Guide · Steuer

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-USA erklärt.

Was das DBA zwischen Deutschland und den USA für LLC-Inhaber bedeutet — welche Artikel relevant sind und was sie konkret regeln.

Das DBA verhindert Doppelbesteuerung. Für LLCs ist vor allem Article 7 entscheidend.

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01 — Die wichtigsten DBA-Artikel für LLC-Inhaber

Was relevant ist.

  • Article 7

    Business Profits.

    Unternehmensgewinne aus der LLC (wenn keine US-Betriebsstätte) werden NUR in Deutschland besteuert. Keine US-Bundessteuer für Foreign-Owned Single-Member LLC ohne US-Nexus.

    Kernregel
  • Article 11

    Zinsen.

    Zinserträge aus US-Quellen: max. 0% Quellensteuer (für Unternehmen). Relevant für LLC-Inhaber mit US-Anleihen oder Zinserträgen.

    Zinsen
  • Article 12

    Royalties.

    Lizenzgebühren aus US-Quellen: 0% Quellensteuer wenn an deutsche Steuerpflichtige. Relevant für Software-Lizenzen, IP-Verwertung.

    Lizenzen
  • Article 15

    Einkünfte aus Beschäftigung.

    Wenn du als Mitarbeiter deiner eigenen LLC angestellt wärst: Deutschland hat Besteuerungsrecht. Irrelevant für LLC ohne W-2.

    Arbeit
02 — W-8BEN-E und DBA

Wie du das DBA nutzt.

Das W-8BEN-E ist der praktische Weg das DBA zu nutzen. Auf dem Formular gibst du an: Country: Germany. Treaty Article: je nach Einkommensart. Rate: 0% (für Business Profits nach Article 7). Damit wird die US-Quellensteuer (normalerweise 30%) auf 0% reduziert. Gilt für: AdSense, Amazon, Apple, Plattform-Zahlungen, Streaming-Erlöse.

FAQ

Häufige Fragen.

  • Single-Member LLC (Foreign-Owned, kein US-Nexus): grundsätzlich keine US-Einkommensteuer. Aber: Form 5472 Informationspflicht bleibt. Dein CPA sollte das bestätigen.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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