Zypern Limited.
EU-Gesellschaft, 15 % Körperschaftsteuer, Non-Dom für den Inhaber. Vollständig betreut aus einer Hand — Gründung, Buchhaltung, Audit, Secretary und Director.
Kontext.
Die zyprische Private Limited Company ist eine EU-Kapitalgesellschaft mit 15 % Körperschaftsteuer (seit 2026). Kombiniert mit dem Non-Domicile-Status des Inhabers sind Dividenden aus ausländischen Quellen in Zypern steuerfrei — ohne SDC-Pflicht, ohne Vermögensteuer. Das Handelsregister ist öffentlich, die Gesellschaft muss geprüfte Jahresabschlüsse vorlegen und Pflichtabgaben leisten. Dafür erhält man eine vollwertige EU-Entität: mit IBAN, VAT-Nummer, EU-Passporting-Möglichkeit und Ansehen gegenüber europäischen Geschäftspartnern. Gegründet in 7 bis 14 Werktagen.
So läuft es.
Gründung in 7 bis 14 Werktagen. Non-Dom parallel beantragbar.
- 01
Namensreservierung
Drei Wunschnamen beim Registrar of Companies einreichen. Genehmigung in ein bis zwei Werktagen.
- 02
Memorandum & Articles
Gesellschaftsvertrag nach zyprischem Recht. Vom lizenzierten Anwalt vor Ort erstellt und beglaubigt. Kein Notar in Deutschland erforderlich.
- 03
Registrierung
Einreichung beim Registrar of Companies. Zertifikate: Certificate of Incorporation, Certificate of Shareholders, Certificate of Directors & Secretary. Standard: 5 bis 10 Werktage. Express: 1 bis 2 Werktage.
- 04
Steuer- und VAT-Registrierung
TIN und VAT/VIES-Nummer beim Finanzamt Zypern. Kostenlos, in der Gründung enthalten. Voraussetzung für jede Geschäftstätigkeit.
- 05
Non-Dom Status (optional)
TD38-Antrag für den Inhaber. Persönliche TIN, GESY-Anmeldung (Krankenversicherung), Steuervermerk im Wohnsitzregister. Voraussetzung: echter Lebensmittelpunkt in Zypern. 17 Jahre Gültigkeitsdauer.
- 06
Konto und laufender Betrieb
Bankkonto oder EMI-Konto. Buchhaltung nach IFRS, Pflichtaudit durch einen zugelassenen zyprischen Wirtschaftsprüfer, Annual Return und UBO-Eintrag jährlich.
Was oft falsch verstanden wird.
- BehauptungZypern ist eine Steueroase.
- TatsächlichZypern ist EU-Mitglied, OECD-konform und hat vollständiges Common-Reporting-Standard-Abkommen mit Deutschland. Der niedrige Steuersatz ist legal — nicht aushöhlbar.
- BehauptungEine zyprische Gesellschaft erspart mir alle deutschen Steuern.
- TatsächlichWer faktisch aus Deutschland heraus arbeitet, gründet eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte in Deutschland — mit deutschen Steuerpflichten. Das Modell funktioniert nur mit echtem Lebensmittelpunkt in Zypern.
- BehauptungDer Non-Dom-Status gilt unbegrenzt.
- TatsächlichWer in 17 der letzten 20 Jahre in Zypern steuerlich ansässig war, gilt als domiziliert; dann fällt die Defence Contribution auf Dividenden an, seit 2026 5 %. Seit 2026 lässt sich die Befreiung gegen 250.000 EUR je fünf Jahre bis zu zweimal verlängern.
- BehauptungBuchhaltung und Audit sind optional.
- TatsächlichJede aktive zyprische Gesellschaft ist zur Pflichtprüfung durch einen zugelassenen Auditor verpflichtet. Fehlende Jahresabschlüsse führen zu Strafen und können die Gesellschaft blockieren.
Ein Beispiel.
„Drei Monate nach dem ersten Gespräch stand die Gesellschaft — mit Konto, VAT-Nummer und Non-Dom-Antrag für mich persönlich. Buchhaltung und Audit laufen seitdem ohne Aufwand meinerseits."
- Dauer Gründung
- 9 Werktage
- Körperschaftsteuer
- 15 %
- Laufende Betreuung
- 1 Ansprechpartner
- EU-Status
- voll
Was enthalten ist.
Ein Preis, ein Umfang, ein Ansprechpartner. Keine Zusatzpositionen, die im Kleingedruckten auftauchen.
Preis klären wir im Erstgespräch.
Was Unternehmer fragen.
Standard-Bearbeitung durch den Registrar of Companies: 5 bis 10 Werktage. Mit Express-Gebühr (ca. 100 €): 1 bis 2 Werktage. Die steuerliche Registrierung (TIN, VAT) läuft parallel und dauert in der Regel weitere 5 bis 10 Werktage.
Ja. Non-Dom setzt voraus, dass Zypern Ihr steuerlicher Wohnsitz ist — also mehr als 183 Tage Aufenthalt pro Jahr oder das 60-Tage-Modell unter bestimmten Voraussetzungen. Wer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland behält, erfüllt die Voraussetzung nicht.
Ja. Eine GmbH kann Mitglied (Shareholder) der zyprischen Limited sein. Das verändert die steuerliche Einordnung erheblich — besonders in Bezug auf das Schachtelprivileg und die Mutter-Tochter-Richtlinie. Das muss vorher berechnet werden.
Zypern ist EU-Mitglied und verlangt von aktiven Gesellschaften geprüfte Jahresabschlüsse nach IFRS. Dormant Companies (inaktive Holdinggesellschaften) haben vereinfachte Anforderungen.
Die Republik Zypern ist EU-Mitglied, ihre Gesellschaften sind EU-Unternehmen. Nordzypern (TRNC) ist nur von der Türkei anerkannt und hat keinen EU-Status. Bankzugang, Ansehen und rechtliche Absicherung unterscheiden sich erheblich.
Nein. Das gesetzliche Mindestkapital beträgt 1 EUR — praktisch sind 1.000 bis 10.000 EUR für Bankzugang und Glaubwürdigkeit empfohlen.
Ein Gespräch.
Dreißig Minuten. Antwort innerhalb eines Werktags.
Einmalig und laufend.
Die vollständige Kostenübersicht sehen Sie nach der Anmeldung — oder wir gehen sie im Erstgespräch gemeinsam durch.
