US-Firmengründung

Form 5472 für US-LLCs: Die Meldepflicht, die deutschsprachige Gründer 25.000 US-Dollar kosten kann

Form 5472 und Pro-forma 1120 für Ihre US-LLC: Wer melden muss, welche Fristen gelten, wie Sie per Fax einreichen und wie Sie die 25.000-$-Strafe vermeiden.

7 Minuten
Professional header image for Form 5472 für US-LLCs: US-Steuerformular, Taschenrechner und amerikanische Flagge auf einem Schreibtisch

Ihre US-LLC hat im ersten Jahr keinen Cent Umsatz gemacht, also müssen Sie beim IRS auch nichts einreichen? Genau dieser Gedanke ist einer der teuersten Irrtümer, die deutschsprachige Gründer machen. Denn für eine LLC, die einer Person ohne US-Steuerpflicht gehört, verlangt der IRS jedes Jahr eine Meldung: Form 5472, eingereicht zusammen mit einer sogenannten Pro-forma Form 1120. Wer sie vergisst, riskiert eine Strafe von 25.000 US-Dollar, und zwar unabhängig davon, ob die LLC Gewinn gemacht hat oder nicht.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, was Form 5472 ist, wann Ihre LLC meldepflichtig ist, welche Fristen gelten, wie die Einreichung praktisch abläuft und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Was ist Form 5472?

Form 5472 ist eine Informationsmeldung an die US-Steuerbehörde IRS. Sie dient nicht der Berechnung von Steuern, sondern der Transparenz: Der IRS möchte wissen, welche Geldflüsse und Transaktionen zwischen einer US-Gesellschaft und ihren ausländischen Eigentümern oder nahestehenden Personen stattfinden.

Ursprünglich betraf die Pflicht nur Kapitalgesellschaften mit mindestens 25 Prozent ausländischer Beteiligung. Seit einer Regeländerung für Steuerjahre ab 2017 gilt sie jedoch auch für eine Konstellation, die für unsere Leser besonders relevant ist: die Single-Member-LLC mit einem ausländischen Eigentümer.

Warum eine „Disregarded Entity" trotzdem melden muss

Eine Single-Member-LLC ist steuerlich in den USA standardmäßig eine sogenannte Disregarded Entity. Das bedeutet: Sie wird für die US-Einkommensteuer nicht als eigenes Steuersubjekt behandelt und reicht im Normalfall keine eigene Steuererklärung ein.

Für Zwecke von Form 5472 behandelt der IRS eine solche LLC allerdings so, als wäre sie eine Corporation. Deshalb muss die LLC eine Pro-forma Form 1120 einreichen, also ein Körperschaftsteuerformular, das nur als „Deckblatt" dient und lediglich Name, Adresse und EIN der LLC enthält. Form 5472 wird dahinter angehängt.

Wer muss Form 5472 einreichen?

Die Meldepflicht betrifft in der Praxis vor allem diese Fälle:

Struktur

Form 5472 erforderlich?

Einzureichen mit

Single-Member-LLC, 100 % im Besitz einer Person aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Ja, sobald eine meldepflichtige Transaktion vorliegt

Pro-forma Form 1120

US-Corporation (C-Corp) mit mindestens 25 % ausländischer Beteiligung

Ja

Reguläre Form 1120

Multi-Member-LLC, besteuert als Partnership

In der Regel nein, dafür gelten eigene Meldepflichten

Form 1065

Entscheidend ist der Begriff „meldepflichtige Transaktion" (Reportable Transaction). Viele Gründer unterschätzen, wie schnell eine solche vorliegt. Dazu zählen unter anderem:

  • Einlagen des Eigentümers, also das Startkapital, das Sie auf das Konto der LLC überweisen

  • Entnahmen oder Ausschüttungen an Sie als Eigentümer

  • Darlehen zwischen Ihnen und der LLC

  • Gründungskosten, die Sie privat für die LLC bezahlt haben

  • Leistungen und Zahlungen zwischen der LLC und Ihnen oder einer Ihrer anderen Gesellschaften

Da praktisch jede LLC im Gründungsjahr mindestens eine dieser Transaktionen hat, ist die Meldepflicht für nahezu alle ausländisch gehaltenen Single-Member-LLCs der Regelfall, nicht die Ausnahme.

Fristen: Wann Form 5472 fällig ist

Für LLCs mit Kalenderjahr als Geschäftsjahr gilt:

  • Reguläre Frist: 15. April des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2026 also der 15. April 2027.

  • Verlängerte Frist: 15. Oktober des Folgejahres, sofern Sie rechtzeitig vor dem 15. April eine Fristverlängerung über Form 7004 beantragt haben.

Wichtig: Die Fristverlängerung verschiebt nur den Abgabetermin. Sie ersetzt nicht die Meldung selbst.

Die 25.000-Dollar-Strafe: Warum das Risiko so hoch ist

Wird Form 5472 nicht, verspätet oder unvollständig eingereicht, beträgt die Strafe 25.000 US-Dollar pro Formular und Jahr. Bis 2018 lag sie noch bei 10.000 US-Dollar, wurde dann aber deutlich angehoben.

Damit nicht genug: Reagieren Sie nach einer Mahnung des IRS nicht innerhalb von 90 Tagen, kann für jeden weiteren angefangenen 30-Tage-Zeitraum eine zusätzliche Strafe in gleicher Höhe festgesetzt werden, ohne feste Obergrenze.

Das Besondere daran: Die Strafe knüpft ausschließlich an die Meldepflicht an. Es spielt keine Rolle, ob die LLC Gewinn gemacht hat oder ob in den USA überhaupt Steuern angefallen wären. Auch eine LLC mit null Umsatz kann betroffen sein.

