Erklärung zur Organ- und Gewebespende.
Erklärung zur Organ- und Gewebespende: Vorlage mit Kurzfassung für die Brieftasche
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Eine Organ- oder Gewebespende nach dem Tod setzt Ihre Einwilligung oder die Zustimmung Ihrer Angehörigen voraus. Nach § 2 Abs. 2 TPG können Sie einwilligen, die Einwilligung auf bestimmte Organe beschränken, widersprechen oder die Entscheidung einer namentlich benannten Vertrauensperson übertragen. Die Vorlage hält Ihre Entscheidung ausführlich schriftlich fest, stimmt sie mit Ihrer Patientenverfügung ab und erzeugt eine Kurzfassung für den Geldbeutel.
Worum es geht.
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Eine Organ- oder Gewebespende nach dem Tod setzt Ihre Einwilligung oder die Zustimmung Ihrer Angehörigen voraus. Nach § 2 Abs. 2 TPG können Sie einwilligen, die Einwilligung auf bestimmte Organe beschränken, widersprechen oder die Entscheidung einer namentlich benannten Vertrauensperson übertragen. Die Vorlage hält Ihre Entscheidung ausführlich schriftlich fest, stimmt sie mit Ihrer Patientenverfügung ab und erzeugt eine Kurzfassung für den Geldbeutel.
Dies ist eine Vorlage, keine Rechtsberatung. Lassen Sie das fertige Dokument vor der Verwendung von einem Anwalt vor Ort prüfen und bei Bedarf an Ihren Fall anpassen.
Wann Sie das Dokument brauchen.
- Sie möchten Ihre Entscheidung ausführlicher festhalten, als es der Organspendeausweis erlaubt
- Sie haben eine Patientenverfügung und wollen sie mit Ihrer Spendebereitschaft in Einklang bringen
- Sie möchten bestimmte Organe oder Gewebe ausschließen oder nur einzelne freigeben
- Sie möchten einer Spende ausdrücklich widersprechen und Ihre Angehörigen entlasten
- Sie möchten die Entscheidung einer bestimmten Person übertragen, die nicht Ihr nächster Angehöriger ist
Was hineingehört.
- Personalien mit Name, Geburtsdatum und Anschrift
- Ihre Entscheidung: Ja für alle Organe und Gewebe, Ja mit Ausnahmen, Ja nur für bestimmte, Nein oder Übertragung
- Bei Übertragung: Name, Beziehung und Kontakt der Vertrauensperson sowie optionale Hinweise an sie
- Abstimmung mit der Patientenverfügung zu kurzfristigen intensivmedizinischen Maßnahmen bis zur Hirntodfeststellung
- Angaben zu offiziellem Organspendeausweis und Eintrag im Organspende-Register
- Liste der Personen, die Ihre Entscheidung kennen, und Aufbewahrungsort des Originals
- Datum und Unterschrift, weil bei widersprüchlichen Erklärungen die jüngste gilt
- Kurzfassung zum Ausschneiden für Ausweis oder Brieftasche
Was häufig schiefgeht.
- Widerspruch zur Patientenverfügung: Wer jede Intensivbehandlung ablehnt und zugleich spenden möchte, macht eine Organspende praktisch unmöglich. Regeln Sie ausdrücklich, ob kurzfristige Maßnahmen bis zur Hirntodfeststellung erlaubt sind.
- Erklärung liegt unauffindbar in der Schublade: Ein Krankenhaus kann nur berücksichtigen, was es findet. Ergänzen Sie Ausweis oder Registereintrag und sagen Sie Angehörigen, wo das Original liegt.
- Unterschiedliche Aussagen in Ausweis, Register und Erklärung: Bei Widersprüchen gilt die zuletzt abgegebene Erklärung. Halten Sie überall dieselbe Entscheidung fest und vernichten Sie veraltete Fassungen.
- Vertrauensperson nicht eingeweiht: Wer die Entscheidung überträgt, sollte vorher mit der Person sprechen und ihre Kontaktdaten aktuell halten.
- Altersgrenzen übersehen: Einwilligung und Übertragung sind erst ab 16 Jahren möglich, ein Widerspruch ab 14 Jahren.
So nutzen Sie die Vorlage.
- 01Informieren Sie sich über Organ- und Gewebespende und entscheiden Sie in Ruhe, auch ein Nein ist eine gültige Entscheidung.
- 02Beantworten Sie die Fragen zu Entscheidung, Patientenverfügung, Ausweis, Register und informierten Personen.
- 03Drucken Sie Erklärung und Kurzfassung aus und unterschreiben Sie beide mit Datum.
- 04Füllen Sie zusätzlich den offiziellen Ausweis aus oder tragen Sie sich im Register ein, jeweils mit demselben Inhalt.
- 05Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und legen Sie eine Kopie zu Ihrer Patientenverfügung.
Fachbegriffe kurz erklärt.
- Entscheidungslösung
- Regelung in Deutschland: Eine Spende setzt eine Einwilligung voraus; Bürgerinnen und Bürger werden regelmäßig gebeten, eine Entscheidung zu treffen, müssen es aber nicht.
- Hirntod
- Endgültiger, nicht behebbarer Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm, festgestellt nach den Richtlinien der Bundesärztekammer.
- Gewebespende
- Spende von Geweben wie Hornhaut, Herzklappen, Haut oder Knochen; rechtlich zusammen mit der Organspende geregelt.
Häufige Fragen.
Das Transplantationsgesetz schreibt für die Erklärung keine bestimmte Form vor. Eine unterschriebene schriftliche Einwilligung oder ein schriftlicher Widerspruch ist nach § 4 Abs. 1 TPG maßgeblich; die Angehörigen werden dann nicht nach Ihrem Willen gefragt. Entscheidend ist, dass das Dokument im Ernstfall gefunden wird.
Sie ersetzt beides nicht. Den Registereintrag fragen Krankenhäuser gezielt ab, den Ausweis tragen Sie bei sich. Die ausführliche Erklärung ergänzt beides, etwa um die Abstimmung mit der Patientenverfügung oder Hinweise an eine Vertrauensperson.
Der kostenlose Ausweis kommt vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), der früheren Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sie erhalten ihn in Arztpraxen, Apotheken oder über organspende-info.de.
Das Online-Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte ist seit dem 18. März 2024 unter organspende-register.de erreichbar. Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und jederzeit änderbar.
Eine Organspende ist nur möglich, wenn Kreislauf und Beatmung bis zur Feststellung des Hirntods intensivmedizinisch aufrechterhalten werden, meist für Stunden bis wenige Tage. Wer in der Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt, sollte deshalb ausdrücklich regeln, ob diese kurzfristigen Maßnahmen für eine Spende erlaubt sind.
Für die Erklärung selbst ist weder ein Notar noch ein Anwalt nötig. Haben Sie eine umfangreiche Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, kann eine ärztliche Beratung oder ein Anwalt für Vorsorgerecht helfen, alle Dokumente widerspruchsfrei abzustimmen.
Mehr als eine Vorlage.
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Was daneben liegt.
- Vorlage
Patientenverfügung (Deutschland).
Eine Patientenverfügung ist Ihre schriftliche Festlegung, welche ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
- Vorlage
Vorsorgevollmacht (Deutschland).
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die Sie vertreten dürfen, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder im Alter nicht mehr selbst entscheiden können.
- Vorlage
Persönlicher Plan für das Lebensende.
Ein persönlicher Plan für das Lebensende hält Ihre Wünsche für die letzte Lebensphase und die Zeit danach fest, von der Betreuung über die Trauerfeier bis zu digitalen Konten.
