Guide · Steuer

Den richtigen Steuerberater für deine US-LLC finden.

Nicht jeder Steuerberater kennt US-LLCs. Was du bei der Suche beachten musst, welche Fragen du stellen solltest und was es kostet.

Ein schlechter Steuerberater für LLC-Fragen kostet mehr als er spart.

Guide · SteuerSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Was du brauchst

Die Anforderungen.

  • Außensteuerrecht

    Pflicht.

    Der Steuerberater muss Außensteuerrecht kennen: DBA, §138 AO, Anlage AUS, CFC-Regeln. Ohne das: falsche Beratung garantiert.

    Muss
  • US-CPA Kontakt

    Vorteil.

    Steuerberater der mit US-CPA zusammenarbeitet oder selbst US-steuerlich qualifiziert ist. Für Form 5472 und US-Steuerthemen.

    Gut
  • LLC-Erfahrung

    Frag direkt.

    Direkt fragen: 'Wie viele Mandanten mit US-LLC betreuen Sie?' Weniger als 10: Vorsicht. Mehr als 50: gut.

    Erfahrung
  • Kosten

    Was es kostet.

    Zusatzkosten für LLC-Mandant: 500–2.000 EUR/Jahr je nach Komplexität. Sehr komplex (mehrere LLCs, Immobilien, Wegzug): 3.000–8.000 EUR.

    Kosten
02 — Fragen für das Erstgespräch

Was du fragen musst.

1. Haben Sie Erfahrung mit ausländischen Kapitalgesellschaften / US-LLCs? 2. Kennen Sie Form 5472 und die FBAR-Pflichten? 3. Sind Sie mit §138 AO und Außensteuerrecht vertraut? 4. Arbeiten Sie mit einem US-CPA zusammen? 5. Was kostet die jährliche Betreuung bei einer Single-Member Wyoming LLC mit ca. X EUR Jahresumsatz? 6. Welche Unterlagen brauchen Sie von mir am Jahresende?

FAQ

Häufige Fragen.

  • Für die meisten: nur deutscher StB mit LLC-Erfahrung reicht. US-CPA zusätzlich empfohlen wenn: hohe US-Einnahmen, US-Mitarbeiter, US-Immobilien, komplexe Strukturen. Ein-Mann-LLC mit reinen Online-Einnahmen: deutschen StB allein.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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