E-2 vs. L-1.
Zwei Visa. Zwei Wege.
E-2 belohnt Kapital und aktive Führung. L-1 belohnt Konzernstruktur und Führungserfahrung. Die Wahl entscheidet, ob am Ende eine Green Card steht.
Nicht das gleiche Visum in Grün.
E-2 und L-1 werden in einem Atemzug genannt — und lösen doch verschiedene Probleme. Das eine ist ein Investorenvisum ohne Green-Card-Perspektive. Das andere ein Transfermechanismus mit direktem Pfad zur EB-1C. Wer beides verwechselt, verschenkt Jahre und sechsstellige Kapitalbindung. Grundlagen zum Rahmen finden Sie im Wissensartikel zu US-Visa.
Zwei Wege.
- E-2
Treaty Investor.
Für Staatsangehörige eines Vertragsstaats (D, A, CH), die substantiell in ein US-Unternehmen investieren und es aktiv führen. Kein Mindestbetrag per Gesetz — in der Praxis ab 100–200k USD verteidigbar.
Investition · aktive Führung - L-1
Intra-Company Transfer.
Für Führungskräfte oder Spezialisten, die von einer bestehenden Auslandsgesellschaft in eine US-Tochter (oder neue Niederlassung) versetzt werden. Setzt 12 Monate Anstellung im Ausland innerhalb der letzten drei Jahre voraus.
Konzerninterner Transfer
Vier Dimensionen.
- Voraussetzung
Kapital vs. Konzern.
E-2 verlangt eigenes Investment und Kontrolle über das US-Unternehmen. L-1 verlangt eine bestehende ausländische Muttergesellschaft mit qualifizierender Vorbeschäftigung des Antragstellers.
- Dauer
Fünf Jahre vs. sieben.
E-2 wird in Zwei-Jahres-Schritten praktisch unbegrenzt verlängert, solange die Investition läuft. L-1A (Manager) läuft maximal sieben Jahre, L-1B (Spezialist) maximal fünf — ohne echte Verlängerung darüber hinaus.
- Green Card
Sackgasse vs. Brücke.
E-2 führt nicht direkt zur Green Card — der Nonimmigrant-Intent bleibt. L-1A ist ein natürlicher Pfad zur EB-1C-Green-Card für multinationale Manager.
- Familie
Ehepartner arbeitet.
In beiden Fällen darf der Ehepartner nach EAD arbeiten (E-2S bzw. L-2S). Kinder unter 21 dürfen mitziehen, aber nicht arbeiten.
Welches Visum für welchen Gründer.
Zwei Profile, klar unterschieden. Die Wahl folgt aus Struktur und Zielbild — nicht aus Wunschdenken.
Kapital vor Konzern.
Sie eigenes Kapital investieren, das US-Geschäft aktiv führen und keinen unmittelbaren Wunsch nach Green Card haben. Ideal für Solo-Investoren, Franchise-Käufer, Boutique-Berater aus Vertragsstaaten (D, A, CH).
- USD Investment
- 100–200k
- Verlängerbar
- unbegrenzt
Konzern vor Kapital.
Sie eine bestehende Auslandsgesellschaft haben, dort mindestens 12 Monate leitend tätig waren und langfristig die EB-1C-Green-Card anstreben. Der TAXXIT-Standard für Unternehmer mit Ambition auf dauerhaften US-Aufenthalt.
- Max. L-1A
- 7 Jahre
- Green-Card-Pfad
- EB-1C
Sieben Fragen. Eine klare Antwort.
Die Checkliste führt Sie in sieben Fragen durch die Entscheidung E-2 oder L-1 — inklusive Vergleichstabelle, Auswertung und TAXXIT-Empfehlung. Als PDF zum Ausdrucken oder Weiterleiten an Anwalt und Steuerberater.
- Vergleich auf einer Seite: Voraussetzung, Dauer, Green Card, Familie, Bearbeitung.
- Sieben Entscheidungsfragen mit klarer Ja/Nein-Logik.
- Auswertung inkl. Alternativpfaden (O-1, EB-5, Konzernaufbau).
Ungated. Keine E-Mail nötig. Keine Registrierung.
Der klare Standard.
Für unsere Mandate ist L-1A der Weg der Wahl. Wir bauen die qualifizierende Struktur zusammen mit dem Business Credit Builder auf und aktivieren das Visum, sobald die US-Tochter Umsatz und Kreditprofil trägt. E-2 empfehlen wir gezielt bei Investment-Profilen ohne Konzernkontext — nicht als Standardpfad. Passende Rahmenstruktur: Holding-Strukturen.
Sechs Fragen.
L-1 über eine Blanket-Petition dauert bei bestehendem Konzern oft 2–4 Monate. E-2 dauert 3–6 Monate — abhängig von US-Konsulat und Vollständigkeit des Business-Plans.
Ein Gespräch.
Dreißig Minuten. Antwort innerhalb eines Werktags.
