Trust Fund: Wie ein Trust funktioniert und was Deutsche steuerlich beachten müssen
Was ein Trust Fund ist, welche Trust-Arten es in den USA gibt und wie Deutschland Errichtung, Ausschüttungen und Erträge besteuert – mit Meldepflichten und FAQ.
„Trust Fund“ klingt nach Erben in Hollywood-Filmen. Im angloamerikanischen Recht ist der Trust aber ein ganz normales Werkzeug für Nachfolge, Vermögensschutz und Familienplanung. Für Unternehmer und Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist er interessant, aber auch anspruchsvoll. Das deutsche Steuerrecht behandelt Trusts streng. Dieser Report erklärt, wie ein Trust funktioniert, welche Arten es gibt und welche Regeln aus deutscher Sicht gelten.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Trust ist keine Gesellschaft, sondern ein Rechtsverhältnis: Ein Treugeber (Settlor) überträgt Vermögen auf einen Treuhänder (Trustee), der es für Begünstigte (Beneficiaries) verwaltet.
„Trust Fund“ meint das Vermögen, das im Trust liegt – umgangssprachlich auch den Trust selbst.
Entscheidend ist, ob der Trust widerruflich (revocable) oder unwiderruflich (irrevocable) ist. Nur der unwiderrufliche Trust trennt das Vermögen wirklich vom Treugeber.
Deutschland kennt den Trust nicht als eigene Rechtsform. Steuerlich gilt er meist als Vermögensmasse ausländischen Rechts. Errichtung, Ausschüttungen und Auflösung können Schenkung- oder Erbschaftsteuer auslösen, laufende Erträge können nach § 15 AStG zugerechnet werden.
Ein Trust funktioniert nur, wenn er zu Wohnsitz, Familie und Vermögen passt. Ohne Beratung durch Steuerberater und Anwalt in beiden Ländern sollte niemand einen Trust errichten.
Was ist ein Trust?
Ein Trust entsteht, wenn eine Person Vermögen auf einen Treuhänder überträgt, der es nach festen Regeln für andere verwaltet. Die Regeln stehen in der Trusturkunde (Trust Deed oder Trust Agreement).
Drei Rollen gehören dazu:
Rolle | Englisch | Aufgabe |
|---|---|---|
Treugeber | Settlor, Grantor | bringt das Vermögen ein und legt die Regeln fest |
Treuhänder | Trustee | ist rechtlicher Eigentümer und verwaltet das Vermögen |
Begünstigte | Beneficiaries | erhalten Erträge oder Vermögen nach den Regeln der Urkunde |
Oft kommt ein Protector hinzu. Er überwacht den Trustee und kann ihn zum Beispiel austauschen. Der Trustee kann eine Privatperson sein oder eine Trust-Gesellschaft, in den USA häufig eine spezialisierte Trust Company.
Das Besondere: Der Trustee ist rechtlicher Eigentümer, darf das Vermögen aber nur im Interesse der Begünstigten nutzen. Diese Trennung von rechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum gibt es im deutschen Recht so nicht. Am nächsten kommen ihr die Treuhand und die Familienstiftung.
Welche Arten von Trusts gibt es?
Revocable Trust (widerruflich): Der Treugeber kann den Trust jederzeit ändern oder auflösen. In den USA wird er vor allem genutzt, um das Nachlassverfahren vor Gericht (Probate) zu vermeiden. Vor Gläubigern schützt er nicht, denn das Vermögen gilt weiter als das des Treugebers.
Irrevocable Trust (unwiderruflich): Der Treugeber gibt das Vermögen endgültig ab. Nur diese Form trennt das Vermögen wirklich vom Treugeber. Dafür verliert er weitgehend die Kontrolle.
Discretionary Trust (Ermessens-Trust): Der Trustee entscheidet, wer wann wie viel bekommt. Die Begünstigten haben keinen festen Anspruch.
Spendthrift Trust: Eine Klausel verhindert, dass Begünstigte ihre Ansprüche abtreten oder dass deren Gläubiger darauf zugreifen.
