Dubai Steuern.
Was die Emirate seit 2023 verlangen – und was Deutschland weiter prüft.
Welche Körperschaftsteuer in Dubai gilt, wann Freezone-Firmen 0 Prozent zahlen, was Privatpersonen zahlen, wann man in den VAE steuerlich ansässig ist und warum es kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr gibt.
Dubai ist nicht mehr steuerfrei.
Lange galten Dubai und die übrigen Emirate als steuerfrei. Seit den Geschäftsjahren ab Juni 2023 erheben die Vereinigten Arabischen Emirate eine bundesweite Körperschaftsteuer. Für Privatpersonen gibt es weiterhin keine allgemeine Einkommensteuer – das hilft aber nur, wer tatsächlich dort lebt.
Für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz entscheidet deshalb weniger der Satz in Dubai als die Frage, wo sie wohnen und von wo aus die Firma geführt wird.
Körperschaftsteuer in den VAE.
Laut Finanzministerium und Federal Tax Authority der VAE.
- Körperschaftsteuer
9 % über 375.000 AED.
Für Geschäftsjahre ab dem 1. Juni 2023 erheben die VAE Körperschaftsteuer. Gewinne bis 375.000 AED werden mit 0 Prozent besteuert, der Teil darüber mit 9 Prozent.
seit 2023 - Freezone
0 % nur auf qualifizierende Einkünfte.
Eine Freezone-Gesellschaft, die als Qualifying Free Zone Person gilt, zahlt 0 Prozent auf qualifizierende Einkünfte. Alle übrigen Gewinne werden mit 9 Prozent besteuert.
mit Bedingungen - Kleinunternehmer
Erleichterung bis 3 Mio. AED Umsatz.
Ansässige Unternehmen und Selbstständige mit höchstens 3 Mio. AED Umsatz – im laufenden und in allen früheren Steuerjahren – können die Small Business Relief wählen. Freezone-Gesellschaften mit 0-%-Status sind ausgeschlossen.
auf Antrag - Pflichten
Registrierung und Erklärung.
Jede steuerpflichtige Gesellschaft, auch in einer Freezone, muss sich bei der Federal Tax Authority registrieren und die Steuererklärung binnen neun Monaten nach Ende des Steuerjahres abgeben.
jährlich
Einkommen, Ansässigkeit, Mehrwertsteuer.
- Gehalt und Vermögen
Keine Einkommensteuer auf Lohn.
Die VAE erheben keine allgemeine Einkommensteuer für Privatpersonen. Gehälter, private Kapitalerträge und private Mieteinnahmen gelten nicht als Geschäftstätigkeit.
- Selbstständige
Ab 1 Mio. AED Umsatz steuerpflichtig.
Wer als Privatperson in den VAE ein Geschäft betreibt, fällt unter die Körperschaftsteuer, sobald der Umsatz daraus 1 Mio. AED im Kalenderjahr übersteigt.
- Ansässigkeit
183 oder 90 Tage.
Steuerlich ansässig ist, wer 183 Tage in zwölf Monaten in den VAE verbringt – oder 90 Tage mit Aufenthaltstitel und Wohnung oder Arbeit vor Ort. Auch der Lebensmittelpunkt in den VAE reicht.
- Mehrwertsteuer
5 Prozent seit 2018.
Seit dem 1. Januar 2018 gilt in den VAE eine Mehrwertsteuer von 5 Prozent.
Seit 2022 ohne Doppelbesteuerungsabkommen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist laut Bundesfinanzministerium mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten. Ein neues Abkommen gibt es nicht. Damit fehlt eine Regel, die bei doppeltem Wohnsitz die Ansässigkeit einem Staat zuordnet, und deutsches Recht greift ohne Abkommensschutz.
Wer in Deutschland eine Wohnung behält oder sich hier gewöhnlich aufhält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig und versteuert sein Welteinkommen hier – auch mit Aufenthaltstitel und Ansässigkeitsbescheinigung aus Dubai.
Was beim Wegzug nach Dubai bleibt.
Ziehen Sie wirklich um, bleiben deutsche Einkünfte hier steuerpflichtig. Weil die VAE als Niedrigsteuerland gelten, kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greifen. Halten Sie mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, ist vorher die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG zu prüfen. Was nach dem Wegzug gilt, erklärt der Guide Beschränkte Steuerpflicht.
Eine Gesellschaft in Dubai, die faktisch aus Deutschland geführt wird, ist hier körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig. Bei passiven Einkünften kann zudem die Hinzurechnungsbesteuerung greifen, denn sowohl 0 als auch 9 Prozent liegen unter der deutschen Grenze von 15 Prozent. Die Beteiligung ist nach § 138 Abs. 2 AO zu melden. Wie Gründung und Substanz in einer Freezone funktionieren, zeigt der Guide Dubai Freezone Firma.
Dubai und die US-LLC.
Manche Unternehmer verbinden einen echten Wohnsitz in Dubai mit einer US-LLC für Zahlungen und US-Kunden. Die Steuer folgt auch dann dem Wohnsitz des Inhabers und dem Ort der Geschäftsleitung, nicht dem Sitz der Firma. Für den Aufenthaltstitel in den VAE reicht eine US-LLC nicht.
TAXXIT gründet und betreut US-LLCs für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum. Für Steuerrecht in den VAE vermitteln wir auf Wunsch spezialisierte Berater vor Ort. Die Gründung finden Sie unter US LLC gründen.
Sechs Fragen.
Unternehmen zahlen 9 Prozent Körperschaftsteuer auf Gewinne über 375.000 AED, darunter 0 Prozent. Eine allgemeine Einkommensteuer für Privatpersonen gibt es nicht. Auf Umsätze fällt 5 Prozent Mehrwertsteuer an.
Nein. Seit 2023 gibt es Körperschaftsteuer, und Freezone-Gesellschaften zahlen 0 Prozent nur auf qualifizierende Einkünfte. Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland ändert eine Firma in Dubai nichts an der deutschen Steuerpflicht.
Nein. Das Abkommen ist laut Bundesfinanzministerium mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten. Seitdem regelt nur das jeweilige nationale Recht, welcher Staat besteuert. Weiter gilt lediglich ein Sonderabkommen für Schifffahrt und Luftfahrt.
Nach dem Kabinettsbeschluss Nr. 85 von 2022 bei 183 Tagen Aufenthalt in zwölf Monaten, bei 90 Tagen mit gültigem Aufenthaltstitel und dauerhafter Wohnung oder Arbeit in den VAE, oder wenn dort der Lebensmittelpunkt liegt. Eine Ansässigkeitsbescheinigung stellt die Federal Tax Authority aus.
Nur, wenn Sie Wohnung und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Deutsche Einkünfte bleiben hier steuerpflichtig. Weil die VAE als Niedrigsteuerland gelten, ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG zu prüfen, bei Anteilen an Kapitalgesellschaften zusätzlich die Wegzugsbesteuerung.
In der Regel ja. Die VAE nehmen am automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (CRS) teil. Banken melden Konten von Kunden, die in Deutschland steuerlich ansässig sind.
TAXXIT Fachredaktion.
Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.
Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.
Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.
Fachgebiete
- US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
- IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
- Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
- US-Banking und Business Credit
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