Erbfall bei der US-LLC: Was mit deiner Gesellschaft passiert, wenn du stirbst
Was passiert mit einer US-LLC, wenn der Inhaber stirbt? Operating Agreement, Zugang zu Konten, deutsche Erbschaftsteuer, US-Nachlasssteuer und das DBA – plus Vorsorge-Checkliste.
Über den eigenen Tod spricht kaum ein Gründer gern. Bei einer US-LLC ist die Frage aber besonders wichtig: Die Gesellschaft unterliegt US-Recht, das Konto liegt bei einer US-Bank, die Erben leben in Deutschland – und oft weiß niemand außer dem Inhaber, wo die Unterlagen liegen. Ohne Vorsorge kann eine funktionierende LLC im Erbfall monatelang blockiert sein.
Dieser Artikel zeigt, was im Erbfall passiert und wie du mit wenigen Schritten vorsorgst.
Kurz gesagt
Im Erbfall greifen drei Ebenen ineinander: das Gesellschaftsrecht des Gründungsstaats (was passiert mit der LLC?), das Nachlassrecht (wer erbt die Anteile und wie wird das nachgewiesen?) und das Steuerrecht (deutsche Erbschaftsteuer, unter Umständen US-Nachlasssteuer, dazu das Erbschaftsteuer-Abkommen). Das wichtigste Vorsorge-Instrument ist ein Operating Agreement mit klarer Nachfolgeregelung – abgestimmt auf dein Testament.
1. Was gesellschaftsrechtlich passiert
Was mit einer LLC nach dem Tod ihres einzigen Mitglieds geschieht, regelt zunächst das Operating Agreement. Enthält es keine Regelung, gelten die gesetzlichen Standardregeln des Gründungsstaats – und die unterscheiden sich.
Ein Beispiel aus Kalifornien: Nach dem dortigen LLC-Gesetz wird eine LLC aufgelöst, wenn sie 90 aufeinanderfolgende Tage ohne Mitglied ist. Stirbt das einzige Mitglied, können dessen Erben bzw. Rechtsnachfolger nach dem kalifornischen Gesetz allerdings als Mitglieder nachrücken, sodass die LLC fortbestehen kann (Cal. Corp. Code § 17707.01). Andere Bundesstaaten haben eigene Regeln. Ohne klare Vereinbarung drohen deshalb:
Unsicherheit, wer die LLC nach dem Tod vertreten darf
Handlungsunfähigkeit gegenüber Bank, Kunden und Behörden
im ungünstigsten Fall eine ungewollte Auflösung der Gesellschaft
Was das Operating Agreement regeln sollte
Nachfolger (Successor Member): Wer übernimmt den Anteil – und ab wann?
Übergangsverwaltung: Wer darf die LLC bis zur Klärung führen, etwa ein benannter Manager?
Fortbestand: Die LLC soll beim Tod eines Mitglieds ausdrücklich fortbestehen.
Mehrere Erben: Wie werden Stimmrechte und Gewinne verteilt?
Übertragung auf den Todesfall: Manche Operating Agreements benennen einen Begünstigten, auf den der Anteil beim Tod übergeht (Transfer-on-Death- bzw. Successor-Klausel). Ob eine solche Klausel nach dem Recht des Gründungsstaats wirksam ist und wie sie mit deinem deutschen Testament zusammenpasst, sollten ein US-Anwalt und ein deutscher Notar gemeinsam prüfen.
Mehr zu Pflichtinhalten im Artikel Operating Agreement für deine US-LLC.
2. Die praktische Seite: Zugang und Nachweise
Selbst mit guter Regelung brauchen deine Erben Zugang zu Informationen:
Bankkonten: Erben oder Nachfolger können meist erst auf die Konten der LLC zugreifen, wenn sie ihre Berechtigung gegenüber der Bank nachgewiesen haben. Kläre vorab, welche Nachweise deine Bank verlangt.
Registered Agent und Bundesstaat: Laufende Gebühren und Meldungen müssen weiter bezahlt werden, sonst verliert die LLC ihren Good Standing.
IRS-Pflichten: Die jährliche Form 5472 läuft weiter, auch im Jahr des Todes.
