Insolvenz in der EU: Welches Land zuständig ist und was ein Umzug bewirkt
Wie die Europäische Insolvenzverordnung die Zuständigkeit regelt, was der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) ist und wann ein Umzug ins EU-Ausland trägt.
Wer in Deutschland Schulden hat und in ein anderes EU-Land zieht, fragt sich bald: Wo findet eine Insolvenz statt, und gelten die Regeln des neuen Landes? Die Antwort gibt die Europäische Insolvenzverordnung. Sie sorgt dafür, dass in der EU nur ein Land für das Hauptverfahren zuständig ist und alle anderen das Ergebnis anerkennen. Dieser Beitrag erklärt die Grundregeln – und warum der früher beliebte „Insolvenztourismus“ kaum noch funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze
Die Europäische Insolvenzverordnung (Verordnung (EU) 2015/848, kurz EuInsVO) gilt in allen EU-Staaten außer Dänemark.
Zuständig für das Hauptverfahren ist das Land, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (Centre of Main Interests, COMI).
Wer kurz vor dem Antrag umzieht, profitiert nicht automatisch: Für Privatpersonen gilt der neue Wohnsitz erst nach sechs Monaten als Mittelpunkt, für Selbstständige und Gesellschaften nach drei Monaten – und auch dann prüfen Gerichte genau.
Ein in einem EU-Staat eröffnetes Verfahren und die Restschuldbefreiung werden in allen anderen EU-Staaten automatisch anerkannt.
Seit der EU-Restrukturierungsrichtlinie gilt in vielen Ländern eine Entschuldung nach höchstens drei Jahren. Der Vorteil eines Umzugs ist damit deutlich kleiner als früher.
Der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen
Die EuInsVO knüpft die Zuständigkeit an den Ort, an dem der Schuldner üblicherweise seine Interessen verwaltet und der für Dritte erkennbar ist (Art. 3 EuInsVO). Sie stellt dafür Vermutungen auf:
Schuldner | Vermuteter Mittelpunkt | Gilt nicht, wenn verlegt innerhalb von |
|---|---|---|
Gesellschaft | satzungsmäßiger Sitz | drei Monaten vor dem Antrag |
Selbstständiger, Freiberufler | Hauptniederlassung | drei Monaten vor dem Antrag |
Privatperson | gewöhnlicher Aufenthalt | sechs Monaten vor dem Antrag |
Die Vermutungen lassen sich widerlegen. Hat jemand formal einen neuen Wohnsitz, lebt aber weiter überwiegend in Deutschland, arbeitet dort und hat dort Familie und Vermögen, bleibt Deutschland zuständig. Das Gericht muss seine Zuständigkeit von Amts wegen prüfen und begründen. Gläubiger können die Eröffnung anfechten.
Haupt- und Sekundärverfahren
Das Hauptverfahren im COMI-Staat erfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen des Schuldners in allen EU-Staaten. Daneben kann in einem anderen Mitgliedstaat ein Sekundärverfahren eröffnet werden, wenn der Schuldner dort eine Niederlassung hat, also eine dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit mit Personal und Vermögen. Das Sekundärverfahren betrifft nur das Vermögen in diesem Land.
Eröffnungsentscheidungen werden in nationalen Insolvenzregistern veröffentlicht, die über das Europäische Justizportal miteinander vernetzt sind. Gläubiger in anderen Staaten können so erfahren, dass ein Verfahren läuft, und ihre Forderungen anmelden.
Automatische Anerkennung
Eröffnet ein zuständiges Gericht in einem EU-Staat ein Insolvenzverfahren, wird das in allen anderen Mitgliedstaaten ohne weiteres Verfahren anerkannt (Art. 19 EuInsVO). Das gilt auch für die Entscheidungen, die das Verfahren beenden, also auch für eine Restschuldbefreiung. Andere Staaten dürfen die Anerkennung nur verweigern, wenn sie offensichtlich gegen ihre öffentliche Ordnung verstößt. Das ist die große Ausnahme.
