Umsatzsteuer und US-LLC bei EU-Kunden.
Was gilt wenn deine US-LLC Kunden in Deutschland oder der EU hat — Reverse Charge, EU-VAT, OSS und was du tun musst.
Umsatzsteuer ist das komplexeste Thema für LLC-Inhaber mit EU-Kunden.
Die entscheidende Unterscheidung.
- B2B
Reverse Charge.
Wenn dein Kunde ein Unternehmen (USt-ID) ist: kein Umsatzsteuerausweis. Reverse Charge: Kunde schuldet die USt in seinem Land. Keine Registrierungspflicht in DE.
Kein USt-Ausweis - B2C Digital
OSS oder Registrierung.
Wenn dein Kunde eine Privatperson in der EU ist und du digitale Leistungen verkaufst: EU-USt fällig. Entweder OSS-Verfahren oder Registrierung in jedem EU-Land.
USt fällig - Schwellenwert
10.000 EUR.
Bis 10.000 EUR Jahresumsatz mit EU-Privatkunden: Deutschland als Sitzland des Lieferers behandeln (keine EU-weite Registrierung). Darüber: OSS.
Grenzwert - Praxis
Was die meisten machen.
B2B-fokussierte Businesses: keine USt-Probleme. B2C mit digitalem Produkt: OSS beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren.
Empfehlung
Deine persönliche USt-Pflicht.
Als in Deutschland lebender LLC-Inhaber bist DU (nicht die LLC) möglicherweise in Deutschland umsatzsteuerpflichtig — wenn du als Unternehmer tätig bist und mehr als 22.000 EUR Umsatz machst (Kleinunternehmergrenze). Die LLC ist das Fahrzeug, aber steuerlich schaust du durch sie hindurch. Das bedeutet: Deine USt-Pflicht in Deutschland richtet sich nach deiner persönlichen Tätigkeit, nicht nach der LLC-Registrierung.
Häufige Fragen.
Die LLC selbst nicht — sie ist eine US-Entität. Du als in Deutschland tätiger Unternehmer möglicherweise schon. Das kommt auf deine Umsätze und Kundenstruktur an.
TAXXIT Fachredaktion.
Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.
Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.
Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.
Fachgebiete
- US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
- IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
- Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
- US-Banking und Business Credit
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