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§138 AO — LLC in Deutschland melden.

Wer eine US-LLC hat und in Deutschland lebt, muss sie beim Finanzamt melden. Pflicht, kein Ermessen.

Die Meldepflicht die fast jeder übersieht — und die trotzdem gilt.

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01 — Die Pflicht

Warum es gilt.

§138 Absatz 2 Abgabenordnung verpflichtet in Deutschland ansässige Personen, dem zuständigen Finanzamt die Gründung oder den Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft anzuzeigen. Eine US-LLC fällt eindeutig darunter. Die Anzeige muss innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis erfolgen — in der Praxis also binnen eines Monats nach LLC-Gründung.

02 — Was zu tun ist

Die Schritte.

  • Formular

    BZSt-Mitteilung oder Formular.

    Das Finanzamt hat kein Einheitsformular. In der Praxis reicht ein formloses Schreiben mit LLC-Name, EIN, Gründungsdatum, Bundesstaat und deinen Angaben.

    Schritt 1
  • Frist

    Innerhalb eines Monats.

    Nach LLC-Gründung. In der Praxis tolerant, aber Vorsatz-Argument bei Versäumnis ab Kenntnis.

    Schritt 2
  • Steuerberater

    Abstimmung empfohlen.

    Der deutsche Steuerberater sollte die LLC kennen — er braucht sie für deine Einkommensteuererklärung.

    Schritt 3
FAQ

Häufige Fragen.

  • Ordnungswidrigkeiten, ggf. Steuerhinterziehungsvorwurf. Finanzämter fragen bei Steuererklärungen gezielt nach ausländischen Beteiligungen.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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