So läuft die Einreichung ab: Schritt für Schritt

Schritt 1: EIN bereithalten. Ohne Employer Identification Number Ihrer LLC ist keine Einreichung möglich. Wer noch keine EIN hat, sollte diese so früh wie möglich beantragen (siehe LLC gründen als Ausländer), denn für Antragsteller ohne SSN oder ITIN läuft das Verfahren über Form SS-4 per Fax oder Post und kann mehrere Wochen dauern. Hintergründe zu ITIN und SSN finden Sie in unserem Artikel ITIN beantragen als Deutscher.

Schritt 2: Buchhaltung sauber führen. Sie müssen alle Transaktionen zwischen Ihnen und der LLC mit Beträgen angeben. Das setzt voraus, dass Sie Geschäftskonto und Privatkonto strikt trennen und alle Belege aufbewahren. Die LLC ist außerdem verpflichtet, Unterlagen vorzuhalten, die die Richtigkeit der Angaben belegen.

Schritt 3: Pro-forma Form 1120 ausfüllen. Hier werden nur die Stammdaten der LLC eingetragen: Name, Adresse, EIN. Oben auf das Formular gehört der Vermerk „Foreign-owned U.S. DE". Die übrigen Felder zur Einkommensberechnung bleiben leer.

Schritt 4: Form 5472 ausfüllen und anhängen. Hier geben Sie die Angaben zur LLC, zu Ihnen als Eigentümer und zu allen meldepflichtigen Transaktionen des Jahres an. Form 5472 wird hinter die Pro-forma 1120 gelegt und gemeinsam eingereicht.

Schritt 5: Per Fax oder Post einreichen. Anders als die meisten US-Steuerformulare kann diese Kombination für ausländisch gehaltene Disregarded Entities nicht elektronisch eingereicht werden. Sie wird per Fax an die in den IRS-Instruktionen genannte Nummer (derzeit 855-887-7737) oder per Post an die dort angegebene IRS-Stelle in Ogden, Utah, übermittelt. Bewahren Sie den Sendebericht als Nachweis der fristgerechten Einreichung auf.

Da der IRS Adressen, Faxnummern und Formularversionen ändern kann, sollten Sie vor jeder Einreichung die aktuellen Instruktionen zu Form 5472 prüfen.

Die häufigsten Fehler

„Kein Umsatz, also keine Meldung." Falsch. Schon die Einzahlung des Startkapitals ist in der Regel eine meldepflichtige Transaktion.

„Die Meldung gilt nur für das Gründungsjahr." Falsch. Form 5472 ist jährlich fällig, solange die LLC besteht und meldepflichtige Transaktionen hat.

„Ich reiche einfach Form 5472 allein ein." Falsch. Ohne die Pro-forma 1120 als Deckblatt ist die Einreichung unvollständig.

„Das mache ich online über ein Steuerprogramm." Für diese Konstellation nicht möglich. Die Einreichung erfolgt per Fax oder Post.

„Mit Form 5472 ist in Deutschland alles erledigt." Falsch. Form 5472 ist eine reine US-Informationsmeldung. Ihre Einkünfte aus der LLC sind davon unabhängig im Wohnsitzland zu versteuern, zum Beispiel in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Wie die LLC dort steuerlich eingeordnet wird, sollten Sie mit einer Steuerberatung klären.

Häufig gestellte Fragen zu Form 5472

Muss meine LLC Form 5472 einreichen, wenn sie keinen Umsatz hatte?

In den meisten Fällen ja. Maßgeblich ist nicht der Umsatz, sondern ob es Transaktionen zwischen der LLC und Ihnen als Eigentümer gab. Die Einzahlung von Startkapital reicht dafür bereits aus.

Wann ist Form 5472 fällig?

Bei Kalenderjahr als Geschäftsjahr am 15. April des Folgejahres. Mit Form 7004 lässt sich die Frist auf den 15. Oktober verlängern.

Wie hoch ist die Strafe bei Versäumnis?

25.000 US-Dollar pro Formular und Jahr. Nach einer unbeantworteten IRS-Mahnung können weitere Strafen in gleicher Höhe hinzukommen.

Kann ich Form 5472 elektronisch einreichen?

Für ausländisch gehaltene Single-Member-LLCs nein. Die Einreichung erfolgt per Fax oder Post zusammen mit der Pro-forma Form 1120.

Gilt die Pflicht auch für eine Multi-Member-LLC?

Eine LLC mit mehreren Gesellschaftern wird standardmäßig als Partnership besteuert. Für sie gilt Form 5472 in der Regel nicht, dafür aber eigene US-Meldepflichten wie Form 1065.

Fazit: Einmal im Jahr, aber nie vergessen

Form 5472 ist kein kompliziertes Formular, aber eines mit enormer Hebelwirkung. Wer seine LLC-Buchhaltung sauber führt, die Frist im Kalender hat und rechtzeitig per Fax einreicht, erledigt die Pflicht mit überschaubarem Aufwand. Wer sie ignoriert, riskiert eine Strafe, die die Gründungskosten der LLC um ein Vielfaches übersteigt.

Planen Sie die Meldung daher von Anfang an ein, am besten schon bei der Gründung. Welche laufenden Kosten und Pflichten eine US-LLC insgesamt mit sich bringt, lesen Sie in unserem Artikel LLC gründen Kosten. Und wer noch vor der Wahl der Rechtsform steht, findet im Vergleich US-LLC oder C-Corporation eine Entscheidungshilfe.

TAXXIT Group begleitet deutschsprachige Unternehmer von der LLC-Gründung über die EIN-Beantragung bis zur laufenden Compliance ihrer US-Gesellschaft. So behalten Sie Fristen wie Form 5472 im Blick, bevor sie teuer werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Angaben beruhen auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden IRS-Vorgaben. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Steuerberatung.