Guide · Zielgruppen

US-LLC für Steuerberater und Bilanzbuchhalter.

Tax Advisory, internationale Steuerplanung, Compliance-Beratung — wie Steuerberater aus Deutschland ihre US-Tätigkeit über eine LLC strukturieren.

Steuerberatung mit US-Bezug ist ein Wachstumsmarkt. Die LLC gibt die richtige Basis.

Guide · ZielgruppenSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Was Steuerberater über LLC tun können

Die Möglichkeiten.

In Deutschland lizenzierte Steuerberater können über US-LLC: Beratung zu deutschen Steuerkonsequenzen von US-Strukturen. Cross-Border-Steuerplanung für DACH-Unternehmer mit US-LLC. Compliance-Support (Form 5472 erklären, Anlage AUS, §138 AO). Zusammenarbeit mit US-CPAs. Was NUR US-CPAs/US-Tax-Pros können: US-Steuererklärungen erstellen und einreichen. Vor dem IRS auftreten. PTIN (Preparer Tax Identification Number): nur für US-Tax-Return-Ersteller nötig.

02 — Setup für Cross-Border Tax Advisory

Die Struktur.

  • Qualifikation

    AICPA oder German StB.

    Mit deutschem StB-Examen: keine US-CPA-Qualifikation nötig für Beratung ohne US-Tax-Return-Erstellung.

    Qualifikation
  • Netzwerk

    US-CPA-Partner.

    Kooperation mit US-CPA: du berätst Kunden, US-CPA erstellt die US-Steuererklärungen. Win-Win.

    Netzwerk
  • Marketing

    Nischenpositionierung.

    Positionierung: 'Spezialist für deutsche Unternehmer mit US-LLC'. Sehr gefragt, wenig Wettbewerb.

    Markt
  • Preise

    Premium-Raten.

    Cross-Border Tax Advisory: $200–500/Stunde (USD). Deutlich über deutschen StB-Stundensätzen.

    Preise
FAQ

Häufige Fragen.

  • Ja — und viele tun das. Die LLC gibt ihnen Praxisbeispiele aus erster Hand und glaubwürdigere Beratung.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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