Unterlagen: Gründungsdokumente, EIN-Bestätigung, Operating Agreement, Zugangsdaten und Ansprechpartner sollten an einem Ort liegen, den eine Vertrauensperson kennt.
Je nach Bundesstaat und Vermögen der LLC kann zusätzlich ein Nachlassverfahren in den USA (Probate, bei ausländischen Erblassern oft als „Ancillary Probate“) nötig werden – etwa wenn Banken oder Behörden einen US-Nachweis der Erbberechtigung verlangen oder US-Vermögen direkt im Namen des Verstorbenen gehalten wird. Ein deutscher Erbschein wird nicht überall ohne Weiteres anerkannt. Ob das der Fall ist, sollte ein US-Anwalt für deine konkrete Struktur beurteilen.
3. Deutsche Erbschaftsteuer
Die deutsche Erbschaftsteuer knüpft bei unbeschränkter Steuerpflicht an die Personen an, nicht an den Ort des Vermögens:
Unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes oder der Erbe Inländer ist (§ 2 ErbStG).
Inländer sind unter anderem Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland – und deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne einen Wohnsitz in Deutschland zu haben.
Erfasst wird dann das weltweite Vermögen – also auch der Anteil an einer US-LLC.
Der Erwerb muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden (§ 30 ErbStG).
Freibeträge und Steuersätze richten sich nach der Steuerklasse (§ 15 ErbStG): Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel in der Regel 200.000 €; Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen nur 20.000 € (§ 16 ErbStG).
Wie der LLC-Anteil bewertet wird, hängt unter anderem davon ab, wie Deutschland die LLC einordnet.
Wichtig: Die Begünstigungen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag nach §§ 13a, 13b ErbStG) gelten nur für inländisches Betriebsvermögen und Betriebsvermögen einer Betriebsstätte in der EU oder im EWR sowie für Anteile an Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in der EU/im EWR bei einer Beteiligung von mehr als 25 % (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG). Betriebsvermögen einer US-Betriebsstätte ist daher grundsätzlich nicht begünstigt. Ob Teile einer von Deutschland aus geführten LLC über eine inländische Betriebsstätte oder eine inländische Geschäftsleitung doch begünstigt sein können, ist eine Einzelfallfrage für deinen Steuerberater. Hintergrund im Artikel Transparente oder intransparente Besteuerung?
4. US-Nachlasssteuer (Estate Tax)
Die USA erheben auf das in den USA belegene Vermögen (US-situs assets) verstorbener Personen, die weder US-Bürger noch in den USA ansässig waren, eine eigene Nachlasssteuer. Ohne Abkommen steht Nicht-Residenten dabei nur ein Steuerabzug (Unified Credit) von 13.000 US-Dollar zu, der einem Freibetrag von 60.000 US-Dollar entspricht – ein Bruchteil des Freibetrags für US-Bürger. Übersteigt das US-Vermögen 60.000 US-Dollar, muss eine Nachlasssteuererklärung (Form 706-NA) beim IRS eingereicht werden.
Was das Erbschaftsteuer-Abkommen Deutschland–USA ändert
Deutschland und die USA haben ein eigenes Abkommen zur Erbschaftsteuer (von 1980, geändert durch das Protokoll von 1998, in Kraft seit Ende 2000). Für Erblasser mit Wohnsitz in Deutschland dürfen die USA danach im Wesentlichen nur noch bestimmte Vermögenswerte besteuern, insbesondere:
unbewegliches Vermögen in den USA, etwa Immobilien
Betriebsvermögen einer US-Betriebsstätte
Beteiligungen an Personengesellschaften, soweit diese solches Vermögen halten
Zusätzlich gewährt das Abkommen einen anteiligen Freibetrag, der sich am Verhältnis des US-Vermögens zum Gesamtvermögen orientiert: Die USA gewähren den höheren Betrag aus dem Nichtresidenten-Freibetrag und dem entsprechenden Anteil des Freibetrags für US-Bürger. Auf die deutsche Erbschaftsteuer wird eine nach dem Abkommen zulässig erhobene US-Nachlasssteuer angerechnet (Art. 11 des Abkommens), nicht einfach freigestellt.
