US-Firmengründung

Warum viele Steuerberater bei der US-LLC skeptisch sind – und wie die Zusammenarbeit gelingt

Viele deutsche Steuerberater reagieren zurückhaltend auf die US-LLC. Welche Gründe dahinterstecken, was davon berechtigt ist und wie du die Zusammenarbeit gut vorbereitest.

5 Minuten

Wer seinem Steuerberater erzählt, dass er eine US-LLC gründen möchte oder schon hat, erlebt oft Zurückhaltung – manchmal auch eine klare Absage. Für Gründer ist das frustrierend. Dabei lohnt sich ein genauer Blick: Hinter der Skepsis stehen meist nachvollziehbare Gründe. Und wer sie kennt, kann die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater deutlich verbessern.

Den kompletten Überblick findest du in unserem Leitfaden Den richtigen Steuerberater für deine US-LLC finden.

Dieser Artikel erklärt, warum viele Steuerberater vorsichtig sind, was an ihren Einwänden berechtigt ist und wie du die Zusammenarbeit so vorbereitest, dass beide Seiten davon profitieren.


Kurz gesagt

Die Skepsis vieler Steuerberater richtet sich selten gegen die US-LLC an sich, sondern gegen unklare Erwartungen, fehlende Unterlagen und Versprechen wie „0 % Steuern“. Die steuerliche Einordnung einer US-LLC ist Einzelfallarbeit mit zusätzlichen Meldepflichten und Haftungsrisiken für den Berater. Wer seine Ziele offen benennt, vollständige Unterlagen mitbringt und einen Berater mit internationaler Erfahrung wählt, macht aus dem Skeptiker einen wichtigen Partner.


1. Die häufigsten Gründe für die Skepsis

Seltenes Spezialwissen

US-Gesellschaften sind in vielen Kanzleien kein Alltagsgeschäft. Die Kombination aus deutschem Steuerrecht, Außensteuergesetz, Doppelbesteuerungsabkommen und US-Meldepflichten verlangt Spezialwissen, das nicht jede Kanzlei vorhält.

Die Einordnung ist Einzelfallarbeit

Deutschland übernimmt die US-Einordnung der LLC nicht automatisch, sondern prüft anhand eines Typenvergleichs, ob sie eher einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft entspricht. Das Ergebnis hängt unter anderem vom Operating Agreement ab. Mehr dazu im Artikel Transparente oder intransparente Besteuerung?

Zusätzliche Pflichten und Aufwand

Eine US-LLC bringt Pflichten auf beiden Seiten des Atlantiks mit sich:

  • In Deutschland muss unter anderem die Gründung oder der Erwerb von Betrieben, Betriebsstätten und Beteiligungen im Ausland dem Finanzamt mitgeteilt werden (§ 138 Abs. 2 AO). Bei Gesellschaften außerhalb der EU/EFTA gilt das auch bei beherrschendem Einfluss. Die Mitteilung erfolgt mit der Steuererklärung, spätestens 14 Monate nach Ende des betreffenden Jahres.

  • In den USA sind unter anderem die jährliche Form 5472 und die Pflichten des Gründungsstaats zu beachten.

Dieser Aufwand muss im Mandat eingeplant und abgerechnet werden – ein Punkt, der bei Gründern oft unterschätzt wird.

Haftungsrisiko für den Berater

Steuerberater haften für fehlerhafte Beratung. Bei einer Struktur, deren Einordnung unklar ist und bei der Unterlagen fehlen, ist Vorsicht aus Beratersicht nachvollziehbar.

Schlechte Erfahrungen mit „0 % Steuern“

Viele Steuerberater haben Mandanten erlebt, die mit dem Versprechen einer steuerfreien LLC kamen – und dann mit Nachzahlungen konfrontiert waren. Für in Deutschland ansässige Gründer bleiben die Gewinne einer US-LLC in aller Regel in Deutschland steuerpflichtig. Wer mit der Erwartung einer Steuerersparnis ins Gespräch geht, bekommt deshalb oft eine ernüchternde Antwort.


2. Was an den Einwänden berechtigt ist

Nicht jede Skepsis ist Unwissen. Viele Einwände treffen den Kern:

  • Ort der Geschäftsleitung: Wer die LLC aus Deutschland führt, kann hier steuerpflichtig sein. Siehe Betriebsstättenrisiko bei der US-LLC.

