Patientenverfügung (Deutschland).
Patientenverfügung: Vorlage mit konkreten Festlegungen nach § 1827 BGB
Eine Patientenverfügung ist Ihre schriftliche Festlegung, welche ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie ist in § 1827 BGB geregelt und für Ärzte, Bevollmächtigte und Betreuer bindend, wenn sie die eingetretene Situation und die einzelne Maßnahme konkret beschreibt. Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig, wohl aber Schriftform und Ihre eigenhändige Unterschrift.
Worum es geht.
Eine Patientenverfügung ist Ihre schriftliche Festlegung, welche ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie ist in § 1827 BGB geregelt und für Ärzte, Bevollmächtigte und Betreuer bindend, wenn sie die eingetretene Situation und die einzelne Maßnahme konkret beschreibt. Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig, wohl aber Schriftform und Ihre eigenhändige Unterschrift.
Dies ist eine Vorlage, keine Rechtsberatung. Lassen Sie das fertige Dokument vor der Verwendung von einem Anwalt vor Ort prüfen und bei Bedarf an Ihren Fall anpassen.
Wann Sie das Dokument brauchen.
- Sie möchten selbst bestimmen, ob im Sterbeprozess oder im Endstadium einer Krankheit lebensverlängernde Maßnahmen eingesetzt werden
- Sie haben eine ernste Diagnose erhalten und wollen Ihre Behandlungswünsche mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt festhalten
- Sie stehen vor einer größeren Operation und möchten für Komplikationen vorsorgen
- Sie wollen Angehörige davon entlasten, im Ernstfall über künstliche Ernährung oder Beatmung entscheiden zu müssen
- Sie möchten klären, wie Ihre Organspendebereitschaft und Ihre Ablehnung intensivmedizinischer Maßnahmen zusammenpassen
Was hineingehört.
- Name, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die die Verfügung errichtet
- Einzeln gewählte Situationen: Sterbeprozess, Endstadium einer unheilbaren Krankheit, dauerhafte Gehirnschädigung, fortgeschrittene Demenz oder eine selbst beschriebene Lage
- Festlegung je Maßnahme: Wiederbelebung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Beatmung, Dialyse, Antibiotika sowie Blut und Blutbestandteile
- Wünsche zur Schmerz- und Symptombehandlung einschließlich bewusstseinsdämpfender Mittel
- Wunschort für die letzte Lebensphase sowie Beistand durch Angehörige oder Seelsorge
- Klärung des Vorrangs zwischen Organspende und Patientenverfügung
- Vertrauensperson mit Rolle und Entbindung von der Schweigepflicht ihr gegenüber
- Optionales Feld für eine ärztliche Bestätigung der Beratung
- Ort, Datum, Unterschrift und eine Tabelle für spätere Bestätigungen
Was häufig schiefgeht.
- Pauschale Formulierungen: Der Satz „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ allein reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs meist nicht. Nennen Sie Situation und Maßnahme konkret.
- Widersprüche: Wer Organspende wünscht, aber jede Intensivbehandlung ablehnt, sollte festlegen, was Vorrang hat. Sonst bleibt unklar, was gilt.
- Keine Vertrauensperson: Eine Patientenverfügung ernennt niemanden, der Ihren Willen gegenüber Ärzten vertritt. Dafür brauchen Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht.
- Unauffindbares Original: Liegt die Verfügung im Ernstfall nicht vor, wird zunächst nach ärztlichem Standard behandelt. Geben Sie Kopien an Vertrauensperson und Hausarztpraxis.
- Jahrzehntealte Fassung: Gesetzlich verfällt die Verfügung nicht, doch eine regelmäßig bestätigte Fassung lässt weniger Zweifel an Ihrem aktuellen Willen.
So nutzen Sie die Vorlage.
- 01Überlegen Sie, welche Situationen Sie erfassen möchten, und notieren Sie Ihre Wertvorstellungen.
- 02Beantworten Sie die Fragen zu jeder Maßnahme einzeln und klären Sie den Vorrang bei der Organspende.
- 03Besprechen Sie den Entwurf mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und lassen Sie die Beratung auf Wunsch bestätigen.
- 04Unterschreiben Sie mit Ort und Datum, verteilen Sie Kopien und bestätigen Sie die Verfügung in regelmäßigen Abständen erneut.
Fachbegriffe kurz erklärt.
- Patientenverfügung
- Schriftliche Festlegung nach § 1827 BGB, welche ärztlichen Maßnahmen Sie für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen; im Englischen etwa advance directive oder living will.
- Mutmaßlicher Wille
- Der Wille, den Sie vermutlich hätten, ermittelt aus früheren Äußerungen und Wertvorstellungen. Er gilt, wenn die Verfügung die eingetretene Situation nicht erfasst.
- Vorsorgevollmacht
- Vollmacht, mit der Sie eine Person bestimmen, die für Sie entscheidet und Ihre Patientenverfügung durchsetzt, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können.
Häufige Fragen.
Nein. § 1827 BGB verlangt nur die Schriftform: Der Text darf ausgedruckt sein, muss aber von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist nicht vorgeschrieben.
Der Bundesgerichtshof verlangt, dass erkennbar ist, in welcher Behandlungssituation welche ärztliche Maßnahme gewünscht oder abgelehnt wird. Deshalb fragt die Vorlage Situationen und Maßnahmen einzeln ab, statt nur allgemein lebenserhaltende Maßnahmen auszuschließen.
Ja, jederzeit und ohne Form, solange Sie einwilligungsfähig sind. Ein Widerruf kann auch mündlich erfolgen. Bei Änderungen erstellen Sie am besten eine neue, datierte Fassung und vernichten die alte.
Empfehlenswert ist es. Die Patientenverfügung sagt, was geschehen soll; die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer Ihren Willen gegenüber Ärzten und Klinik durchsetzt. Ohne Bevollmächtigten muss im Zweifel das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen.
Bewahren Sie das Original griffbereit zu Hause auf und geben Sie Kopien an Ihre Vertrauensperson und Ihre Hausarztpraxis. Ein Hinweiskärtchen im Geldbeutel hilft im Notfall. Zusammen mit einer Vorsorgevollmacht kann die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Medizinisch ist die Hausärztin oder der Hausarzt die erste Anlaufstelle, vor allem bei bestehenden Erkrankungen. Bei rechtlichen Fragen, etwa wenn Sie Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung aufeinander abstimmen möchten oder Streit in der Familie befürchten, hilft ein Rechtsanwalt oder Notar.
Mehr als eine Vorlage.
Sie ordnen Ihre persönliche Vorsorge und möchten auch Ihre unternehmerischen Unterlagen auf den Ernstfall vorbereiten? Im Erstgespräch besprechen wir, was für Sie wichtig ist.
Was daneben liegt.
- Vorlage
Vorsorgevollmacht (Deutschland).
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die Sie vertreten dürfen, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder im Alter nicht mehr selbst entscheiden können.
- Vorlage
Betreuungsverfügung (Deutschland).
In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Betreuungsgericht zu Ihrem rechtlichen Betreuer bestellen soll, wen keinesfalls, und wie Sie im Fall einer Betreuung leben möchten.
- Vorlage
Erklärung zur Organ- und Gewebespende.
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Eine Organ- oder Gewebespende nach dem Tod setzt Ihre Einwilligung oder die Zustimmung Ihrer Angehörigen voraus.
