Guide · Rechtliches

DSGVO und US-LLC: Was gilt für digitale Businesses.

Wenn du als LLC-Inhaber europäische Kunden bedienst, gilt die DSGVO. Was das konkret bedeutet und was du tun musst.

Die DSGVO gilt für alle die EU-Kunden bedienen — unabhängig vom Firmensitz.

Guide · RechtlichesSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Gilt die DSGVO für meine LLC?

Die Grundregel.

Ja — wenn du EU-Bürger als Kunden hast, gilt die DSGVO. Das sogenannte Marktortprinzip (Art. 3 DSGVO): Die DSGVO gilt für alle die Waren oder Dienstleistungen an Personen in der EU anbieten oder deren Verhalten beobachten — unabhängig davon wo das Unternehmen ansässig ist. Deine US-LLC sitzt in Wyoming, aber du bietest deinen Service deutschen Kunden an: DSGVO gilt.

02 — Was konkret zu tun ist

Die Checkliste.

  • Datenschutzerklärung

    Pflicht.

    Datenschutzerklärung auf Website: welche Daten, warum, wie lange, Rechte der Nutzer. Auf LLC-Namen.

    Pflicht
  • Cookies

    Einwilligung.

    Cookie-Banner mit echter Einwilligung (kein Pre-Check). Technisch notwendige Cookies: keine Einwilligung nötig. Analytics, Marketing: Einwilligung erforderlich.

    Pflicht
  • Auftragsverarbeitung

    Mit Dienstleistern.

    Wenn Tools wie Mailchimp, HubSpot, Stripe deine Kundendaten verarbeiten: AV-Vertrag (Data Processing Agreement) abschließen.

    AVV
  • Auskunftsrecht

    Auf Anfrage.

    EU-Kunden können jederzeit Auskunft über gespeicherte Daten verlangen. Prozess für Anfragen einrichten.

    Recht
FAQ

Häufige Fragen.

  • Bußgelder bis 20 Mio. EUR oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes (höherer Wert). Für kleine Businesses: meistens Abmahnung zunächst. Für Wiederholungstäter: Bußgelder. Kein absolutes Horror-Szenario, aber nicht ignorieren.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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