Guide · Steuer

US-LLC nach der Auswanderung weiterbetreiben.

Was sich für deine Wyoming LLC ändert wenn du Deutschland verlässt — steuerlich, praktisch und für die Meldepflichten.

Die LLC läuft weiter. Nur die steuerliche Heimat ändert sich.

Guide · SteuerSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Was sich ändert

Die Unterschiede nach dem Wegzug.

  • §138 AO

    Nicht mehr nötig für Neugründungen.

    §138 AO Meldung gilt für in Deutschland Steuerpflichtige. Nach Wegzug und Abmeldung: keine neuen Meldepflichten mehr für neue LLCs.

    Entfällt
  • Besteuerung

    Nicht mehr Deutschland.

    LLC-Gewinne werden im neuen Wohnsitzland versteuert (Paraguay: 0 % auf Auslandseinkommen). Nicht mehr in Deutschland.

    Neues Land
  • Form 5472

    Bleibt Pflicht.

    Form 5472 beim IRS bleibt immer Pflicht — unabhängig vom Wohnsitz des Inhabers.

    Bleibt
  • Annual Report

    Bleibt Pflicht.

    Wyoming Annual Report: 60 USD/Jahr bleibt bestehen. Kein Bezug zum Wohnsitz des Inhabers.

    Bleibt
  • W-8BEN-E

    Gleich.

    W-8BEN-E weiterhin einreichen. Country of Tax Residence: jetzt das neue Wohnsitzland (z.B. Paraguay).

    Anpassen
  • BOI Report

    Bleibt Pflicht.

    FinCEN BOI Report: Adressänderung innerhalb 30 Tagen melden.

    Updaten
02 — Was im neuen Wohnsitzland gilt

Das neue steuerliche Umfeld.

Im neuen Wohnsitzland (z.B. Paraguay): LLC-Gewinne werden nach dortigen Regeln behandelt. Paraguay: Territorialprinzip → Auslandseinkommen aus LLC steuerfrei. UAE (Dubai): 0 % Einkommensteuer für Einzelpersonen. Georgien: Small Business Status → 1 % auf Umsatz. Estland: LLC transparent → estnische Einkommensteuer auf Ausschüttungen. In jedem Land anders — Steuerberater des neuen Wohnsitzlandes konsultieren.

FAQ

Häufige Fragen.

  • Nein. Die LLC bleibt unverändert bestehen. Sie ist eine US-Entität unabhängig vom Wohnsitz des Inhabers. Nur das steuerliche Umfeld des Inhabers ändert sich.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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