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US LLC Steuern Deutschland.

Zwei Steuersysteme. Ein Abkommen. Vier Fragen, die entscheiden, was du wirklich zahlst.

Die US-LLC ist weder in den USA steuerfrei noch in Deutschland automatisch transparent. Wer beide Seiten sauber führt, zahlt keine doppelte Steuer. Wer eine Seite ignoriert, riskiert Nachforderungen und Bußgelder.

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01 — Kurzantwort

In 60 Sekunden.

Deutsche, die eine US-LLC führen, müssen in der Regel zwei Steuerpflichten beachten: die US-Information Returns beim IRS und die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf das Welteinkommen. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert Doppelbesteuerung — aber nur, wenn beide Seiten korrekt abgerechnet werden.

Ohne US-Betriebsstätte wird der Gewinn in Deutschland voll besteuert, in den USA gibt es nur Meldepflichten. Mit US-Betriebsstätte wird der dortige Gewinn in Deutschland freigestellt, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

02 — Vier Kernfragen

Was zählt wirklich.

Wer diese vier Felder sauber trennt, hat die Steuerpflicht im Griff.

  • Klassifikation

    Personen- oder Kapitalgesellschaft?

    Deutsche Finanzverwaltung vergleicht die LLC nach dem BMF-Schreiben vom 19.03.2004 mit deutschen Rechtsformen. Die Einstufung entscheidet über Einkommen- oder Körperschaftsteuer.

  • Betriebsstätte

    Wo entsteht die Steuerpflicht?

    Nur bei fester Geschäftsstätte in den USA (Büro, Lager, abhängiger Vertreter). Registered Agent, Mailbox oder Server aus Deutschland begründen keine Betriebsstätte.

  • Pass-Through

    Gewinne fließen direkt durch.

    Single-Member-LLCs gelten in den USA als Disregarded Entity. Es gibt keine US-Körperschaftsteuer auf der Ebene der LLC — solange keine ECI-Betriebsstätte besteht.

  • DBA

    Doppelbesteuerungsabkommen.

    DE-USA (1989/2006) vermeidet Doppelbesteuerung. Betriebsstättengewinne werden in den USA besteuert, in Deutschland freigestellt. Ohne Betriebsstätte greift deutsches Welteinkommen.

03 — Formulare & Meldungen

Die Pflichten, die unabhängig vom Gewinn gelten.

Auch bei null US-Umsatz gibt es Formulare, die abgegeben werden müssen.

  • IRS

    Form 5472.

    Jährliche Meldung für ausländisch gehaltene US-LLCs. Frist: 15. April. Strafe bei Nichtabgabe: 25.000 USD pro Jahr.

  • IRS

    Form 1120.

    Pro-Forma-Körperschaftsteuererklärung für Disregarded Entities. Begleitet Form 5472 beim IRS.

  • IRS

    Form 1065.

    Für Multi-Member-LLCs als Partnership. Frist: 15. März. Jeder Member erhält eine Schedule K-1.

  • Deutschland

    AO §138.

    Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften sind binnen fünf Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beim Finanzamt zu melden — auch die Gründung selbst.

04 — Missverständnisse

Vier Fehler, die teuer werden.

BehauptungEine US-LLC ist in Deutschland steuerfrei.
TatsächlichNur Gewinne aus einer US-Betriebsstätte sind in Deutschland freigestellt. Ohne Betriebsstätte wird der Gewinn in Deutschland voll erfasst.
BehauptungOhne Gewinn muss ich nichts melden.
TatsächlichForm 5472, Form 1120, BOI-Report und AO §138 sind unabhängig vom Gewinn Pflicht. Schweigen kostet mehr als melden.
BehauptungWyoming spart Steuern.
TatsächlichWyoming hat keine State Income Tax, aber die Bundessteuerpflicht und die deutsche Steuerpflicht bleiben. Der Wohnsitz des Gesellschafters entscheidet.
BehauptungAls Auswanderer nach Dubai fällt alles weg.
TatsächlichDeutsche Wegzugsbesteuerung (AStG §6) und erweiterte beschränkte Steuerpflicht (AStG §2) greifen zehn Jahre nach Wegzug. Die Struktur muss übergeleitet werden.
05 — Ablauf

Sechs Schritte zur sauberen Deklaration.

Von der Klassifikation bis zur jährlichen Pflege — in der Reihenfolge, in der sie fällig werden.

  1. 01

    LLC klassifizieren.

    Typenvergleich nach BMF-Schreiben 19.03.2004 durchführen. Single-Member meist Personengesellschaft, starre Multi-Member häufig Kapitalgesellschaft. Ergebnis dokumentieren.

  2. 02

    Betriebsstätte klären.

    Nach DBA Art. 5 prüfen: fester US-Sitz, Lager, abhängiger Vertreter? Wenn nein — Welteinkommen wird in Deutschland besteuert. Wenn ja — US-Anteil freigestellt, Progressionsvorbehalt.

  3. 03

    AO §138 melden.

    Gründung binnen fünf Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beim deutschen Finanzamt anzeigen — unabhängig von Gewinn oder Aktivität.

  4. 04

    US-Compliance abgeben.

    Form 5472 + Pro-Forma 1120 bis 15. April (Single-Member) oder Form 1065 bis 15. März (Multi-Member). BOI-Report bei FinCEN, State Filings nach Bundesstaat.

  5. 05

    Deutsche Erklärung einreichen

    Beteiligung in Anlage AUS aufnehmen, Gewinn nach DBA-Methode (Freistellung oder Anrechnung) zuordnen. Belege und US-Erklärungen als Nachweis beifügen.

  6. 06

    Jährlich pflegen.

    Fristenkalender führen, Änderungen (Adresse, Beneficial Owner) sofort im BOI melden, Wegzugs- oder Strukturänderungen mit Beratung planen.

06 — Fristen

Der Jahreskalender.

15. März: Form 1065 für Multi-Member-LLCs. 15. April: Form 1120 mit 5472 für Single-Member-LLCs, Verlängerung per Form 7004 auf 15. Oktober möglich. 31. Mai: AO §138-Meldung beim deutschen Finanzamt. Jährlich rollierend: BOI-Aktualisierung bei Änderungen. 30. Juni: Wyoming Annual Report. 1. März: Delaware Franchise Tax.

07 — Fragen

Was Gründer aus Deutschland fragen.

Elf Antworten, die im Erstgespräch immer wieder kommen.

  • Das BMF-Schreiben vom 19.03.2004 legt einen Typenvergleich zugrunde. Single-Member-LLCs in Wyoming oder Delaware werden in der Regel als Personengesellschaft (KG-ähnlich) eingestuft. Multi-Member-LLCs mit starren Managementstrukturen können als Kapitalgesellschaft gelten. Die Einstufung ist bindend und beeinflusst die Steuerart.

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