Guide · International

Thailand Visum & DTV.

30 Tage visumfrei, 180 Tage mit DTV – und was steuerlich folgt.

Welche Aufenthaltsregeln seit September 2026 für Deutsche gelten, was das Destination Thailand Visa bietet, wann Thailand Steuern verlangt und was Deutschland beim Auswandern weiter prüft.

Guide · InternationalSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Ausgangslage

Kürzer visumfrei, länger mit DTV.

Thailand hat die visumfreie Einreise für Deutsche, Österreicher und Schweizer zum 15. September 2026 von 60 auf 30 Tage verkürzt. Wer länger bleiben oder ortsunabhängig von Thailand aus arbeiten will, braucht ein Visum. Für Remote-Arbeitende und Freelancer ist das seit 2024 vor allem das Destination Thailand Visa, kurz DTV.

Ein Visum regelt den Aufenthalt, nicht die Steuern. Wie lange Sie in Thailand sind und ob Sie in Deutschland einen Wohnsitz behalten, entscheidet darüber, wo Sie Steuern zahlen.

02 — Visum

Die Aufenthaltsregeln 2026.

Laut thailändischem Außenministerium und Generalkonsulat Frankfurt, Stand November 2026.

  • Visumfrei

    30 Tage seit 15. September 2026.

    Deutsche, Österreicher und Schweizer dürfen seit dem 15. September 2026 nur noch 30 Tage ohne Visum in Thailand bleiben. Vorher waren es 60 Tage. Über Landgrenzen ist die visumfreie Einreise auf zweimal pro Kalenderjahr begrenzt.

    Tourismus
  • DTV

    Destination Thailand Visa.

    Das DTV gilt fünf Jahre für mehrfache Einreisen. Jede Einreise erlaubt bis zu 180 Tage Aufenthalt, einmal pro Einreise um bis zu 180 Tage verlängerbar.

    5 Jahre
  • Kosten

    350 EUR in Deutschland.

    Das Außenministerium nennt 10.000 THB, das Generalkonsulat in Frankfurt berechnet 350 EUR. Die Bearbeitung dauert dort rund 15 Arbeitstage. Dazu kommt ein Nachweis über Mittel von mindestens 500.000 THB.

    einmalig
  • Zielgruppe

    Remote-Arbeit und Soft Power.

    Das DTV richtet sich an Remote-Arbeitende, digitale Nomaden, Freelancer und Fachkräfte sowie an Teilnehmer von Aktivitäten wie Muay Thai, Kochkursen oder medizinischer Behandlung. Ehepartner und Kinder unter 20 können mitkommen.

    Antrag online
03 — DTV-Antrag

Was Sie für das DTV nachweisen.

Remote-Arbeitende weisen unter anderem Mittel von mindestens 500.000 THB nach, belegt durch Kontoauszüge der letzten drei Monate oder ein Sponsorenschreiben, dazu einen Arbeitsvertrag oder ein Portfolio. Wer in Deutschland lebt, belegt den Wohnsitz mit Personalausweis und Meldebescheinigung; beide Adressen müssen übereinstimmen. Beantragt wird online über thaievisa.go.th, frühestens 90 Tage vor der Einreise.

Seit dem 31. August 2026 gelten zwei neue Regeln. Erstens nimmt nur noch die Vertretung im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres ständigen Wohnsitzes den Antrag an – ein Antrag in einem Nachbarland während der Reise ist nicht mehr möglich. Zweitens ist ein polizeiliches Führungszeugnis Pflicht, in Deutschland vom Bundesamt für Justiz, nicht älter als sechs Monate, für mitreisende Familienangehörige ab 14 Jahren ebenfalls. Bereits erteilte DTV bleiben gültig.

Wichtig für Auswanderer: Das Generalkonsulat Frankfurt verlangt derzeit eine deutsche Meldebescheinigung. Wer sich in Deutschland abmeldet, sollte vorher klären, wo er den Antrag stellen kann, und das DTV am besten noch vor der Abmeldung beantragen.

Wer selbstständig über eine eigene Firma arbeitet, belegt Einkommen und Tätigkeit meist über Verträge, Rechnungen und Kontoauszüge der Gesellschaft. Saubere Buchhaltung und ein eigenes Geschäftskonto erleichtern den Nachweis.

04 — Steuern in Thailand

180 Tage und die Überweisungsregel.

Laut thailändischer Steuerbehörde (Revenue Department).

  • Ansässigkeit

    Ab 180 Tagen im Jahr.

    Steuerlich ansässig in Thailand ist, wer sich im Kalenderjahr 180 Tage oder länger dort aufhält. Wer darunter bleibt, versteuert in Thailand nur thailändische Einkünfte.

  • Auslandseinkommen

    Steuerpflichtig bei Überweisung.

    Seit 2024 sind ausländische Einkünfte von Ansässigen steuerpflichtig, sobald sie nach Thailand gebracht werden – auch wenn die Überweisung erst in einem späteren Jahr erfolgt.

  • Tarif

    0 bis 35 Prozent.

    Die ersten 150.000 THB des zu versteuernden Einkommens sind steuerfrei, darüber steigt der Satz in Stufen von 5 bis 35 Prozent ab 4 Mio. THB.

  • Doppelbesteuerung

    DBA mit Deutschland.

    Deutschland und Thailand haben seit 1967 ein Doppelbesteuerungsabkommen. Im Ausland gezahlte Steuer kann in Thailand angerechnet werden, soweit das Abkommen es erlaubt.

05 — Sicht aus Deutschland

Was beim Auswandern bleibt.

Wer nach Thailand zieht, bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, solange er hier eine Wohnung behält oder sich gewöhnlich hier aufhält. Erst mit dem echten Wegzug endet das – deutsche Einkünfte wie Mieten bleiben trotzdem hier steuerpflichtig. Was danach gilt, erklärt der Guide Beschränkte Steuerpflicht.

Halten Sie mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, kann beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen. Zusätzlich ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG zu prüfen. Wer nur einige Monate in Thailand verbringt und in Deutschland gemeldet bleibt, ist steuerlich nicht ausgewandert.

06 — Firma

Ortsunabhängig mit eigener Gesellschaft.

Viele Unternehmer, die zeitweise oder dauerhaft in Thailand leben, führen ihr Geschäft über eine Gesellschaft außerhalb Thailands, etwa eine US-LLC. Die Steuer folgt dabei dem Wohnsitz des Inhabers und dem Ort der Geschäftsleitung, nicht dem Sitz der Firma. Wer in Thailand ansässig ist und Gewinne nach Thailand überweist, versteuert sie dort.

TAXXIT gründet und betreut US-LLCs für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum. Zu thailändischem Visa- und Steuerrecht vermitteln wir auf Wunsch spezialisierte Berater vor Ort. Die Gründung finden Sie unter US LLC gründen.

07 — Fragen

Sieben Fragen.

  • Seit dem 15. September 2026 bis zu 30 Tage. Vorher galten 60 Tage. Die Regeln ändern sich häufig, prüfen Sie sie vor jeder Reise bei der thailändischen Botschaft.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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