Guide · Steuer

LLC-Einnahmen in der deutschen Steuererklärung.

Wie du die Einnahmen aus deiner US-LLC korrekt in der deutschen Steuererklärung angibst — Anlage AUS, EÜR und was der Steuerberater braucht.

Deutschland besteuert weltweites Einkommen. Die LLC-Einnahmen gehören rein.

Guide · SteuerSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Welches Formular, welche Anlage

Die Struktur.

  • Anlage AUS

    Ausländische Einkünfte.

    LLC-Einnahmen als Einkünfte aus ausländischem Gewerbebetrieb → Anlage AUS. Gewinn der LLC (Einnahmen minus Ausgaben) eintragen.

    Anlage
  • Anlage G

    Gewerbliche Einkünfte.

    Alternativ: wenn du als Gewerbetreibender eingestuft bist → Anlage G. Kommt auf die Tätigkeit an. Steuerberater entscheidet.

    Alternativ
  • EÜR

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

    Einfache EÜR für LLC: alle Einnahmen (Kontoauszug Mercury) minus alle Ausgaben (belegt) = Gewinn. Keine doppelte Buchführung nötig.

    Buchhaltung
  • DBA

    Anrechnung.

    Keine US-Quellensteuer auf LLC-Gewinne (bei korrektem Setup) → keine Doppelbesteuerung, kein Anrechnungsproblem.

    DBA
02 — Was der Steuerberater braucht

Vorbereitung.

Für deinen deutschen Steuerberater benötigst du: 1. Jahreskontoauszug Mercury (alle Transaktionen). 2. Liste aller Einnahmen nach Kategorie. 3. Liste aller Ausgaben mit Belegen. 4. LLC-Gründungsdokumente (einmalig). 5. EIN-Bestätigung. 6. Form 5472 (falls eingereicht). Tipp: Wave oder QuickBooks während des Jahres pflegen → Jahresauswertung auf Knopfdruck.

FAQ

Häufige Fragen.

  • Zusatzaufwand für LLC-Einnahmen (Anlage AUS): meistens 200–500 EUR/Jahr mehr als ohne LLC. Gesamtkosten: 800–2.000 EUR/Jahr je nach Komplexität.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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