US-Visa für Gründer aus Europa.
E-2, L-1, O-1 — drei Wege in die USA. Keiner davon ist ein Umweg über die Greencard-Lotterie.
Eine LLC gründen Sie ohne Visum. Wer aber in den USA arbeiten, Personal führen oder länger als 90 Tage bleiben will, braucht einen Aufenthaltstitel. Diese Seite ordnet die drei relevanten Kategorien für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz — mit Kapitalgrenzen, Bearbeitungszeiten und Kosten.
Wann Sie ein Visum brauchen — und wann nicht.
Ohne Visum möglich
- LLC gründen und besitzen
- US-Bankkonto eröffnen (remote via Mercury/Relay)
- Rechnungen an US-Kunden stellen
- Business Credit aufbauen
- Geschäftsreisen mit ESTA bis 90 Tage (Meetings, Messen)
Visum erforderlich
- Physische Arbeit in den USA über 90 Tage
- Personal in den USA führen oder einstellen
- Kunden vor Ort betreuen (nicht nur Meetings)
- Wohnsitz in den USA nehmen
- Ehepartner oder Kinder mitbringen
E-2 Investoren-Visum.
Das E-2 ist das häufigste Gründervisum für DACH-Unternehmer. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind E-2-Vertragsländer. Sie investieren substantielles Kapital in ein US-Unternehmen, das Sie kontrollieren und leiten — und erhalten dafür einen Aufenthalt von zunächst zwei bis fünf Jahren, unbegrenzt verlängerbar.
Nicht geeignet für passive Investoren, reine Immobilien-Käufer oder Personen ohne operative Rolle im US-Betrieb. Kein direkter Weg zur Greencard, aber praktisch unbegrenzte Verlängerbarkeit.
L-1 Entsendungs-Visum.
Das L-1 ist für bestehende Unternehmen: Sie führen seit mindestens einem Jahr eine Firma in Europa und entsenden sich (oder einen Mitarbeiter) in eine verbundene US-Gesellschaft. L-1A ist für Führungskräfte, L-1B für Mitarbeiter mit Spezialwissen.
Der EB-1C-Weg macht L-1A für viele Gründer attraktiver als E-2 — allerdings nur, wenn die US-Tochter substantiell operiert (mehrere Mitarbeiter, echte Geschäftstätigkeit).
O-1 für außergewöhnliche Fähigkeiten.
O-1 ist die dritte Option — kein Kapital nötig, keine Vor-Firma, aber hohe Belegpflicht. Sie müssen nachweisen, dass Sie zu den Besten Ihres Feldes gehören: Fachpresse, internationale Preise, Patente, Publikationen, überdurchschnittliches Gehalt, Jurytätigkeit.
Für Gründer mit medialer Sichtbarkeit oder Fachauszeichnung oft der eleganteste Weg. Gültig bis drei Jahre, verlängerbar in Ein-Jahres-Schritten. Ehepartner erhalten O-3 (ohne Arbeitserlaubnis).
Direktvergleich.
| Kriterium | E-2 | L-1A | O-1 |
|---|---|---|---|
| Kapital | 150k+ USD | Nicht direkt nötig | Nicht nötig |
| Vor-Firma nötig | Nein | Ja, 1+ Jahr | Nein |
| Bearbeitung | 2–4 Monate | 3–6 Monate | 2–4 Monate |
| Gültigkeit | 2–5 J., unbegrenzt verl. | Bis 7 J. | Bis 3 J. |
| Greencard-Weg | Nein (direkt) | Ja (EB-1C) | Über EB-1A möglich |
| Ehepartner arbeitet | Ja (E-2) | Ja (L-2) | Nein (O-3) |
Was oft falsch verstanden wird.
„Ich gründe eine LLC und bekomme automatisch ein Visum."
Eine LLC gibt Ihnen kein Aufenthaltsrecht. Sie ist die rechtliche Basis, auf der ein E-2 oder L-1 aufsetzen kann — aber allein reicht sie nicht.
„ESTA reicht, ich reise einfach häufiger."
90 Tage pro Einreise, Business-Meetings ja, operative Arbeit nein. Die Grenzbeamten prüfen bei häufigen Einreisen die tatsächliche Tätigkeit — und weisen zurück.
„Ich investiere 50.000 USD, das reicht für E-2."
