Das Doppelbesteuerungsabkommen USA-Deutschland: Vollständige Erklärung.
Welche Artikel des DBA relevant sind, wie du es aktiv nutzt und warum es der entscheidende Steuervorteil für deutsche LLC-Inhaber ist.
Das DBA schützt dich vor Doppelbesteuerung — aber nur wenn du es aktiv geltend machst.
Die Grundstruktur.
Das DBA zwischen Deutschland und den USA (offiziell: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) legt fest welches Land welche Einnahmen besteuern darf. Für DACH-Unternehmer mit US-LLC sind drei Kernprinzipien entscheidend: 1. Doppelbesteuerung wird vermieden (nicht: Steuerfreiheit). 2. Deutschland besteuert weltweite Einkünfte seiner Einwohner. 3. US-Quellensteuer (normalerweise 30%) kann durch DBA auf 0% reduziert werden. Das DBA wurde 1989 abgeschlossen und zuletzt 2006 aktualisiert.
Was für LLC-Inhaber gilt.
- Article 7
Business Profits.
Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit werden nur im Ansässigkeitsstaat (Deutschland) besteuert — wenn keine US-Betriebsstätte (Permanent Establishment) vorhanden ist. Kernschutz für LLC-Inhaber.
Wichtigster Artikel - Article 12
Royalties.
Lizenzgebühren aus US-Quellen: 0% Quellensteuer mit DBA. Relevant für Software, Musik, Bücher, Fotos, Patente.
Für IP - Article 11
Zinsen.
Zinserträge: 0% Quellensteuer für Unternehmen (0% für Individuen mit DBA). Relevant für US-Geldanlagen.
Für Zinsen - Article 22
Andere Einkünfte.
Nicht explizit genannte Einnahmen: werden im Wohnsitzland (Deutschland) besteuert. Auffangartikel.
Auffang
So machst du es geltend.
Das DBA gilt nicht automatisch. Du musst es aktiv geltend machen: Für US-Zahlungsdienstleister (Stripe, Amazon, Apple, Google AdSense, Plattformen): W-8BEN-E ausfüllen und einreichen. Treaty Claim: Country Germany, Artikel angeben (7 für Business Profits, 12 für Royalties), Rate 0%. Für US-Finanzinstitute: Tax Interview oder W-8 BEN-E Formular. Ohne W-8BEN-E: automatisch 30% Quellensteuer einbehalten.
Häufige Fragen.
Nein. Das DBA verhindert Doppelbesteuerung — du zahlst Steuern einmal (in Deutschland), aber nicht zweimal. Es ist kein Steuerbefreiungsabkommen, sondern ein Steuerverteilungsabkommen.
TAXXIT Fachredaktion.
Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.
Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.
Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.
Fachgebiete
- US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
- IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
- Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
- US-Banking und Business Credit
Was daneben liegt.
Ein Gespräch.
Dreißig Minuten. Antwort innerhalb eines Werktags.
