Gewinn aus der LLC auszahlen.
Wie Inhaber Geld aus ihrer LLC entnehmen — Distributions, Owner's Draw und was steuerlich gilt.
Kein Gehalt. Keine Lohnabrechnung. Aber Regeln gibt es trotzdem.
Distribution statt Gehalt.
Als LLC-Inhaber beziehst du kein Gehalt — das wäre steuer- und sozialversicherungspflichtig wie bei einem Angestellten. Stattdessen nimmst du Geld als Distribution (Gewinnentnahme) heraus. Bei einer Disregarded Entity (Single-Member LLC) ist das buchhalterisch eine Privatentnahme. Es gibt keine formalen Anforderungen für Höhe oder Häufigkeit — aber Dokumentation ist empfohlen.
Was in Deutschland gilt.
- Pass-Through
Einmal versteuert.
LLC-Gewinne gelten steuerlich als dein Einkommen — egal ob du sie entnimmst oder nicht. Nicht die Entnahme wird besteuert, sondern der Gewinn.
Wichtig - Zeitpunkt
Gewinn zählt, nicht Entnahme.
Du versteuerst den Gewinn des Jahres, nicht was du ausgezahlt hast. 50.000 EUR Gewinn = 50.000 EUR steuerpflichtig, auch wenn du nur 10.000 EUR entnimmst.
Achtung - Belege
Kontoauszüge reichen.
Keine formale Auflösung nötig. Mercury-Kontoauszug + Buchungsvermerk im Buchhaltungstool (Wave, QuickBooks) genügt.
Einfach - Multi-Member
K-1 Formular.
Bei Multi-Member LLC: IRS Form K-1 zeigt jedem Mitglied seinen Gewinnanteil. Wird für die deutsche Steuererklärung benötigt.
Multi-Member
Häufige Fragen.
Ja, beliebig oft. Keine Formvorschriften. Empfohlen: feste monatliche Entnahme und separate Aufzeichnung als 'Owner Distribution' in der Buchführung.
TAXXIT Fachredaktion.
Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.
Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.
Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.
Fachgebiete
- US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
- IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
- Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
- US-Banking und Business Credit
Ein Gespräch.
Dreißig Minuten. Antwort innerhalb eines Werktags.
