Vermögensschutz & Nachfolge

Insolvenzrecht in Deutschland: Ablauf, Restschuldbefreiung nach drei Jahren und Pflichten für Unternehmer

Verbraucher- und Regelinsolvenz, Restschuldbefreiung nach drei Jahren, Antragspflicht für GmbH-Geschäftsführer und welche Schulden bleiben – der Überblick für Unternehmer.

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Eine Insolvenz ist kein Makel, sondern ein geregeltes Verfahren, um aus einer finanziellen Sackgasse herauszukommen. Seit der Reform 2020 können natürliche Personen in Deutschland in der Regel schon nach drei Jahren schuldenfrei sein. Für Unternehmer gibt es aber Pflichten und Fallstricke, die man kennen sollte, bevor es eng wird. Dieser Beitrag gibt den Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucherinsolvenz gilt für Privatpersonen und ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen, die Regelinsolvenz für aktive Selbstständige und Unternehmen.

  • Am Ende steht für natürliche Personen die Restschuldbefreiung: Bei Anträgen seit dem 1. Oktober 2020 in der Regel nach drei Jahren.

  • Einige Schulden bleiben trotzdem bestehen, etwa Geldstrafen und Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung.

  • Geschäftsführer einer GmbH müssen bei Zahlungsunfähigkeit spätestens nach drei Wochen, bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen Insolvenz beantragen. Wer zu spät handelt, haftet persönlich und macht sich strafbar.

  • Wer vor oder während des Verfahrens Vermögen beiseiteschafft, gefährdet die Restschuldbefreiung und riskiert eine Strafe.

Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?

Verbraucherinsolvenz steht Privatpersonen offen und ehemaligen Selbstständigen, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Vor dem Antrag muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern scheitern, bestätigt von einer geeigneten Stelle wie einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Anwalt.

Regelinsolvenz gilt für aktive Selbstständige, Freiberufler und alle Unternehmen. Hier gibt es keinen Pflicht-Einigungsversuch, das Verfahren ist aber umfangreicher. Auch Selbstständige können am Ende die Restschuldbefreiung erhalten.

So läuft das Verfahren ab

  1. Antrag beim Insolvenzgericht, für natürliche Personen zusammen mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung und gegebenenfalls auf Stundung der Verfahrenskosten.

  2. Eröffnung: Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter. Er sammelt das pfändbare Vermögen ein und verteilt es an die Gläubiger.

  3. Abtretungsfrist: Drei Jahre lang wird der pfändbare Teil des Einkommens an einen Treuhänder abgeführt. In dieser Zeit gelten Pflichten, sogenannte Obliegenheiten.

  4. Restschuldbefreiung: Hat der Schuldner seine Pflichten erfüllt, erteilt das Gericht die Befreiung von den restlichen Schulden.

Die Pflichten während der drei Jahre

  • Erwerbsobliegenheit: Sie müssen eine angemessene Arbeit ausüben oder sich ernsthaft darum bemühen. Selbstständige müssen die Gläubiger so stellen, als wären sie angestellt.

  • Erbschaften: Die Hälfte einer Erbschaft geht an die Gläubiger.

  • Mitteilungen: Jeder Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel ist mitzuteilen.

  • Kein Verschweigen: Vermögen und Einkünfte müssen vollständig angegeben werden, auch im Ausland.

  • Keine neuen unangemessenen Schulden.

Wer gegen diese Pflichten verstößt, riskiert, dass die Restschuldbefreiung versagt wird. Dann bleiben alle Schulden bestehen.

Welche Schulden bleiben?

Die Restschuldbefreiung erfasst nicht alle Forderungen. Nach § 302 InsO bleiben unter anderem bestehen:

  • Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, wenn der Gläubiger sie entsprechend angemeldet hat

  • Unterhaltsrückstände, die pflichtwidrig nicht bezahlt wurden

  • Steuerschulden, wenn der Schuldner wegen einer Steuerstraftat in diesem Zusammenhang rechtskräftig verurteilt wurde

  • Geldstrafen und gleichgestellte Verbindlichkeiten

Eine erneute Restschuldbefreiung ist erst nach einer Sperrfrist möglich. Wer sie bereits erhalten hat, muss für einen neuen Antrag elf Jahre warten. Im zweiten Verfahren dauert die Abtretungsfrist dann fünf Jahre.

Pflichten für Geschäftsführer einer GmbH

Für Kapitalgesellschaften gilt eine Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO). Der Geschäftsführer muss den Antrag stellen:

  • spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit,

  • spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung.

Wer zu spät handelt, haftet persönlich für Zahlungen, die er nach Eintritt der Insolvenzreife noch geleistet hat, und macht sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Hinzu kommt die persönliche Haftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer.

Seit 2021 gibt es mit dem StaRUG einen Weg, ein Unternehmen außerhalb der Insolvenz zu sanieren, wenn es nur drohend zahlungsunfähig ist. Mit einem Restrukturierungsplan können Forderungen auch gegen den Willen einzelner Gläubiger angepasst werden. Das setzt frühes Handeln voraus.

Insolvenz und internationale Strukturen

Für Unternehmer mit Bezug zum Ausland stellen sich zusätzliche Fragen:

  • Vermögen im Ausland: Ein deutsches Insolvenzverfahren erfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen des Schuldners, auch im Ausland. Es muss offengelegt werden.

  • US-LLC: Die Anteile an einer LLC gehören zum Vermögen des Schuldners. Was der Verwalter damit erreichen kann, hängt vom Recht des Gründungsstaats ab. Mehr im Guide LLC und Insolvenzschutz.

  • Anfechtung: Übertragungen in eine Gesellschaft oder an Angehörige in den Jahren vor dem Antrag kann der Verwalter anfechten (§§ 129 ff. InsO), bei vorsätzlicher Benachteiligung bis zu zehn Jahre zurück.

  • Umzug ins Ausland: Innerhalb der EU entscheidet der Mittelpunkt der Lebensinteressen darüber, welches Land zuständig ist. Was ein Umzug bewirkt und was nicht, behandelt unser Beitrag zu EU-Insolvenzen im Blog.

Schufa und Neustart

Nach der Restschuldbefreiung speichert die Schufa diesen Eintrag seit 2023 nur noch sechs Monate. Danach ist ein wirtschaftlicher Neustart deutlich leichter. Viele Unternehmer nutzen diese Phase, um ihr Geschäft neu und sauberer aufzustellen, etwa mit klarer Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz? Bei Anträgen seit dem 1. Oktober 2020 in der Regel drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung.

Kann ich als Selbstständiger Insolvenz anmelden und weiterarbeiten? Ja. Der Verwalter kann die selbstständige Tätigkeit freigeben. Dann müssen Sie Beträge abführen, als wären Sie angestellt.

Werden Steuerschulden erlassen? In der Regel ja, außer Sie wurden wegen einer Steuerstraftat in diesem Zusammenhang rechtskräftig verurteilt.

Was passiert mit meiner US-LLC in der Insolvenz? Die Anteile gehören zur Insolvenzmasse und müssen angegeben werden. Wie weit der Verwalter auf die LLC zugreifen kann, richtet sich nach dem Recht des Gründungsstaats.

Kann ich während der Insolvenz eine neue Firma gründen? Grundsätzlich ja, wenn Sie Ihre Pflichten erfüllen und alles offenlegen. Lassen Sie das vorher mit Ihrem Insolvenzverwalter oder Anwalt abstimmen.

Stand: November 2026. Quellen: §§ 15a, 129 ff., 287 ff., 302, 304 ff. InsO; Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (2020); StaRUG. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.