Es gibt keine feste Grenze, aber die Praxis zeigt: Unter 100.000 USD wird der Antrag selten genehmigt. Ab 150.000–200.000 USD ist er tragfähig.
„L-1 geht schneller als E-2."
Ohne Premium Processing dauert L-1 länger, weil USCIS involviert ist. E-2 wird direkt bei der US-Botschaft entschieden — oft schneller.
Häufige Fragen.
Brauche ich als LLC-Gründer aus Deutschland ein US-Visum?
Nein. Eine US-LLC lässt sich vollständig aus Europa gründen und betreiben — ohne Reise, ohne Visum. Ein Visum wird erst nötig, wenn Sie physisch in den USA arbeiten, angestellte Mitarbeiter führen oder länger als 90 Tage im Land bleiben wollen.
Was ist der Unterschied zwischen E-2 und L-1?
E-2 ist ein Investoren-Visum: Sie investieren substantielles Kapital in ein US-Unternehmen und leiten es. L-1 ist ein Entsendungs-Visum: Sie werden aus einer bestehenden Firma im Ausland in eine verbundene US-Gesellschaft entsandt. E-2 setzt keine Vor-Firma voraus, L-1 schon.
Wie viel Kapital brauche ich für ein E-2 Visum?
Es gibt keine feste Mindestsumme. Die Praxis der US-Botschaften zeigt: Unter 100.000 USD wird es schwierig, ab 150.000–200.000 USD wird es tragfähig — abhängig von Branche und Business Plan. Das Kapital muss investiert (nicht nur auf dem Konto) und at-risk sein.
Können deutsche, österreichische und schweizerische Staatsbürger E-2 beantragen?
Ja. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind alle E-2-Vertragsländer. Die Nationalität des Antragstellers und die Mehrheit der US-Firma müssen aus dem Vertragsland stammen.
Wie lange dauert ein L-1 Antrag?
Rechnen Sie mit drei bis sechs Monaten. L-1A (Führungskräfte) und L-1B (Spezialwissen) durchlaufen dieselbe USCIS-Prüfung; Premium Processing verkürzt auf 15 Werktage gegen Zusatzgebühr.
Was passiert, wenn ich mit ESTA einreise und dort Geschäfte mache?
ESTA erlaubt Geschäftsreisen (Meetings, Verhandlungen, Konferenzen) bis 90 Tage. Nicht erlaubt: bezahlte Arbeit in den USA, operative Führung eines US-Betriebs, Kundenbetreuung vor Ort. Der Übergang ist fließend — im Zweifel Anwalt fragen, bevor die Grenze zurückgewiesen wird.
Gibt es einen Weg zur Greencard über E-2 oder L-1?
E-2 ist ein Nichteinwanderungs-Visum ohne direkte Greencard-Route — es lässt sich aber unbegrenzt verlängern. L-1A führt über EB-1C in etwa 12–24 Monaten zur Greencard, wenn die US-Tochter substantiell operiert. L-1B nicht direkt.
Was kostet ein E-2 Antrag inklusive Beratung?
US-Anwaltskosten liegen typischerweise bei 8.000–15.000 USD, plus Botschaftsgebühren (rund 500 USD) und Business-Plan-Erstellung (2.000–5.000 USD). Insgesamt: 12.000–25.000 USD, unabhängig vom investierten Kapital.
Können Familienangehörige mitkommen?
Ja. Ehepartner erhalten E-2 oder L-2 mit unbeschränkter Arbeitserlaubnis in den USA. Kinder unter 21 erhalten Aufenthaltsrecht und Schulbesuchsrecht, aber keine Arbeitserlaubnis.
Was ist mit dem O-1 Visum?
O-1 ist für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (Kunst, Wissenschaft, Wirtschaft) — hohe Belegpflicht, aber kein Investment nötig. Für Gründer mit belegbarer Presse, Patenten oder Fachpreisen eine Alternative zu E-2, insbesondere ohne Kapital.
Nächste Schritte.
Die rechtliche Basis für jedes Gründervisum.
Wenn die US-Firma zur zweiten Säule wird.
Struktur vor Umzug — Konto, Kredit, Firma zuerst.
Hinweis: Diese Seite ist ein redaktioneller Überblick. Visa-Anträge werden von US-zugelassenen Immigration Attorneys begleitet. Wir vermitteln bei Bedarf.
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