Was ist mit „Insolvenztourismus“?
Früher zogen manche Schuldner nach England oder Frankreich, weil sie dort deutlich schneller schuldenfrei werden konnten als in Deutschland, wo das Verfahren lange sechs Jahre dauerte. Heute spricht wenig dafür:
Kürzere Fristen überall: Die EU-Richtlinie 2019/1023 verlangt, dass Unternehmer spätestens nach drei Jahren entschuldet werden können. Deutschland hat das 2020 auch für Verbraucher umgesetzt. Mehr dazu in unserem Beitrag zum deutschen Insolvenzrecht im Blog.
Großbritannien ist raus: Seit dem Brexit gilt die EuInsVO nicht mehr für das Vereinigte Königreich. Eine englische Entschuldung wird in der EU nicht mehr automatisch anerkannt.
Strengere Prüfung: Die Fristen von drei und sechs Monaten und die Pflicht der Gerichte zur Prüfung machen kurzfristige Umzüge riskant.
Kosten und Aufwand: Ein Verfahren im Ausland bedeutet fremde Sprache, fremdes Recht, Anwälte vor Ort und echten Lebensmittelpunkt dort.
Wer ohnehin dauerhaft auswandert, etwa nach Zypern, Spanien oder Portugal, unterliegt nach einiger Zeit natürlich dem Insolvenzrecht des neuen Landes. Das ist legitim, wenn der Umzug echt ist. Einen Wohnsitz nur auf dem Papier zu begründen, um Gläubigern auszuweichen, ist dagegen riskant und kann als Täuschung gewertet werden. Was einen echten Wohnsitz ausmacht, erklären die Guides Steuerlicher Lebensmittelpunkt und Scheinwohnsitz und Steuern.
Und außerhalb der EU?
Für Staaten außerhalb der EU gilt die EuInsVO nicht. Deutschland erkennt ausländische Insolvenzverfahren aber nach § 343 InsO grundsätzlich an, wenn das ausländische Gericht nach deutschen Maßstäben zuständig war und die Anerkennung nicht gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts verstößt. Das betrifft etwa die USA, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich. Was ein Neustart in den USA bedeutet, behandelt unser Beitrag zum Neustart in den USA im Blog.
Häufige Fragen
Kann ich in einem anderen EU-Land Insolvenz anmelden, wenn ich dorthin ziehe? Ja, wenn dort wirklich Ihr Lebensmittelpunkt liegt. Als Privatperson gilt der neue Wohnsitz in der Regel erst nach sechs Monaten als Mittelpunkt, und das Gericht prüft die Umstände.
Wird eine Restschuldbefreiung aus Spanien oder Zypern in Deutschland anerkannt? Ja, Entscheidungen in EU-Insolvenzverfahren werden automatisch anerkannt, wenn das Gericht zuständig war.
Welches Vermögen erfasst ein Insolvenzverfahren im EU-Ausland? Das Hauptverfahren erfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen, auch in Deutschland und außerhalb der EU.
Gilt die EuInsVO auch für eine US-LLC? Für eine LLC mit Sitz und Verwaltung in den USA in der Regel nicht. Wird sie aber tatsächlich aus einem EU-Staat geführt, kann der Mittelpunkt ihrer Interessen dort liegen. Die Anteile eines Gesellschafters gehören zu seinem Vermögen und werden von seinem Verfahren erfasst.
Lohnt sich ein Umzug wegen einer Insolvenz? Allein deswegen selten. Ein Umzug sollte zu Ihrem Leben und Geschäft passen. Wie eine Auswanderung steuerlich und strukturell aufgesetzt wird, klären wir im Erstgespräch.
Stand: November 2026. Quellen: Verordnung (EU) 2015/848 (Art. 3, 19), Richtlinie (EU) 2019/1023, § 343 InsO. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich bei Insolvenzfragen an einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.
