Wissen · Steuern

Steuern.

Zwei Systeme. Ein Ansprechpartner.

US-Steuern kennen andere Formulare, andere Fristen, andere Denkweisen. Wir übersetzen zwischen beiden Seiten — bevor Fristen kippen und Strafen greifen.

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01 — Grundprinzip

Wer wird wo besteuert?

Die USA besteuern nach Quelle und Ansässigkeit. Deutschland besteuert nach Welteinkommen. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-USA) regelt, wer welchen Anteil erhält. Für ausländisch geführte US-LLCs ohne US-Betriebsstätte gilt: Deutschland besteuert die Gewinne, die USA fordern eine Meldung.

Diese Meldung ist Form 5472 — eine der teuersten Formulare der Welt, wenn sie fehlt. 25.000 USD pro Jahr, kumulierend, ohne Verjährung.

02 — Pflichtformulare

Vier Meldungen.

Was jede foreign-owned US-LLC beim IRS und Bundesstaat abgibt.

  • IRS

    Form 5472.

    Für jede foreign-owned US-LLC verpflichtend. Strafe bei Nichtabgabe: 25.000 USD pro Jahr.

    Fällig · 15. April
  • IRS

    Form 1120.

    Body-Formular für 5472 bei Disregarded Entities. Pro Forma, aber Pflicht.

    Fällig · 15. April
  • IRS

    Form 1065.

    Multi-Member-LLCs. Erfasst Gewinnverteilung und Schedule K-1 pro Partner.

    Fällig · 15. März
  • State

    Franchise Tax.

    Wyoming 60 USD, Delaware 300 USD, Florida ab 138,75 USD. Bundesstaatlich, nicht bundesweit.

    Fällig · variiert
03 — Konzepte

Vier Begriffe, die alles entscheiden.

Wer diese vier Kategorien nicht sauber zuordnet, riskiert Nachforderungen oder verpasst Entlastung.

  • ECI

    Effectively Connected Income.

    US-Einkünfte aus aktiver Geschäftstätigkeit. Voll steuerpflichtig in den USA — auch für Nicht-Ansässige.

  • FDAP

    Fixed, Determinable, Annual, Periodical.

    Passive US-Einkünfte (Zinsen, Dividenden, Lizenzen). 30 Prozent Withholding, ggf. reduziert durch DBA.

  • Nexus

    Sales Tax Nexus.

    Umsatzsteuerpflicht in einem Bundesstaat, ausgelöst durch physische Präsenz oder Umsatzschwelle (meist 100.000 USD).

  • DBA

    Doppelbesteuerungsabkommen.

    DE-USA (1989/2006), AT-USA (1996), CH-USA (1996). Vermeiden doppelte Besteuerung, verlangen Nachweis.

04 — Form 5472

Der wichtigste Formsatz.

Jede US-LLC mit mindestens 25 Prozent ausländischer Beteiligung ist meldepflichtig. Form 5472 dokumentiert alle „reportable transactions“ zwischen der LLC und ihren ausländischen Anteilseignern — auch Einlagen, auch Darlehen, auch Verrechnungen.

Frist: 15. April des Folgejahres. Verlängerung per Form 7004 auf 15. Oktober möglich. Nichtabgabe: 25.000 USD Strafe, pro Jahr. Bei mehreren Jahren summiert sich das.

05 — Withholding

Wann US-Steuer einbehalten wird.

US-Zahler behalten auf FDAP-Einkünfte 30 Prozent Steuer ein — es sei denn, ein gültiges Form W-8BEN-E weist ein DBA aus. Für Deutschland reduziert das DBA die Sätze auf 0 bis 15 Prozent, je nach Einkunftsart. Ohne W-8BEN-E: voller Satz, zu erstatten nur per Steuererklärung mit ITIN oder EIN.

06 — Fristen

Der Jahreskalender.

15. März: Form 1065 für Multi-Member-LLCs. 15. April: Form 1120 mit 5472 für Single-Member. 30. Juni: Wyoming Annual Report. 1. März: Delaware Franchise Tax. Alle vier Quartale: geschätzte Steuerzahlungen bei C-Corps. Jährlich rollierend: BOI-Aktualisierung bei jeder Änderung.

07 — Fragen

Was Unternehmer fragen.

  • In der Regel ja. Das DBA weist das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu, sofern in den USA keine Betriebsstätte besteht. Deutsche Anteilseigner erklären die Gewinne im Rahmen der deutschen Einkommen- oder Körperschaftsteuer.

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