Guide · International

Digitale Nomaden.

Ortsunabhängig arbeiten heißt nicht steuerfrei leben.

Wann Deutschland digitale Nomaden weiter besteuert, warum die 183-Tage-Regel oft missverstanden wird, was „nirgendwo ansässig“ bedeutet und welche Visa Länder wie Thailand und Indonesien für Remote-Arbeit anbieten.

Guide · InternationalSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Ausgangslage

Der Laptop zieht um, die Steuer nicht automatisch.

Digitale Nomaden arbeiten von überall – für Kunden oder Arbeitgeber, die oft in einem anderen Land sitzen als sie selbst. Steuerlich entscheidet aber nicht, wo der Laptop gerade steht, sondern wo Sie einen Wohnsitz haben und sich gewöhnlich aufhalten.

Wer seine Wohnung in Deutschland behält, bleibt hier unbeschränkt steuerpflichtig und versteuert sein gesamtes Einkommen in Deutschland – auch wenn er das ganze Jahr reist. Erst wer Wohnung und gewöhnlichen Aufenthalt wirklich aufgibt, verlässt das deutsche Steuersystem.

02 — Deutsche Regeln

Was über die Steuerpflicht entscheidet.

Laut Abgabenordnung (AO) und Außensteuergesetz (AStG).

  • § 8 AO

    Die Wohnung zählt.

    Einen Wohnsitz hat, wer eine Wohnung innehat, die er voraussichtlich beibehält und nutzt. Eine behaltene Wohnung in Deutschland genügt für die volle Steuerpflicht – egal, wie viele Tage Sie im Ausland sind.

  • § 9 AO

    Mehr als sechs Monate.

    Den gewöhnlichen Aufenthalt hat, wer nicht nur vorübergehend bleibt. Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Deutschland gilt immer als gewöhnlicher Aufenthalt.

  • 183 Tage

    Keine allgemeine Grenze.

    Die 183 Tage stammen vor allem aus Doppelbesteuerungsabkommen und ausländischem Recht. Unter 183 Tagen in Deutschland zu bleiben, beendet die deutsche Steuerpflicht nicht.

  • § 2 AStG

    Nirgendwo ansässig hilft nicht.

    Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift auch, wenn ein Deutscher nach dem Wegzug in keinem Land ansässig ist und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält. Dann bleiben deutsche Einkünfte bis zehn Jahre nach dem Wegzugsjahr erweitert steuerpflichtig.

03 — Nirgendwo ansässig

Warum „Perpetual Traveler“ selten aufgeht.

Manche Nomaden versuchen, in keinem Land lange genug zu bleiben, um dort steuerpflichtig zu werden. Für Deutsche geht diese Rechnung meist nicht auf: Wer nirgends ansässig ist, fällt unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, sobald er wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält.

Ohne Wohnsitzland fehlen außerdem die Vorteile von Doppelbesteuerungsabkommen, etwa beim W-8BEN gegenüber US-Zahlern. Warum ein klar dokumentierter Wohnsitz meist die bessere Lösung ist, erklärt der Guide Perpetual Traveler.

04 — Visa

Visa für Remote-Arbeit.

Laut thailändischem Außenministerium und indonesischer Einwanderungsbehörde, Stand Oktober 2026.

  • Thailand

    Destination Thailand Visa.

    Fünf Jahre gültig, bis zu 180 Tage je Einreise, 10.000 THB Gebühr, Nachweis über mindestens 500.000 THB. Ab 180 Tagen im Jahr ist man in Thailand steuerlich ansässig.

    DTV
  • Indonesien / Bali

    Remote-Worker-Visum E33G.

    Ein Jahr Aufenthalt, verlängerbar. Verlangt werden mindestens 60.000 USD Jahreseinkommen und ein Arbeitsvertrag mit einer Firma außerhalb Indonesiens. Verkaufen an Kunden in Indonesien ist nicht erlaubt.

    E33G
  • Grundsatz

    Visum ist nicht Steuer.

    Ein Nomaden-Visum regelt nur den Aufenthalt. Ob und wo Sie Steuern zahlen, entscheiden Wohnsitz, Aufenthaltsdauer und das Recht des jeweiligen Landes.

    Aufenthalt
05 — Wegzug

Was vor dem Losziehen geklärt sein muss.

Wer Deutschland dauerhaft verlässt, sollte die Wohnung wirklich aufgeben, den neuen Wohnsitz dokumentieren und vorher die Wegzugsbesteuerung prüfen, falls er Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält. Was danach in Deutschland steuerpflichtig bleibt, zeigt der Guide Beschränkte Steuerpflicht.

Viele Nomaden führen ihr Geschäft über eine US-LLC, weil sie sich ortsunabhängig verwalten lässt und US-Banking ermöglicht. Versteuert wird der Gewinn trotzdem dort, wo Sie ansässig sind. TAXXIT gründet und betreut US-LLCs; die Gründung finden Sie unter US LLC gründen.

06 — Fragen

Sechs Fragen.

  • Ja, solange Sie in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Dann versteuern Sie Ihr Welteinkommen in Deutschland, auch wenn Sie die meiste Zeit reisen.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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