Guide · International

Zypern Steuern.

Das zyprische Steuersystem nach der Reform 2026.

Welche Sätze seit 2026 für Einkommen und Gesellschaften gelten, was der Non-Dom-Status bringt, wie die 60-Tage-Regel funktioniert und was Deutschland beim Umzug weiter verlangt.

Guide · InternationalSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Ausgangslage

Die Reform zum 1. Januar 2026.

Zypern hat sein Steuerrecht zum 1. Januar 2026 umfassend reformiert. Der Freibetrag für Privatpersonen stieg auf 22.000 EUR, die Körperschaftsteuer von 12,5 auf 15 Prozent, die Abgabe auf Dividenden sank von 17 auf 5 Prozent. Viele ältere Darstellungen im Netz nennen deshalb Zahlen, die nicht mehr gelten.

Für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zählt vor allem, ob sie tatsächlich nach Zypern ziehen. Ohne echten Wohnsitz und echte Geschäftsleitung vor Ort bleibt die Besteuerung in der Heimat.

02 — Einkommensteuer

Die Stufen seit 2026.

Für in Zypern steuerlich ansässige Privatpersonen, laut zyprischem Finanzministerium.

  • Stufe 1

    Bis 22.000 EUR: 0 %.

    Seit 2026 bleiben die ersten 22.000 EUR des zu versteuernden Jahreseinkommens steuerfrei.

  • Stufe 2

    22.001 – 32.000 EUR: 20 %.

    Der Teil des Einkommens zwischen 22.001 und 32.000 EUR wird mit 20 Prozent besteuert.

  • Stufe 3

    32.001 – 42.000 EUR: 25 %.

    Für den nächsten Abschnitt bis 42.000 EUR gilt ein Satz von 25 Prozent.

  • Stufe 4

    42.001 – 72.000 EUR: 30 %.

    Darüber steigt der Satz bis 72.000 EUR auf 30 Prozent.

  • Stufe 5

    Über 72.000 EUR: 35 %.

    Jeder Euro oberhalb von 72.000 EUR wird mit dem Spitzensatz von 35 Prozent besteuert.

03 — Unternehmen und Kapital

Was sich für Gesellschaften geändert hat.

  • Körperschaftsteuer

    15 % seit 2026.

    Zyprische Gesellschaften zahlen seit dem 1. Januar 2026 15 Prozent Körperschaftsteuer, vorher waren es 12,5 Prozent.

  • Dividenden

    5 % Defence Contribution.

    Die Special Defence Contribution auf Dividenden sank von 17 auf 5 Prozent. Sie betrifft nur Personen, die in Zypern steuerlich ansässig und dort domiziliert sind.

  • Abgeschafft

    Fiktive Ausschüttung und Stempelsteuer.

    Die bisherige Pflicht, nicht ausgeschüttete Gewinne als ausgeschüttet zu behandeln, ist entfallen, ebenso die Stempelsteuer.

  • Sonderregeln

    8 % auf Krypto-Gewinne.

    Gewinne aus Kryptowerten werden gesondert mit 8 Prozent besteuert, Stock Options ebenfalls mit 8 Prozent bis 1 Mio. EUR in zehn Jahren. Verluste lassen sich sieben Jahre vortragen.

04 — Ansässigkeit und Non-Dom

183 Tage, 60 Tage, 17 Jahre.

Steuerlich ansässig in Zypern ist, wer sich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhält – oder die 60-Tage-Regel erfüllt: mindestens 60 Tage in Zypern, in keinem anderen Land mehr als 183 Tage, eine Tätigkeit, Anstellung oder Direktorenstellung in Zypern und eine eigene oder gemietete dauerhafte Wohnung dort. Endet die Tätigkeit im Laufe des Jahres, entfällt die Ansässigkeit nach dieser Regel.

Wer ansässig, aber nicht in Zypern domiziliert ist, zahlt keine Special Defence Contribution auf Dividenden und Zinsen. Als domiziliert gilt, wer in 17 der letzten 20 Jahre in Zypern ansässig war; seit 2026 lässt sich die Befreiung gegen 250.000 EUR je fünf Jahre zweimal verlängern. Details erklärt der Guide Zypern Non-Dom.

05 — Sicht aus Deutschland

Was beim Umzug bleibt.

Die zyprischen Sätze helfen nur, wenn die deutsche Steuerpflicht tatsächlich endet. Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf, bleiben Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Beim Wegzug können die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen.

Eine zyprische Gesellschaft, die faktisch aus Deutschland geführt wird, ist hier körperschaftsteuerpflichtig. Wer eine Gesellschaft auf Zypern gründen will, findet den Ablauf unter Firmengründung Zypern.

06 — Fragen

Sechs Fragen.

  • Seit 2026 sind die ersten 22.000 EUR steuerfrei. Danach steigt der Satz stufenweise: 20 Prozent bis 32.000 EUR, 25 Prozent bis 42.000 EUR, 30 Prozent bis 72.000 EUR und 35 Prozent darüber.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

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Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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