Domestic Asset Protection Trust (DAPT): Eine Reihe von US-Bundesstaaten, darunter Wyoming, Nevada und South Dakota, erlaubt Trusts, bei denen der Treugeber selbst begünstigt sein kann und trotzdem Schutz vor späteren Gläubigern besteht. Dafür gelten strenge Voraussetzungen, etwa ein Trustee im jeweiligen Bundesstaat. Vermögen, das übertragen wird, um bestehende Gläubiger zu benachteiligen, schützt auch ein DAPT nicht.
Land Trust: In einigen Bundesstaaten verbreitet, um Immobilien im Namen eines Trusts einzutragen. Der Begünstigte erscheint dann nicht im Grundbuch.
Wofür werden Trusts genutzt?
Nachfolge: Vermögen geht nach festen Regeln an die nächste Generation, etwa in Raten oder ab einem bestimmten Alter.
Nachlassverfahren vermeiden: US-Vermögen im Trust fällt nicht in das oft lange und öffentliche Probate-Verfahren.
Vermögensschutz: Ein unwiderruflicher Trust kann Vermögen vor künftigen Ansprüchen schützen, wenn er rechtzeitig und sauber aufgesetzt wird.
Schutz von Begünstigten: Minderjährige oder unerfahrene Erben bekommen Vermögen nicht auf einmal.
Privatsphäre: Je nach Bundesstaat ist der Trust nicht öffentlich registriert.
Häufig wird ein Trust mit einer US-LLC kombiniert: Der Trust hält die Anteile, die LLC hält das operative Geschäft oder die Immobilie. Wie Holding-Strukturen mit LLCs grundsätzlich aufgebaut sind, erklärt unser Guide zur LLC-Holding-Struktur.
Wie Deutschland Trusts besteuert
Das deutsche Steuerrecht ist gegenüber Trusts seit 1999 deutlich strenger geworden. Die wichtigsten Punkte:
Errichtung: Die Übertragung von Vermögen auf einen Trust gilt als Schenkung (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) und, bei Errichtung im Todesfall, als Erwerb von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Steuerpflichtig ist dabei der Trust als Vermögensmasse ausländischen Rechts.
Ausschüttungen: Auch Zahlungen an Begünstigte während der Laufzeit können schenkungsteuerpflichtig sein. Das Gesetz nennt sie Erwerbe von Zwischenberechtigten (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG). Der Bundesfinanzhof hat 2021 entschieden, dass dafür kein bestimmter Ausschüttungsbeschluss nötig ist (BFH, Urteil vom 25.06.2021, II R 31/19).
Auflösung: Fällt das Vermögen bei Auflösung an die Begünstigten, ist auch das schenkungsteuerpflichtig (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG).
Laufende Erträge: Nach § 15 AStG können Einkommen und Vermögen ausländischer Familienstiftungen und vergleichbarer Vermögensmassen dem Treugeber zugerechnet werden, wenn er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, sonst unter Umständen den Begünstigten. Für Trusts in den USA gilt die Ausnahme für Stiftungen in der EU und im EWR nicht. Der BFH hat im genannten Urteil bestätigt, dass dieselben Erträge sowohl über § 15 AStG als auch über die Schenkungsteuer erfasst werden können.
Doppelbesteuerung: Deutschland und die USA haben ein Abkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es regelt, welcher Staat zuerst besteuern darf, und rechnet im anderen Staat gezahlte Steuer teilweise an. Ob es im Einzelfall hilft, hängt vom Wohnsitz aller Beteiligten ab.
Für wen das alles gilt, hängt vom Wohnsitz ab: Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, wird anders behandelt als jemand, der wirklich ausgewandert ist. Was nach dem Wegzug noch an Deutschland gebunden bleibt, zeigt der Wegzug-Planer. Grundlagen zur Besteuerung von US-Strukturen finden Sie unter Besteuerung in Deutschland.