  • Außensteuergesetz: Je nach Einordnung und Einkünften können besondere Regeln greifen.

  • Doppelbesteuerung: Welche Methode greift, hängt von der Einkunftsart ab. Siehe Doppelbesteuerung vermeiden.

  • Gestaltungsmissbrauch: Strukturen ohne echten wirtschaftlichen Grund können steuerlich nicht anerkannt werden.

Ein Steuerberater, der diese Punkte anspricht, schützt dich – auch wenn die Antwort nicht die ist, die du dir erhofft hast.


3. Wo Skepsis zu weit gehen kann

Gleichzeitig gilt: Eine US-LLC ist keine illegale oder per se verdächtige Rechtsform. Sie kann für US-Marktzugang, Zahlungsabwicklung, US-Banking, Haftungsbegrenzung oder den Aufbau von Business Credit sinnvoll sein. Wenn ein Berater pauschal abrät, ohne auf dein Geschäftsmodell einzugehen, lohnt sich eine zweite Meinung – idealerweise von einer Kanzlei mit Erfahrung im deutsch-amerikanischen Steuerrecht.


4. So bereitest du das Gespräch vor

Unterlagen, die du mitbringen solltest

  • Articles of Organization bzw. Gründungsdokument

  • Operating Agreement

  • EIN-Bestätigung des IRS

  • Bisherige US-Meldungen, insbesondere Form 5472 mit pro-forma Form 1120

  • Kontoauszüge des US-Geschäftskontos

  • Verträge und Rechnungen der LLC

  • Übersicht, wer wo welche Entscheidungen für die LLC trifft

Ziele offen benennen

Sag deinem Steuerberater klar, warum du die LLC nutzt – etwa US-Kunden, Zahlungsanbieter oder Banking. Wer als Ziel nur „Steuern sparen“ nennt, bekommt zu Recht eine vorsichtige Antwort.

Fragen, die du stellen solltest

  1. Wie wird meine LLC in Deutschland steuerlich eingeordnet – und warum?

  2. Wo liegt nach Ihrer Einschätzung der Ort der Geschäftsleitung?

  3. Welche Meldepflichten habe ich in Deutschland, und wer übernimmt sie?

  4. Welche Risiken sehen Sie bei meiner konkreten Struktur – und wie lassen sie sich reduzieren?

  5. Wie sollten Leistungen zwischen mir, meinen deutschen Unternehmen und der LLC vereinbart und abgerechnet werden?


5. Den richtigen Berater finden

Achte bei der Auswahl auf:

  • Erfahrung im internationalen Steuerrecht, möglichst mit US-Bezug

  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit US-Dienstleistern für die amerikanischen Meldepflichten

  • Klare Mandatsvereinbarung über Umfang, Zuständigkeiten und Honorar

  • Transparente Kommunikation, auch wenn die Antwort unbequem ist


Häufige Fragen

Muss ich meinem Steuerberater von der US-LLC erzählen? Ja. Die Beteiligung und die Einkünfte müssen in Deutschland korrekt erklärt werden, und es bestehen Mitteilungspflichten für Auslandsbeteiligungen.

Kann mein Steuerberater auch die US-Meldungen übernehmen? Manche Kanzleien arbeiten dafür mit US-Partnern zusammen, viele nicht. Kläre die Zuständigkeiten ausdrücklich, damit keine Frist verloren geht.

Mein Steuerberater rät grundsätzlich ab – was tun? Frag nach den konkreten Gründen. Sind sie auf deinen Fall bezogen, nimm sie ernst. Wirken sie pauschal, lohnt sich eine zweite Meinung von einer international erfahrenen Kanzlei.


Fazit

Die Skepsis vieler Steuerberater ist meist ein Zeichen von Sorgfalt, nicht von Ablehnung. Wer realistische Ziele hat, vollständige Unterlagen mitbringt und einen Berater mit internationaler Erfahrung wählt, bekommt eine steuerlich sauber strukturierte US-LLC – und einen Partner, der sie mitträgt.

Wenn du deine US-Struktur so vorbereiten möchtest, dass die Zusammenarbeit mit deinem Steuerberater reibungslos läuft, vereinbare ein Erstgespräch mit TAXXIT Group.

Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.