Guide · International

Bali auswandern.

Remote arbeiten auf Bali – mit dem richtigen Visum und klarer Steuerlage.

Welches Visum Indonesien für Remote-Arbeit vergibt, was es kostet und verlangt, ab wann Indonesien Steuern erhebt und was Deutschland beim Umzug weiter prüft.

Guide · InternationalSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Ausgangslage

Mehr als ein langer Urlaub.

Bali ist eines der beliebtesten Ziele für ortsunabhängige Unternehmer. Wer länger bleiben und von dort für Kunden oder Arbeitgeber im Ausland arbeiten will, braucht einen passenden Aufenthaltstitel. Indonesien bietet dafür seit einigen Jahren das Remote-Worker-Visum E33G.

Das Visum regelt den Aufenthalt. Wo Sie Steuern zahlen, hängt davon ab, wie lange Sie in Indonesien sind und ob Sie in Deutschland einen Wohnsitz behalten.

02 — Visum

Das Remote-Worker-Visum E33G.

Laut indonesischer Einwanderungsbehörde, Stand Oktober 2026.

  • E33G

    Visum für Remote-Arbeit.

    Mit dem Remote-Worker-Visum E33G dürfen Sie ein Jahr in Indonesien leben und für eine Firma im Ausland arbeiten. Die Aufenthaltserlaubnis lässt sich online verlängern; ein Sponsor ist nicht nötig.

    1 Jahr
  • Einkommen

    Mindestens 60.000 USD im Jahr.

    Nachzuweisen sind ein Einkommen von mindestens 60.000 USD pro Jahr und ein Arbeitsvertrag mit einer Firma außerhalb Indonesiens, dazu Kontoauszüge der letzten drei Monate mit mindestens 2.000 USD.

    Nachweis
  • Kosten

    7 Mio. IDR für ein Jahr.

    Die staatlichen Gebühren für ein Jahr Aufenthalt betragen laut Einwanderungsbehörde 7.000.000 IDR, aufgeteilt auf Visum, Prüfung, Aufenthalts- und Wiedereinreiseerlaubnis.

    einmalig
  • Grenzen

    Kein Verkauf in Indonesien.

    Mit dem E33G dürfen Sie keine Waren oder Dienstleistungen in Indonesien verkaufen und keiner Arbeit nachgehen, die nicht zum Aufenthaltstitel passt. Kunden vor Ort brauchen einen anderen Status.

    Auflage
03 — Steuern in Indonesien

Ab wann Indonesien besteuert.

Laut indonesischer Steuerbehörde und Bundesfinanzministerium.

  • Ansässigkeit

    Mehr als 183 Tage in zwölf Monaten.

    Steuerlich ansässig in Indonesien ist, wer dort wohnt, sich mehr als 183 Tage in zwölf Monaten aufhält oder in einem Steuerjahr mit der Absicht zu bleiben im Land ist.

  • Welteinkommen

    Auslandseinkommen zählt mit.

    Ansässige Ausländer versteuern in Indonesien grundsätzlich ihr Welteinkommen. Eine Ausnahme für Auslandseinkünfte gibt es nur für bestimmte Fachkräfte und nur für vier Jahre.

  • DBA

    Abkommen mit Deutschland.

    Deutschland und Indonesien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen vom 30. Oktober 1990. Es regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf, wenn beide Anspruch erheben.

04 — Sicht aus Deutschland

Was beim Umzug nach Bali bleibt.

Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, bleiben Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig – auch mit Visum und Wohnsitz auf Bali. Dann können beide Staaten Ansprüche erheben, und das Doppelbesteuerungsabkommen entscheidet, wer Vorrang hat. Erst wer Wohnung und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibt, versteuert hier nur noch deutsche Einkünfte. Was das genau bedeutet, erklärt der Guide Beschränkte Steuerpflicht.

Halten Sie mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, ist vor dem Umzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG zu prüfen. Wie Wohnsitz, 183 Tage und Visa für Nomaden zusammenspielen, zeigt der Guide Digitale Nomaden.

05 — Firma

Die US-LLC auf Bali.

Viele Remote-Unternehmer führen ihr Geschäft über eine US-LLC mit US-Konto und Zahlungsanbietern. Das passt zum E33G, solange die Kunden außerhalb Indonesiens sitzen. Versteuert wird der Gewinn dort, wo Sie ansässig sind und die Firma tatsächlich leiten – bei mehr als 183 Tagen auf Bali also in der Regel auch in Indonesien.

TAXXIT gründet und betreut US-LLCs für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum. Für indonesisches Visa- und Steuerrecht vermitteln wir auf Wunsch Berater vor Ort. Die Gründung finden Sie unter US LLC gründen.

06 — Fragen

Sechs Fragen.

  • Für längere Aufenthalte mit Arbeit für eine ausländische Firma gibt es das Remote-Worker-Visum E33G. Es erlaubt ein Jahr Aufenthalt und verlangt mindestens 60.000 USD Jahreseinkommen sowie einen Arbeitsvertrag mit einer Firma außerhalb Indonesiens.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
Beginnen

Ein Gespräch.

Dreißig Minuten. Antwort innerhalb eines Werktags.