Guide · Steuer

S-Corp-Wahl für die US-LLC.

Wann es sich lohnt, die LLC als S-Corporation besteuern zu lassen — und warum das für Europäer fast immer falsch ist.

S-Corp ist für US-Ansässige. Nicht für Europäer.

Guide · SteuerSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Was die S-Corp-Wahl bedeutet

Das Grundprinzip.

Standardmäßig ist eine Single-Member LLC eine Disregarded Entity — steuerlich transparent. Mit Form 2553 kann die LLC als S-Corporation besteuert werden. Vorteil für US-Ansässige: Inhaber zahlen sich ein 'reasonable salary' und sparen Selbstständigensteuer (SE Tax: 15,3 %) auf den darüber hinausgehenden Gewinn. SE Tax gilt nur für US-Ansässige mit US-Steuernummer (SSN). Europäer ohne SSN zahlen keine SE Tax — die S-Corp-Wahl bringt keinen Vorteil.

02 — Warum es für Europäer nicht passt

Der europäische Sonderfall.

  • Kein SE Tax-Problem

    Europäer zahlen keine SE Tax.

    Self-Employment Tax (15,3 %) gilt nur für US-Ansässige. Als DACH-Inhaber ohne SSN: kein SE-Tax-Problem. S-Corp-Wahl löst ein Problem das nicht existiert.

    Irrelevant
  • Eigenes Gehalt Pflicht

    Erhöhter Aufwand.

    S-Corp erfordert 'reasonable salary' — Lohnabrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge. Erheblicher Buchhaltungsaufwand.

    Mehr Aufwand
  • Komplexere Steuern

    Form 1120-S.

    S-Corp reicht eigene Steuererklärung ein (Form 1120-S + K-1). Mehr Kosten für US-Steuerberater.

    Teurer
  • Verlust Flexibilität

    Weniger Entnahmefreiheit.

    S-Corp erfordert formale Ausschüttungen. Spontane Entnahmen wie bei LLC schwieriger.

    Einschränkung
FAQ

Häufige Fragen.

  • Fast nie. Einziger theoretischer Fall: Europäer plant umzuziehen und US-Wohnsitz anzunehmen. Dann erst relevant. Für reine DACH-Inhaber: Standard-LLC als Disregarded Entity bleibt optimal.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

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Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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