Meldepflichten: Transparenzregister
Trustees müssen die wirtschaftlich Berechtigten eines Trusts im deutschen Transparenzregister melden, wenn sie Wohnsitz oder Sitz in Deutschland haben (§ 21 GwG). Trustees außerhalb der EU trifft die Pflicht unter anderem, wenn der Trust eine Geschäftsbeziehung mit einem Vertragspartner in Deutschland eingeht oder eine Immobilie in Deutschland erwerben will. Wer einen US-Trust nutzt und Bezug zu Deutschland hat, sollte diese Pflichten von Anfang an einplanen.
Häufige Fehler
Revocable mit Irrevocable verwechseln: Ein widerruflicher Trust schützt kein Vermögen und spart in Deutschland keine Steuer.
Zu viel Kontrolle behalten: Wer als Treugeber alles weiter selbst bestimmt, riskiert, dass der Trust steuerlich und zivilrechtlich nicht anerkannt wird.
Zu spät handeln: Vermögen, das erst bei drohenden Forderungen übertragen wird, ist meist nicht geschützt.
Nur US-Recht prüfen: Ein Trust, der in den USA einwandfrei ist, kann in Deutschland hohe Schenkungsteuer auslösen.
Begünstigte vergessen: Ausschüttungen an Kinder in Deutschland können bei ihnen steuerpflichtig sein, auch Jahre nach der Errichtung.
Trust, Stiftung oder LLC?
Ein Trust ist nicht immer die beste Lösung. Für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum kommen je nach Ziel auch eine deutsche oder liechtensteinische Familienstiftung, eine Holding-Gesellschaft oder eine US-LLC mit klarer Nachfolgeregelung im Operating Agreement in Frage. Was zu Ihnen passt, hängt von Wohnsitz, Familienstand, Art des Vermögens und Zeithorizont ab.
Wie TAXXIT unterstützt
TAXXIT hilft Unternehmern und Familien dabei, Trust-Strukturen in den USA umzusetzen – von der Wahl des Bundesstaats und des Trustees bis zur Verbindung mit einer US-LLC. Für die steuerliche Würdigung in Deutschland arbeiten wir mit spezialisierten Steuerberatern und Anwälten zusammen. Ob ein Trust für Sie sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.
Häufige Fragen
Was ist ein Trust Fund? Das Vermögen, das ein Treuhänder in einem Trust für Begünstigte verwaltet. Umgangssprachlich ist oft der ganze Trust gemeint.
Kann ich als Deutscher einen Trust in den USA errichten? Ja, US-Bundesstaaten verlangen keine US-Staatsangehörigkeit. Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, muss aber die deutschen Regeln zur Schenkung- und Erbschaftsteuer und § 15 AStG beachten.
Ist ein Trust in Deutschland steuerfrei? Nein. Errichtung, Ausschüttungen und Auflösung können Schenkung- oder Erbschaftsteuer auslösen, laufende Erträge können zugerechnet werden.
Schützt ein Trust vor Gläubigern? Nur ein unwiderruflicher Trust, der rechtzeitig und ohne Absicht der Gläubigerbenachteiligung errichtet wurde. Ein widerruflicher Trust schützt nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Trust und Stiftung? Eine Stiftung ist eine eigene juristische Person. Ein Trust ist ein Rechtsverhältnis, bei dem der Trustee rechtlicher Eigentümer ist. Steuerlich behandelt Deutschland beide ähnlich streng.
Muss mein Trust ins Transparenzregister? Wenn der Trustee in Deutschland sitzt oder der Trust zum Beispiel deutsche Immobilien erwerben will, in der Regel ja (§ 21 GwG).
Stand: November 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Lassen Sie jede Trust-Struktur vor der Umsetzung von einem Steuerberater und einem Anwalt in Deutschland und in den USA prüfen. Quellen: §§ 3, 7 ErbStG, § 15 AStG, § 21 GwG; BFH, Urteil vom 25.06.2021, II R 31/19.
