Markt · Deutschland

Aus Deutschland.

Der größte DACH-Markt. Die meisten Kunden. Klare Regeln für die LLC.

Wir verbinden eine eigenständige US-Struktur mit der Realität des deutschen Steuer- und Gesellschaftsrechts — ohne beide Systeme zu vermischen.

Markt · DeutschlandSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Das Problem

US-Ambition trifft deutsche Strukturgrenzen.

Deutsche GmbH-Inhaber und Unternehmer stoßen bei US-Kunden, Dollar-Payments und Investments an Grenzen. Deutsche Rechnungs-, Bank- und Gesellschaftsstrukturen passen nicht immer zu amerikanischen Einkaufs- und Finanzsystemen.

Hinzu kommen deutsche Pflichten: Eine Auslandsbeteiligung kann nach § 138 AO meldepflichtig sein. Die LLC wird über einen Typenvergleich als transparent oder körperschaftlich eingeordnet; bei einem Wegzug kann zusätzlich die Wegzugsbesteuerung relevant werden.

02 — Die Lösung

US-Geschäft separat. In Deutschland korrekt gemeldet.

Eine US-LLC arbeitet parallel zum deutschen Geschäft. US-Kunden, Dollar-Zahlungswege und geeignete Investments erhalten einen eigenen Vertragspartner, ein US-Konto und eine EIN.

Gesellschaften, Verträge und Zahlungsströme bleiben nachvollziehbar getrennt. Die deutsche Einordnung und alle Anzeige-, Mitwirkungs- und Steuerpflichten werden vorab mit qualifizierter Steuerberatung geklärt.

Die Grundlagen erklärt unser LLC-Leitfaden.

04 — Wann es passt

Wenn US-Geschäft dauerhaft wird.

Die Parallelstruktur lohnt die Prüfung, sobald US-Kunden, Payments oder Investments nicht mehr nur einzelne Ausnahmen sind.

Für GmbH-Inhaber zeigen wir die Trennung beider Gesellschaftssysteme unter GmbH-Inhaber.

05 — Fragen

Was Unternehmer aus Deutschland fragen.

  • Eine Gründung oder Beteiligung im Ausland kann insbesondere nach § 138 AO meldepflichtig sein. Welche Angaben, Formulare und Fristen gelten, hängt von Beteiligung und Sachverhalt ab und sollte mit der deutschen Steuerberatung geprüft werden.

Beginnen

Ein Gespräch.

Dreißig Minuten. Antwort innerhalb eines Werktags.

Einordnung

Die Sicht des deutschen Finanzamts.

Für das Finanzamt zählt, wo Sie wohnen und von wo aus die Gesellschaft geführt wird. Wird die LLC aus Deutschland geleitet, kann hier eine Betriebsstätte oder sogar die Steuerpflicht der Gesellschaft entstehen.

Auch die Einordnung der LLC als transparent oder intransparent hat Folgen für die Besteuerung. Klären Sie diese Punkte vor der Gründung mit einem deutschen Steuerberater.