Vorlage

Betreuungsverfügung (Deutschland).

Betreuungsverfügung: Vorlage für Ihre Wünsche an Gericht und Betreuer

In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Betreuungsgericht zu Ihrem rechtlichen Betreuer bestellen soll, wen keinesfalls, und wie Sie im Fall einer Betreuung leben möchten. Das Gericht muss Ihrem Vorschlag folgen, sofern die Person geeignet ist (§ 1816 Abs. 2 BGB). Der Betreuer muss Ihre Wünsche umsetzen, solange sie Sie nicht erheblich gefährden und ihm zumutbar sind (§ 1821 BGB).

VorlageSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Kurz erklärt

Worum es geht.

In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Betreuungsgericht zu Ihrem rechtlichen Betreuer bestellen soll, wen keinesfalls, und wie Sie im Fall einer Betreuung leben möchten. Das Gericht muss Ihrem Vorschlag folgen, sofern die Person geeignet ist (§ 1816 Abs. 2 BGB). Der Betreuer muss Ihre Wünsche umsetzen, solange sie Sie nicht erheblich gefährden und ihm zumutbar sind (§ 1821 BGB).

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Dies ist eine Vorlage, keine Rechtsberatung. Lassen Sie das fertige Dokument vor der Verwendung von einem Anwalt vor Ort prüfen und bei Bedarf an Ihren Fall anpassen.

02 — Einsatz

Wann Sie das Dokument brauchen.

  • Sie möchten keine Vorsorgevollmacht erteilen, aber mitbestimmen, wer im Ernstfall Ihr Betreuer wird
  • Sie wollen eine gerichtliche Kontrolle Ihres Vertreters, statt einer Person freie Hand zu geben
  • Eine bestimmte Person aus Familie oder Umfeld soll auf keinen Fall Ihre Angelegenheiten regeln
  • Sie haben klare Vorstellungen zu Wohnen, Pflegeheim, Tagesablauf, Religion oder Haustieren
  • Sie haben bereits eine Vorsorgevollmacht und möchten für eine Kontroll- oder Ersatzbetreuung vorsorgen
03 — Inhalt

Was hineingehört.

  • Persönliche Angaben mit Geburtsdatum und Geburtsort
  • Gewünschte Betreuer in einer Rangfolge oder mit verteilten Aufgaben
  • Wunsch für den Fall, dass keine gewünschte Person bestellt werden kann
  • Personen, die nicht Betreuer werden sollen, mit optionaler Begründung
  • Wünsche zu Wohnen, ambulanter Pflege und Pflegeeinrichtung
  • Wünsche zu Tagesablauf, Religion, Haustieren und Vermögensverwaltung
  • Kontakt zu Angehörigen und Freunden
  • Verweis auf vorhandene Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Unterschrift, Zeilen für spätere Bestätigungen und Hinweise zum Vorsorgeregister
04 — Fehler

Was häufig schiefgeht.

  • Wunschbetreuer nicht gefragt: Wer eine Person benennt, ohne mit ihr zu sprechen, riskiert, dass sie die Betreuung ablehnt und das Gericht jemand anderen bestellt.
  • Nur eine Person genannt: Fällt sie aus, entscheidet das Gericht frei. Benennen Sie mindestens eine Ersatzperson.
  • Verfügung bleibt unentdeckt: Liegt das Dokument nur in einer Schublade, erfährt das Gericht nichts davon. Registrierung und informierte Angehörige verhindern das.
  • Betreuungsverfügung mit Vollmacht verwechselt: Die Verfügung gibt niemandem Vertretungsmacht. Erst das Gericht bestellt den Betreuer, und das dauert.
  • Unrealistische Wünsche: Wünsche, die Sie erheblich gefährden oder dem Betreuer nicht zumutbar sind, muss er nicht erfüllen. Formulieren Sie konkret, aber umsetzbar.
05 — Ablauf

So nutzen Sie die Vorlage.

  1. 01Überlegen Sie, wer Sie im Ernstfall gut vertreten kann, und sprechen Sie mit diesen Personen.
  2. 02Füllen Sie die Vorlage aus: Wunschbetreuer, abgelehnte Personen und Ihre Wünsche zu Wohnen, Pflege und Alltag.
  3. 03Drucken Sie die Verfügung aus und unterschreiben Sie sie eigenhändig mit Ort und Datum.
  4. 04Registrieren Sie die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister und sagen Sie Ihren Angehörigen, wo sie liegt.
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06 — Begriffe

Fachbegriffe kurz erklärt.

Rechtlicher Betreuer
Vom Betreuungsgericht bestellte Person, die einen Volljährigen in bestimmten Aufgabenbereichen vertritt; im Englischen oft als legal guardian oder deputy bezeichnet.
Betreuungsgericht
Abteilung des Amtsgerichts, die Betreuer bestellt, überwacht und wichtige Entscheidungen genehmigt.
Zentrales Vorsorgeregister
Von der Bundesnotarkammer geführtes Register, in dem Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gemeldet werden können, damit Gerichte sie finden.
07 — Fragen

Häufige Fragen.

  • Mit einer Vorsorgevollmacht handelt eine Vertrauensperson ohne Gericht direkt für Sie. Eine Betreuungsverfügung greift erst, wenn das Gericht einen Betreuer bestellt; sie bestimmt, wer das sein soll und wie er handeln soll. Der Betreuer wird vom Gericht kontrolliert, ein Bevollmächtigter grundsätzlich nicht.

08 — Weiter

Mehr als eine Vorlage.

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