Lösung · Für Angestellte

Start neben dem Job.

Angestellt bleiben. Nebenher aufbauen. Mit einer US-Firma, die später mitwächst.

Lösung · Für AngestellteSheridan WY · New York · Hongkong
Kontext

Für wen.

Viele, die zu uns kommen, sind angestellt. Für sie ist die US-LLC kein Sprung ins Ungewisse, sondern ein Fundament neben dem Gehalt: ein eigenes Konto für das Nebenprojekt, Zahlungen in Dollar, Haftungsschutz und der Einstieg in das US-Kreditsystem bis zur ersten US-Karte mit Meilen. Dazu kommt Vermögensschutz durch Streuung: Firma in den USA, Zweitkonto in Georgien, nicht alles in einem Land. Das Gehalt bleibt, wie es ist, und wird wie bisher versteuert. Wir sagen von Anfang an klar, was die LLC für Angestellte leistet und was nicht.

Weg

So läuft es.

Vom Erstgespräch bis zum gestreuten Vermögen. Was Sie davon brauchen, entscheiden wir gemeinsam.

  1. 01

    Situation prüfen

    Im Erstgespräch: Was planen Sie nebenher, was steht im Arbeitsvertrag, welche Bausteine brauchen Sie wirklich. Keine Firma ohne Zweck.

  2. 02

    US-LLC gründen

    In der Regel in Wyoming, mit EIN und Registered Agent. Vollständig aus der Ferne, in wenigen Tagen.

  3. 03

    US-Konto eröffnen

    Ein Geschäftskonto für das Nebenprojekt. Einnahmen laufen ab jetzt dort, getrennt vom Gehaltskonto.

  4. 04

    ITIN beantragen

    Die persönliche US-Steuernummer, ohne Reise und ohne Pass-Versand. Sie ist der Schlüssel zur US-Kredithistorie.

  5. 05

    Erste US-Karte

    Wir wählen mit Ihnen die Karte, die zu Ihrem Profil passt, und zeigen, wie Sie Meilen, Lounges und Reiseleistungen sinnvoll nutzen.

  6. 06

    Vermögen streuen

    Auf Wunsch ein Zweitkonto in Georgien, außerhalb der EU und in mehreren Währungen. Eröffnung vor Ort in Tiflis oder per Vollmacht, gemeldet und sauber dokumentiert.

Missverständnis

Was oft falsch verstanden wird.

BehauptungMit einer US-LLC spare ich als Angestellter Steuern.
TatsächlichNein. Gehalt bleibt Lohn. Auch die Gewinne der LLC werden bei Wohnsitz in Deutschland in der Regel hier versteuert. Der Nutzen liegt woanders: Trennung, Schutz, Zugang.
BehauptungIch kann meinen Arbeitgeber künftig über die LLC abrechnen.
TatsächlichDavon raten wir ab. Dieselbe Arbeit über eine Firma abzurechnen, kann als Scheinselbstständigkeit gewertet werden, mit Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen.
BehauptungEine Nebentätigkeit muss ich niemandem sagen.
TatsächlichViele Arbeitsverträge verlangen eine Anzeige vorab. Wer offen damit umgeht, vermeidet Streit. Verbieten darf der Arbeitgeber sie nur bei berechtigtem Interesse.
BehauptungAls Deutscher bekomme ich keine US-Kreditkarte.
TatsächlichOhne US-Kredithistorie ist es schwer. Mit ITIN, US-Firma und sauber aufgebauter Zahlungshistorie wird es realistisch, Schritt für Schritt.
BehauptungEin Konto in Georgien sieht das Finanzamt nicht.
TatsächlichDoch. Georgien meldet Konten von Ausländern über den automatischen Informationsaustausch (CRS). Das Konto dient der Streuung von Bank- und Länderrisiken, nicht dem Verstecken. Zinsen werden in Deutschland versteuert.
BehauptungVermögen in Sicherheit bringen kann ich auch noch, wenn es eng wird.
TatsächlichWer Vermögen verschiebt, wenn Gläubiger schon fordern, riskiert die Anfechtung und macht sich im schlimmsten Fall strafbar. Schutz baut man rechtzeitig auf, solange alles gut läuft.
Fragen

Was Unternehmer fragen.

  • Für Angestellte, die nebenher ein eigenes Projekt aufbauen, Kunden im Ausland bedienen oder Zugang zum US-Finanzsystem wollen, ohne ihren Job aufzugeben.

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