Guide · Finanzen

Buchhaltung für die US-LLC: Grundlagen.

Was LLC-Inhaber aus Deutschland über ihre Buchhaltungspflichten in den USA und in Deutschland wissen müssen — ohne Steuerberater-Deutsch.

Zwei Länder, zwei Buchhaltungspflichten. Aber weniger komplex als gedacht.

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01 — US-Buchhaltungspflichten

Was Amerika von dir will.

  • Form 5472

    Informationspflicht.

    Jährlich beim IRS: alle Transaktionen zwischen LLC und dem ausländischen Inhaber. Frist: 15. April (verlängerbar). Strafe bei Vergessen: $25.000.

    Wichtigste Pflicht
  • Annual Report

    Wyoming: $60/Jahr.

    Jährlicher Bericht beim Secretary of State. Keine Gewinn-/Verlustaufstellung. Nur Basis-Firmendaten + Gebühr.

    Einfach
  • FBAR

    Ab $10.000 Kontostand.

    FinCEN 114: wenn US-Bankkonto (Mercury) je über $10.000 USD war. Online, kostenlos, Frist 15. Oktober.

    Nur wenn relevant
  • Keine GuV-Pflicht

    In den USA nicht nötig.

    Single-Member LLC muss in den USA keine Gewinn-/Verlustrechnung einreichen (außer bei S-Corp-Wahl). Große Erleichterung.

    Vorteil LLC
02 — Deutsche Buchhaltungspflichten

Was Deutschland von dir will.

Als in Deutschland lebender LLC-Inhaber musst du die LLC-Gewinne in der deutschen Steuererklärung angeben (Anlage AUS). Dafür brauchst du eine simple EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung): Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Pflicht: Kontoauszüge Mercury/Relay, Belege für Ausgaben, Rechnungen. Software-Empfehlung: Wave (kostenlos, gut für LLC), QuickBooks Self-Employed (günstig), Xero (wenn Steuerberater damit arbeitet).

FAQ

Häufige Fragen.

  • Single-Member LLC (Foreign-Owned, kein US-Nexus): keine US-Einkommensteuerpflicht. Nur Form 5472 (Informationspflicht) + ggf. Form 1040-NR wenn US-Quelleinkünfte. Ein US-CPA für Erstjahr empfohlen.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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