Guide · Visa

E-2 vs. L-1.

Zwei Visa. Zwei Wege.

E-2 belohnt Kapital und aktive Führung. L-1 belohnt Konzernstruktur und Führungserfahrung. Die Wahl entscheidet, ob am Ende eine Green Card steht.

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01 — Ausgangslage

Nicht das gleiche Visum in Grün.

E-2 und L-1 werden in einem Atemzug genannt — und lösen doch verschiedene Probleme. Das eine ist ein Investorenvisum ohne Green-Card-Perspektive. Das andere ein Transfermechanismus mit direktem Pfad zur EB-1C. Wer beides verwechselt, verschenkt Jahre und sechsstellige Kapitalbindung. Grundlagen zum Rahmen finden Sie im Wissensartikel zu US-Visa.

02 — Kandidaten

Zwei Wege.

  • E-2

    Treaty Investor.

    Für Staatsangehörige eines Vertragsstaats (D, A, CH), die substantiell in ein US-Unternehmen investieren und es aktiv führen. Kein Mindestbetrag per Gesetz — in der Praxis ab 100–200k USD verteidigbar.

    Investition · aktive Führung
  • L-1

    Intra-Company Transfer.

    Für Führungskräfte oder Spezialisten, die von einer bestehenden Auslandsgesellschaft in eine US-Tochter (oder neue Niederlassung) versetzt werden. Setzt 12 Monate Anstellung im Ausland innerhalb der letzten drei Jahre voraus.

    Konzerninterner Transfer
03 — Vergleich

Vier Dimensionen.

  • Voraussetzung

    Kapital vs. Konzern.

    E-2 verlangt eigenes Investment und Kontrolle über das US-Unternehmen. L-1 verlangt eine bestehende ausländische Muttergesellschaft mit qualifizierender Vorbeschäftigung des Antragstellers.

  • Dauer

    Fünf Jahre vs. sieben.

    E-2 wird in Zwei-Jahres-Schritten praktisch unbegrenzt verlängert, solange die Investition läuft. L-1A (Manager) läuft maximal sieben Jahre, L-1B (Spezialist) maximal fünf — ohne echte Verlängerung darüber hinaus.

  • Green Card

    Sackgasse vs. Brücke.

    E-2 führt nicht direkt zur Green Card — der Nonimmigrant-Intent bleibt. L-1A ist ein natürlicher Pfad zur EB-1C-Green-Card für multinationale Manager.

  • Familie

    Ehepartner arbeitet.

    In beiden Fällen darf der Ehepartner nach EAD arbeiten (E-2S bzw. L-2S). Kinder unter 21 dürfen mitziehen, aber nicht arbeiten.

04 — Entscheidung

Welches Visum für welchen Gründer.

Zwei Profile, klar unterschieden. Die Wahl folgt aus Struktur und Zielbild — nicht aus Wunschdenken.

E-2 passt, wenn

Kapital vor Konzern.

Sie eigenes Kapital investieren, das US-Geschäft aktiv führen und keinen unmittelbaren Wunsch nach Green Card haben. Ideal für Solo-Investoren, Franchise-Käufer, Boutique-Berater aus Vertragsstaaten (D, A, CH).

USD Investment
100–200k
Verlängerbar
unbegrenzt
L-1 passt, wenn

Konzern vor Kapital.

Sie eine bestehende Auslandsgesellschaft haben, dort mindestens 12 Monate leitend tätig waren und langfristig die EB-1C-Green-Card anstreben. Der TAXXIT-Standard für Unternehmer mit Ambition auf dauerhaften US-Aufenthalt.

Max. L-1A
7 Jahre
Green-Card-Pfad
EB-1C
05 — Entscheidungs-Checkliste

Sieben Fragen. Eine klare Antwort.

Die Checkliste führt Sie in sieben Fragen durch die Entscheidung E-2 oder L-1 — inklusive Vergleichstabelle, Auswertung und TAXXIT-Empfehlung. Als PDF zum Ausdrucken oder Weiterleiten an Anwalt und Steuerberater.

  • Vergleich auf einer Seite: Voraussetzung, Dauer, Green Card, Familie, Bearbeitung.
  • Sieben Entscheidungsfragen mit klarer Ja/Nein-Logik.
  • Auswertung inkl. Alternativpfaden (O-1, EB-5, Konzernaufbau).
Checkliste als PDF ladenPDF · 2 Seiten · A4

Ungated. Keine E-Mail nötig. Keine Registrierung.

06 — TAXXIT-Empfehlung

Der klare Standard.

Für unsere Mandate ist L-1A der Weg der Wahl. Wir bauen die qualifizierende Struktur zusammen mit dem Business Credit Builder auf und aktivieren das Visum, sobald die US-Tochter Umsatz und Kreditprofil trägt. E-2 empfehlen wir gezielt bei Investment-Profilen ohne Konzernkontext — nicht als Standardpfad. Passende Rahmenstruktur: Holding-Strukturen.

07 — Fragen

Sechs Fragen.

  • L-1 über eine Blanket-Petition dauert bei bestehendem Konzern oft 2–4 Monate. E-2 dauert 3–6 Monate — abhängig von US-Konsulat und Vollständigkeit des Business-Plans.

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