Steuerabkommen-Prüfer.
Doppelbesteuerung. Klar geordnet.
Deutschland, Österreich und die Schweiz haben je ein eigenes Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Die Quellensteuersätze und Ansässigkeitsregeln unterscheiden sich in Details. Diese Tabelle zeigt die für Unternehmer relevanten Punkte.
US-Einkünfte an DE / AT / CH.
| Einkunftsart | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Dividenden (Portfolio) | 15 % | 15 % | 15 % |
| Dividenden (Schachtel ≥ 10 %) | 5 % | 5 % | 5 % |
| Zinsen | 0 % | 0 % | 0 % |
| Lizenzgebühren (Copyright) | 0 % | 0 % | 0 % |
| Lizenzgebühren (Industrial) | 0 % | 0 % | 0 % |
| Gewinne aus Betriebsstätte | USA nur bei US-Betriebsstätte | USA nur bei US-Betriebsstätte | USA nur bei US-Betriebsstätte |
| Unselbstständige Arbeit (< 183 Tage) | Wohnsitzstaat | Wohnsitzstaat | Wohnsitzstaat |
Der reduzierte Satz gilt nur mit gültigem W-8BEN (natürliche Person) oder W-8BEN-E (Gesellschaft) beim US-Zahler und erfüllter Limitation-on-Benefits-Klausel.
Wer wo besteuert wird.
Wohnsitzstaat. Der Staat, in dem der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt hat, besteuert das Welteinkommen. Die USA rechnen bereits gezahlte US-Steuern per Foreign Tax Credit an.
US-Betriebsstätte. Erst ab einer physischen oder personellen Präsenz in den USA (Büro, Personal, Vertriebsvertreter mit Abschlussvollmacht) darf die USA Gewinne besteuern. Eine reine LLC-Registrierung reicht nicht.
Pass-Through-Falle. Deutschland behandelt die US-LLC oft als Personengesellschaft mit Betriebsstätte im Ausland. Das Ergebnis: die Gewinne werden in Deutschland unter Progressionsvorbehalt freigestellt — nur, wenn eine echte US-Betriebsstätte besteht. Andernfalls fallen sie voll in die deutsche Einkommensteuer.
Welches Formular für wen.
- · W-8BEN. Natürliche Person, nicht US-Resident. Bei jedem US-Zahler zu hinterlegen.
- · W-8BEN-E. Ausländische Gesellschaft — deutsche GmbH, Schweizer AG, österreichische GmbH mit US-Einkünften.
- · W-9. US-Person oder ausländische LLC mit US-Steueransässigkeit (Ausnahme).
- · 1042-S. Jahresbescheinigung des US-Zahlers über einbehaltene Quellensteuer — Grundlage für den Foreign Tax Credit im Wohnsitzstaat.
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