Betreuungsverfügung (Deutschland).
Betreuungsverfügung: Vorlage für Ihre Wünsche an Gericht und Betreuer
In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Betreuungsgericht zu Ihrem rechtlichen Betreuer bestellen soll, wen keinesfalls, und wie Sie im Fall einer Betreuung leben möchten. Das Gericht muss Ihrem Vorschlag folgen, sofern die Person geeignet ist (§ 1816 Abs. 2 BGB). Der Betreuer muss Ihre Wünsche umsetzen, solange sie Sie nicht erheblich gefährden und ihm zumutbar sind (§ 1821 BGB).
Worum es geht.
In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Betreuungsgericht zu Ihrem rechtlichen Betreuer bestellen soll, wen keinesfalls, und wie Sie im Fall einer Betreuung leben möchten. Das Gericht muss Ihrem Vorschlag folgen, sofern die Person geeignet ist (§ 1816 Abs. 2 BGB). Der Betreuer muss Ihre Wünsche umsetzen, solange sie Sie nicht erheblich gefährden und ihm zumutbar sind (§ 1821 BGB).
Dies ist eine Vorlage, keine Rechtsberatung. Lassen Sie das fertige Dokument vor der Verwendung von einem Anwalt vor Ort prüfen und bei Bedarf an Ihren Fall anpassen.
Wann Sie das Dokument brauchen.
- Sie möchten keine Vorsorgevollmacht erteilen, aber mitbestimmen, wer im Ernstfall Ihr Betreuer wird
- Sie wollen eine gerichtliche Kontrolle Ihres Vertreters, statt einer Person freie Hand zu geben
- Eine bestimmte Person aus Familie oder Umfeld soll auf keinen Fall Ihre Angelegenheiten regeln
- Sie haben klare Vorstellungen zu Wohnen, Pflegeheim, Tagesablauf, Religion oder Haustieren
- Sie haben bereits eine Vorsorgevollmacht und möchten für eine Kontroll- oder Ersatzbetreuung vorsorgen
Was hineingehört.
- Persönliche Angaben mit Geburtsdatum und Geburtsort
- Gewünschte Betreuer in einer Rangfolge oder mit verteilten Aufgaben
- Wunsch für den Fall, dass keine gewünschte Person bestellt werden kann
- Personen, die nicht Betreuer werden sollen, mit optionaler Begründung
- Wünsche zu Wohnen, ambulanter Pflege und Pflegeeinrichtung
- Wünsche zu Tagesablauf, Religion, Haustieren und Vermögensverwaltung
- Kontakt zu Angehörigen und Freunden
- Verweis auf vorhandene Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Unterschrift, Zeilen für spätere Bestätigungen und Hinweise zum Vorsorgeregister
Was häufig schiefgeht.
- Wunschbetreuer nicht gefragt: Wer eine Person benennt, ohne mit ihr zu sprechen, riskiert, dass sie die Betreuung ablehnt und das Gericht jemand anderen bestellt.
- Nur eine Person genannt: Fällt sie aus, entscheidet das Gericht frei. Benennen Sie mindestens eine Ersatzperson.
- Verfügung bleibt unentdeckt: Liegt das Dokument nur in einer Schublade, erfährt das Gericht nichts davon. Registrierung und informierte Angehörige verhindern das.
- Betreuungsverfügung mit Vollmacht verwechselt: Die Verfügung gibt niemandem Vertretungsmacht. Erst das Gericht bestellt den Betreuer, und das dauert.
- Unrealistische Wünsche: Wünsche, die Sie erheblich gefährden oder dem Betreuer nicht zumutbar sind, muss er nicht erfüllen. Formulieren Sie konkret, aber umsetzbar.
So nutzen Sie die Vorlage.
- 01Überlegen Sie, wer Sie im Ernstfall gut vertreten kann, und sprechen Sie mit diesen Personen.
- 02Füllen Sie die Vorlage aus: Wunschbetreuer, abgelehnte Personen und Ihre Wünsche zu Wohnen, Pflege und Alltag.
- 03Drucken Sie die Verfügung aus und unterschreiben Sie sie eigenhändig mit Ort und Datum.
- 04Registrieren Sie die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister und sagen Sie Ihren Angehörigen, wo sie liegt.
Fachbegriffe kurz erklärt.
- Rechtlicher Betreuer
- Vom Betreuungsgericht bestellte Person, die einen Volljährigen in bestimmten Aufgabenbereichen vertritt; im Englischen oft als legal guardian oder deputy bezeichnet.
- Betreuungsgericht
- Abteilung des Amtsgerichts, die Betreuer bestellt, überwacht und wichtige Entscheidungen genehmigt.
- Zentrales Vorsorgeregister
- Von der Bundesnotarkammer geführtes Register, in dem Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gemeldet werden können, damit Gerichte sie finden.
Häufige Fragen.
Mit einer Vorsorgevollmacht handelt eine Vertrauensperson ohne Gericht direkt für Sie. Eine Betreuungsverfügung greift erst, wenn das Gericht einen Betreuer bestellt; sie bestimmt, wer das sein soll und wie er handeln soll. Der Betreuer wird vom Gericht kontrolliert, ein Bevollmächtigter grundsätzlich nicht.
Grundsätzlich ja. Nach § 1816 Abs. 2 BGB muss das Gericht die gewünschte Person bestellen, wenn sie geeignet ist, und eine abgelehnte Person übergehen. Ausnahmen gelten, wenn die Person ungeeignet ist oder Sie erkennbar nicht mehr an Ihrem Wunsch festhalten.
Nein. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben; eigenhändige Unterschrift mit Ort und Datum genügt. Ein Notar oder Rechtsanwalt ist sinnvoll, wenn Familienkonflikte zu erwarten sind oder Sie die Verfügung mit einer Vollmacht und erbrechtlichen Regelungen abstimmen möchten.
Jede Person, die eine Betreuungsverfügung besitzt und von einem Betreuungsverfahren erfährt, muss sie dem Betreuungsgericht übermitteln (§ 1816 Abs. 2 Satz 4 BGB). Das gilt für Angehörige ebenso wie für Pflegeeinrichtungen.
Ja. Sie können festhalten, ob Sie zu Hause gepflegt werden möchten, unter welchen Umständen ein Umzug in Ordnung ist und welche Einrichtung Sie bevorzugen. Der Betreuer muss diese Wünsche nach § 1821 BGB beachten, soweit sie umsetzbar und zumutbar sind.
Eine Frist gibt es nicht. Eine regelmäßige Bestätigung mit Datum und Unterschrift zeigt aber, dass die Wünsche noch aktuell sind. Ändern sich Ihre Beziehungen oder die Lebensumstände der genannten Personen, sollten Sie die Verfügung neu fassen.
Mehr als eine Vorlage.
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Was daneben liegt.
- Vorlage
Vorsorgevollmacht (Deutschland).
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die Sie vertreten dürfen, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder im Alter nicht mehr selbst entscheiden können.
- Vorlage
Patientenverfügung (Deutschland).
Eine Patientenverfügung ist Ihre schriftliche Festlegung, welche ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
- Vorlage
Persönliches Betreuungsprofil.
Ein persönliches Betreuungsprofil (Personal Care Profile) beschreibt, wie ein Mensch angesprochen werden möchte, wie sein Tag abläuft und was ihm im Alltag wichtig ist.
