Guide · Zypern

Zypern Holding gründen.

Warum Zypern für DACH-Unternehmer steuerlich interessant ist — und wie eine Holding-Struktur aussieht.

12,5 % Körperschaftsteuer, EU-Mitglied, günstige IP-Box.

Guide · ZypernSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Warum Zypern

Die Vorteile.

  • Steuer

    12,5 % Körperschaftsteuer.

    Niedrigste Körperschaftsteuer in der EU. Für Gewinne aus Geschäftstätigkeit.

    12,5 %
  • IP-Box

    2,5 % auf IP-Gewinne.

    Gewinne aus geistigem Eigentum (Software, Patente, Marken) werden effektiv mit nur 2,5 % besteuert.

    2,5 % IP
  • EU-Mitglied

    Kein Steuerparadies-Stigma.

    Zypern ist EU-Mitglied und OECD-konform. Wird von Banken und Geschäftspartnern akzeptiert.

    EU
  • Dividenden

    0 % auf ausgehende Dividenden.

    Keine Quellensteuer auf Dividenden an ausländische Inhaber (unter Bedingungen).

    0 % Quellensteuer
02 — Was man braucht

Anforderungen für echten Substanz.

Zypern-Vorteile gelten nur bei echter wirtschaftlicher Substanz: Lokale Direktoren, Geschäftskonto auf Zypern, lokale Buchhaltung, regelmäßige Board Meetings. Briefkastengesellschaften ohne Substanz sind nach EU-ATAD-Regeln problematisch. Steuerberater mit Zypern-Erfahrung ist Pflicht.

03 — Kosten

Was eine Zypern-Gesellschaft kostet.

Gründungsgebühr: 1.500–3.000 EUR (einmalig). Jährliche Compliance: 2.000–5.000 EUR (Buchhaltung, Audit, Secretary). Registergebühren: ca. 350 EUR/Jahr. Gesamt laufend: 2.500–6.000 EUR/Jahr — mehr als eine Wyoming LLC, aber steuerlich ab ca. 100.000 EUR Gewinn deutlich interessant.

FAQ

Häufige Fragen.

  • Ab ca. 100.000–200.000 EUR Jahresgewinn. Darunter übersteigen die Compliance-Kosten oft die Steuerersparnis.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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