Guide · Vergleich

LLC vs. GmbH.

Zwei Rechtsformen, zwei Aufgaben.

Die Frage ist selten, welche besser ist. Sie ist, welche für welchen Markt gebaut wurde.

Guide · VergleichSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Ausgangslage

Der Vergleich, der meistens falsch geführt wird.

LLC und GmbH werden gegeneinander gestellt, als ginge es um denselben Zweck. Das tut es nicht. Die GmbH ist die belastbare Form für deutsches Geschäft. Die LLC ist der Zugang zum US-Markt — zu Zahlungsdienstleistern, Banken und Plattformen, die eine US-Entität voraussetzen.

02 — Profile

Kurzprofile.

  • GmbH

    Eigenes Steuersubjekt.

    Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer auf Gesellschaftsebene, danach Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung. 25.000 € Stammkapital, Notar, Handelsregister.

    ca. 30 % + Ausschüttung
  • LLC

    Transparent, kein Mindestkapital.

    Keine Bundeseinkommensteuer auf Gesellschaftsebene ohne US-Betriebsstätte. Kein Notar, kein Register-Eintrag, kein Stammkapital. Steht in drei Tagen.

    0 € Kapital · 3 Tage
03 — Vergleich

Vier Dimensionen.

Die Unterschiede, die tatsächlich Folgen haben.

  • Gründung

    Drei Tage gegen mehrere Wochen.

    Die LLC entsteht mit der Registrierung beim Secretary of State. Die GmbH braucht Notartermin, Kapitaleinzahlung und Handelsregistereintrag — realistisch zwei bis sechs Wochen.

  • Besteuerung

    Zwei Ebenen gegen eine.

    Die GmbH versteuert Gewinne selbst und Ausschüttungen ein zweites Mal beim Gesellschafter. Bei der LLC wird der Gewinn direkt zugerechnet — für in Deutschland Ansässige in aller Regel in Deutschland.

  • Marktzugang

    Die eigentliche Differenz.

    US-Zahlungsdienstleister, US-Plattformen, US-Banking und US-Business-Credit setzen eine US-Entität voraus. Eine GmbH öffnet diese Türen nicht, egal wie solide sie ist.

  • Ansehen

    Kontextabhängig.

    In Deutschland trägt die GmbH mehr Gewicht bei Banken, Ausschreibungen und Arbeitsverträgen. Gegenüber US-Kunden und US-Partnern ist die LLC das erwartete Format.

04 — Einordnung

Unsere Lesart.

Deutsches Geschäft, deutsche Kunden, deutsche Mitarbeiter → GmbH. US-Kunden, US-Plattformen, US-Anlagen, Business Credit → LLC. Beides parallel, sauber abgegrenzt, ist häufiger die richtige Antwort als eine Entscheidung gegen die andere Form. Eine LLC ersetzt keine GmbH — sie erweitert den Radius.

05 — Pflichten

Laufende Pflichten im Vergleich.

Die GmbH erstellt jedes Jahr einen Jahresabschluss, legt ihn im Unternehmensregister offen und gibt Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen ab. Die LLC eines in Deutschland Ansässigen hat Pflichten auf zwei Seiten: in den USA den Annual Report im Gründungsstaat, in Wyoming ab 60 USD, einen Registered Agent sowie Form 5472 mit pro-forma Form 1120 — bei Versäumnis 25.000 USD Strafe je Formular und Jahr.

In Deutschland ist die Beteiligung an der LLC nach § 138 Abs. 2 AO zu melden, und ihre Einkünfte gehören in die eigene Steuererklärung.

06 — Parallelstruktur

Wenn beide nebeneinander laufen.

Laufen GmbH und LLC parallel, braucht jede Leistung zwischen beiden einen schriftlichen Vertrag und fremdübliche Konditionen — sonst drohen verdeckte Gewinnausschüttungen oder Korrekturen durch das Finanzamt. Konten, Rechnungen und Kundenbeziehungen bleiben strikt getrennt, Verrechnungspreise werden so dokumentiert, dass sie einer Betriebsprüfung standhalten.

Wird die LLC tatsächlich aus Deutschland geleitet, liegt auch ihr Ort der Geschäftsleitung hier. Das ist zulässig, muss aber in der deutschen Steuererklärung korrekt abgebildet werden.

07 — Fragen

Sechs Fragen.

  • Funktional ähnlich, rechtlich nicht vergleichbar. Beide beschränken die Haftung. Die GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt, die LLC in der Standardform nicht. Wer beide gleichsetzt, kalkuliert die Steuerlast falsch.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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