führen Konten in Lari, Dollar und Euro. Die Eröffnung läuft in der Regel vor Ort in Tiflis oder über einen Bevollmächtigten mit notariell beglaubigter Vollmacht; die Bank fragt nach Einkommen und Herkunft der Mittel. Einlagen sind seit dem 1. April 2026 bis 50.000 Lari pro Person und Bank gesichert. Ein Versteck ist das Konto nicht: Georgien meldet Konten von Ausländern über den automatischen Informationsaustausch (CRS), Zinsen versteuern Sie in Deutschland.
  • Die LLC als Schutzhülle. Geschäftsvermögen liegt in der Firma, nicht im Privatvermögen. Private Gläubiger erreichen Anteile an einer Wyoming-LLC in der Regel nur über die Charging Order, also über Ausschüttungen. Wie das funktioniert, zeigt der Report LLC und Charging Order; zu staatlichen Eingriffen der Report Enteignung und Beschlagnahme.
  • Wenn es finanziell eng wird. In Deutschland gibt es die Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Ein Insolvenzverfahren in einem anderen EU-Land wie Irland oder Spanien kommt nur in Frage, wenn Sie dort wirklich leben; ein Umzug kurz vor dem Antrag wird genau geprüft. Die Hintergründe stehen in den Reports Insolvenzrecht in Deutschland, EU-Insolvenz und Neustart nach der Insolvenz.

Eine Grenze gilt immer: Wer Vermögen erst verschiebt, wenn Gläubiger schon vor der Tür stehen, riskiert die Anfechtung und macht sich im schlimmsten Fall strafbar. Schutz baut man auf, solange alles gut läuft. Der Guide Vermögensschutz gibt den Überblick.

07 — Reihenfolge

So gehen Sie vor.

  1. Arbeitsvertrag prüfen und die Nebentätigkeit beim Arbeitgeber anzeigen.
  2. US-LLC gründen, in der Regel in Wyoming, mit EIN.
  3. US-Geschäftskonto eröffnen und Einnahmen nur noch dort annehmen.
  4. ITIN beantragen, wenn Sie eine persönliche US-Kredithistorie aufbauen wollen.
  5. Erste US-Karte wählen und die Zahlungshistorie sauber aufbauen. Der Guide Business Credit aufbauen zeigt die Stufen.
  6. Jährliche Pflichten in den USA und die deutsche Steuererklärung im Blick behalten.
08 — TAXXIT

Start neben dem Job.

Für Angestellte haben wir die Bausteine in einem Einstieg gebündelt: Gründung, Konto, ITIN und die Strategie für die erste US-Karte. Was dazugehört, steht auf der Seite Start neben dem Job. Ob der Weg zu Ihrer Situation passt, klären wir im Erstgespräch. Einen schnellen ersten Eindruck gibt der Flaggen-Rechner.

09 — Fragen

Acht Fragen.

  • Ja. Eine Firma zu gründen und nebenher selbstständig zu arbeiten, ist grundsätzlich erlaubt. Viele Arbeitsverträge verlangen aber, dass Sie eine Nebentätigkeit vorher anzeigen. Untersagen darf der Arbeitgeber sie nur, wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt sind, etwa bei Konkurrenz zum eigenen Geschäft oder wenn die Arbeitskraft leidet.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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