Jahresabschluss der US-LLC.
Was am Ende des US-Steuerjahres zu tun ist — Buchhaltung abschließen, Form 5472 einreichen, FBAR und deutsche Steuererklärung.
Stichtag 15. April. Was davor erledigt sein muss.
Was wann fällig ist.
- 15. Januar
BOI Report Updates.
Wenn sich Inhaber oder Adressen geändert haben: BOI Report Update bei FinCEN innerhalb 30 Tage nach Änderung.
FinCEN - 1. März
Wyoming Annual Report.
Jährlicher Report beim Wyoming Secretary of State. 60 USD. Nicht zahlen = Administrative Dissolution.
Wyoming - 15. April
Form 5472 + FBAR.
Form 5472 beim IRS (Informationspflicht für Foreign-Owned LLCs). FBAR (FinCEN 114) wenn Konto > 10.000 USD war.
IRS + FinCEN - 15. Oktober
Verlängerung möglich.
Form 5472 kann um 6 Monate verlängert werden (Extension Form 7004). FBAR automatisch bis 15. Oktober verlängert.
Optional - 31. Juli
Deutschland: Steuererklärung.
Deutsche Steuererklärung: LLC-Gewinne in Anlage AUS. Frist: 31. Juli (mit Steuerberater: 28. Februar des Folgejahres).
Deutschland
Was zum Jahresende zu erledigen ist.
1. Buchhaltungssoftware (Wave/QuickBooks) abschließen: alle Transaktionen kategorisiert. 2. Mercury/Relay Jahreskontoauszug herunterladen. 3. Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. 4. Reportable Transactions für Form 5472 dokumentieren (alle Transaktionen zwischen dir und der LLC). 5. Maximalen Kontostand des Jahres prüfen (FBAR-Pflicht ab 10.000 USD). 6. W-8BEN-E überprüfen (alle 3 Jahre erneuern). 7. Registered Agent und Wyoming Annual Report verlängern.
Häufige Fragen.
25.000 USD Strafe pro versäumter Meldung und pro LLC. IRS kann zusätzlich 10.000 USD für jede 30-Tage-Verspätung verhängen. Sofort nachholen — IRS hat ein Korrekturverfahren.
TAXXIT Fachredaktion.
Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.
Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.
Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.
Fachgebiete
- US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
- IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
- Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
- US-Banking und Business Credit
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