Aus der Schweiz.
Die Schweiz als Basis für internationale Strukturen — mit US-LLC als Ergänzung.
Eine eigenständige US-Gesellschaft schafft den direkten Rahmen für amerikanische Kunden und Zahlungswege, ohne das Schweizer Geschäft darin aufgehen zu lassen.
Eine starke Basis. Kein direktes US-Vehikel.
Schweizer Unternehmer mit US-Ambitionen verfügen mit AG oder GmbH über etablierte europäische Gesellschaften, aber nicht automatisch über ein amerikanisches Vehikel für US-Kunden, Payments und Investments.
US-Konten aus der Schweiz sind durch FATCA besonders dokumentationsintensiv. Gleichzeitig folgt die steuerliche Behandlung nicht dem EU-Recht: Quellensteuerfragen und die Einordnung der LLC können durch die zuständigen kantonalen Behörden unterschiedlich beurteilt werden.
Das US-Geschäft bekommt eine eigene Struktur.
Eine US-LLC trennt amerikanische Kunden, Verträge und Dollar-Zahlungswege sauber von den Schweizer Aktivitäten. Gesellschaft, EIN und US-Konto bilden dabei eine konsistente operative Einheit.
Eigentümerangaben, FATCA-Dokumentation und die Verbindung zur Schweizer Gesellschaft werden transparent gehalten. Die kantonale Einordnung und mögliche Quellensteuerfolgen bleiben individuell zu prüfen.
Die Grundlagen erklärt unser LLC-Leitfaden.
Vier Bausteine. Eine Struktur.
Vier Bausteine schaffen ein eigenständiges US-Setup und halten regulatorische Schnittstellen sichtbar.
- 01
LLC gründen.
Die Wyoming LLC schafft ein eigenständiges Vehikel für US-Kunden und amerikanische Aktivitäten.
- 02
US-Bankkonto.
Dollar-Zahlungen laufen über ein Konto der LLC und bleiben vom Schweizer Betrieb getrennt.
- 03
EIN beantragen.
Die EIN identifiziert die LLC gegenüber US-Banken, Kunden und Behörden.
- 04
FATCA beachten.
Konten, Eigentümerangaben und steuerliche Einordnung werden mit Blick auf FATCA und kantonale Anforderungen geprüft.
Wenn der US-Markt eine eigene Einheit verlangt.
Die LLC ist prüfenswert, sobald amerikanische Kunden, Plattformen oder Investitionen einen getrennten Vertragspartner und Dollar-Zahlungsweg rechtfertigen.
Für ortsunabhängige Strukturen und einen möglichen Wohnsitzwechsel führen wir die Überlegungen weiter unter Auswanderer.
Was Unternehmer aus der Schweiz fragen.
FATCA ist ein US-Regelwerk zum Austausch von Informationen über Finanzkonten mit US-Bezug. Banken erheben dafür Angaben zu Steuerstatus und wirtschaftlich Berechtigten. Welche Meldungen entstehen, hängt von Konto, Gesellschaft und Beteiligten ab.
Die Einordnung erfolgt anhand der konkreten Merkmale der LLC und kann kantonal unterschiedlich beurteilt werden. Geschäftsleitung, Eigentümer, Satzung, Einkünfte und Quellensteuern müssen deshalb individuell geprüft werden.
Geeignete US-Anbieter ermöglichen grundsätzlich eine Eröffnung ohne dauerhaften US-Wohnsitz. Sie prüfen die LLC, ihre Eigentümer, das Geschäftsmodell, die Mittelherkunft und die regulatorischen Angaben.
Für die Gründung einer LLC ist ein Schweizer Treuhänder nicht generell vorgeschrieben. Für die schweizerische Buchführung, Deklaration und kantonale Einordnung kann fachkundige Begleitung jedoch sinnvoll oder erforderlich sein.
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Besonderheiten für Schweizer Inhaber.
In der Schweiz spielen Kanton und Wohngemeinde eine große Rolle bei der Steuerbelastung. Beteiligungen an einer US-LLC müssen in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn keine Ausschüttung erfolgt.
Wie die LLC eingeordnet wird, beeinflusst Einkommens- und Vermögenssteuer. Die kantonale Praxis kann abweichen. Deshalb lohnt eine frühe Rückfrage bei einem Treuhänder oder der Steuerverwaltung.
