Offshore-Konto.
Legal, aber nicht anonym.
Was ein Konto im Ausland erlaubt, welche Daten automatisch nach Deutschland fließen, wann Zahlungen der Bundesbank zu melden sind und was in die Steuererklärung gehört.
Was „offshore“ heute bedeutet.
„Offshore-Konto“ meint meist ein Konto bei einer Bank außerhalb Deutschlands, oft in einem Land mit niedrigen Steuern. Ein solches Konto zu eröffnen ist erlaubt. Steuerlich ändert es nichts: Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, versteuert sein Welteinkommen – egal, in welchem Land das Geld liegt.
Die Zeit des Bankgeheimnisses ist vorbei. Banken in den Staaten, die am Common Reporting Standard teilnehmen, melden Kontodaten ihrer ausländischen Kunden an ihre Steuerbehörde; das Bundeszentralamt für Steuern erhält diese Daten jährlich. Wie das funktioniert, erklärt der Guide CRS und automatischer Informationsaustausch.
Was Sie mit einem Auslandskonto melden müssen.
- Steuererklärung
Erträge selbst angeben.
Ausländische Banken behalten keine deutsche Abgeltungsteuer ein. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne vom Auslandskonto müssen Sie deshalb selbst in der Einkommensteuererklärung angeben (§ 32d Abs. 3 EStG).
- Bundesbank
Zahlungen über 50.000 EUR.
Zahlungen an Ausländer oder von Ausländern über 50.000 EUR sind der Deutschen Bundesbank zu melden – bis zum siebten Werktag des Folgemonats (§§ 67, 71 AWV). Warenzahlungen und kurzfristige Guthaben sind ausgenommen.
- Gesellschaft
Beteiligung melden.
Hält eine ausländische Gesellschaft das Konto, ist die Beteiligung an dieser Gesellschaft nach § 138 Abs. 2 AO dem Finanzamt zu melden – das gilt auch für eine US-LLC.
- US-Seite
FBAR für die LLC.
Hat Ihre US-LLC Konten außerhalb der USA mit zusammen mehr als 10.000 USD Höchststand, muss sie diese in den USA per FBAR melden.
Was nicht funktioniert.
Konten in Steueroasen, Nominee-Strukturen oder falsche Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit gegenüber der Bank schaffen keine legale Steuerersparnis. Wer Erträge verschweigt, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und ein Strafverfahren – und bei falschen Bankangaben die Kündigung des Kontos.
Legal sind Strukturen mit echter Substanz und vollständiger Erklärung. Was dabei zählt, zeigt der Guide Legale Steueroptimierung.
Das Konto der LLC.
Viele Unternehmer suchen ein Auslandskonto für ihr Geschäft. Eine US-LLC bekommt ein Geschäftskonto bei einer US-Bank oder einem US-Finanzdienstleister. Konten bei US-Banken fallen nicht unter den CRS – die Gewinne der LLC sind in Deutschland trotzdem vollständig zu erklären, und die Beteiligung an der LLC ist nach § 138 Abs. 2 AO zu melden.
Hat die LLC zusätzlich Konten außerhalb der USA, kann sie in den USA eine FBAR-Meldung abgeben müssen – mehr dazu im Guide FBAR erklärt. Die Kontoeröffnung für die LLC begleitet TAXXIT unter US-Bankkonto.
Sechs Fragen.
Ja. Ein Konto im Ausland zu eröffnen ist für Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland erlaubt. Illegal wird es erst, wenn Einkünfte daraus verschwiegen werden.
In aller Regel ja. Über den Common Reporting Standard melden Banken in teilnehmenden Staaten Kontodaten und Erträge an ihre Steuerbehörde, die sie an Deutschland weitergibt. Das Bundeszentralamt für Steuern erhält diese Daten jährlich.
Das Konto selbst nicht. Sie müssen aber alle Erträge daraus in der Steuererklärung angeben, weil die ausländische Bank keine Abgeltungsteuer einbehält. Größere Zahlungen über 50.000 EUR sind zusätzlich der Bundesbank zu melden.
Nein. Banken prüfen bei der Eröffnung Identität und steuerliche Ansässigkeit. Falsche Angaben gegenüber der Bank sind ein erhebliches Risiko und ändern nichts an Ihrer Steuerpflicht in Deutschland.
Rechtlich ist es ein Auslandskonto der Gesellschaft. Konten bei US-Banken fallen nicht unter den CRS, die Einkünfte der LLC müssen Sie in Deutschland trotzdem vollständig erklären.
Für Zahlungen in Fremdwährung, für Kunden im Ausland, für Geschäftstätigkeit vor Ort oder zur Streuung des Bankrisikos. Steuern spart man damit nicht.
TAXXIT Fachredaktion.
Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.
Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.
Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.
Fachgebiete
- US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
- IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
- Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
- US-Banking und Business Credit
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