Was das für deine LLC bedeutet
Hält deine LLC US-Immobilien oder betreibt sie ein Geschäft mit US-Betriebsstätte, kann US-Nachlasssteuer ein Thema sein. Bei einer LLC, die vor allem Bankguthaben hält und ohne US-Betriebsstätte tätig ist, sieht die Lage anders aus. Wie ein LLC-Anteil im Einzelfall behandelt wird, ist nicht pauschal zu beantworten und sollte fachkundig geprüft werden. Ohne Abkommensschutz ist schon umstritten, ob und wann ein LLC-Anteil überhaupt als US-Vermögen gilt: Bei einer Single-Member-LLC, die steuerlich als disregarded entity behandelt wird, wird häufig auf das Vermögen der LLC durchgeschaut; eine LLC, die zur Besteuerung als Corporation optiert hat, wird dagegen wie Aktien einer US-Gesellschaft behandelt, die ohne Abkommen als US-Vermögen gelten. Der IRS hat die Belegenheit von Personengesellschafts- und LLC-Anteilen bislang nicht allgemein geregelt. Mehr zu Immobilien im Artikel US-Immobilien für Nicht-Residenten.
5. Vorsorge-Checkliste
Operating Agreement prüfen: Enthält es eine Nachfolgeregelung und eine Fortbestandsklausel?
Testament abstimmen: Passt dein deutsches Testament zu den Regelungen im Operating Agreement?
Vollmachten: Gibt es eine Person, die im Notfall handeln darf – auch gegenüber US-Stellen?
Notfallordner: Gründungsdokumente, EIN, Operating Agreement, Bankverbindungen, Registered Agent, Steuerberater, Zugangsdaten.
Bank fragen: Welche Nachweise verlangt deine US-Bank im Todesfall?
Vermögen der LLC prüfen: Hält sie Immobilien oder hat sie eine US-Betriebsstätte? Dann US-Nachlasssteuer prüfen lassen.
Beratung koordinieren: Deutscher Steuerberater bzw. Notar und US-Anwalt sollten zusammenarbeiten.
Für größere Vermögen kann auch eine Trust- oder Holdingstruktur sinnvoll sein. Einen Überblick geben die Artikel Generationenübergreifende Vermögensplanung und Revocable vs. Irrevocable Trust.
Häufige Fragen
Erben meine Kinder die LLC automatisch? Der Anteil geht grundsätzlich nach deinem Testament bzw. der gesetzlichen Erbfolge über. Ob die Erben damit auch die Gesellschaft führen dürfen, hängt vom Operating Agreement und vom Recht des Gründungsstaats ab.
Wird die LLC bei meinem Tod automatisch aufgelöst? Nicht zwingend. Manche Bundesstaaten sehen eine Auflösung vor, wenn eine LLC längere Zeit kein Mitglied hat. Eine klare Fortbestandsregel im Operating Agreement kann das in der Regel verhindern – sofern der Nachfolger rechtzeitig als Mitglied aufgenommen wird.
Zahlen meine Erben doppelt Erbschaftsteuer? Das Erbschaftsteuer-Abkommen zwischen Deutschland und den USA soll eine Doppelbesteuerung vermeiden – vor allem dadurch, dass Deutschland die in den USA gezahlte Nachlasssteuer anrechnet. Wie es im Einzelfall wirkt, hängt vom Vermögen der LLC ab.
Reicht ein deutsches Testament? Es ist die Grundlage, sollte aber auf die LLC abgestimmt sein. Ob zusätzliche Dokumente für US-Stellen nötig sind, sollte ein US-Anwalt beurteilen.
Fazit
Eine US-LLC kann im Erbfall reibungslos weiterlaufen – wenn das Operating Agreement die Nachfolge regelt, die Unterlagen auffindbar sind und die steuerlichen Fragen vorab geklärt wurden. Wer das einmal ordentlich aufsetzt, erspart seinen Erben viel Aufwand und Unsicherheit.
Wenn du deine US-Struktur auch für den Erbfall sauber aufstellen möchtest, vereinbare ein Erstgespräch mit TAXXIT Group.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er enthält allgemeine Informationen. Erbrechtliche und steuerliche Fragen sollten mit einem Notar bzw. Steuerberater in Deutschland und einem US-Anwalt abgestimmt werden.
