E-2 Investorenvisum.
Das US-Visum für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz — was es ist und wer es bekommt.
Kein Green-Card-Ersatz. Aber ein echter Weg in die USA.
Das Investorenvisum.
Das E-2 Visum ermöglicht Staatsangehörigen aus Vertragsländern (inkl. Deutschland, Österreich, Schweiz) in die USA einzureisen und dort ein aktives Unternehmen zu führen. Es ist kein permanentes Aufenthaltsrecht — muss alle 2–5 Jahre verlängert werden. Aber: Unbegrenzt verlängerbar solange das Unternehmen aktiv und profitabel ist.
Was man braucht.
- Investition
Substanzielle Investition.
Keine feste Mindestgrenze, aber Richtwert: 100.000–200.000 USD. Muss verhältnismäßig zur Unternehmensbranche sein.
100k+ USD - Aktives Business
Kein passives Investment.
Reines Immobilieninvestment oder Aktienportfolio reicht nicht. Das Unternehmen muss operativ tätig sein.
Aktiv - Staatsbürgerschaft
Vertragsland nötig.
DE, AT, CH: alle berechtigt. Nicht alle Nationalitäten haben E-2-Abkommen mit den USA.
DE/AT/CH ✅ - Marginalitätsregel
Mehr als Selbstversorgung.
Das Business muss mehr erwirtschaften als den Lebensunterhalt des Inhabers.
Wachstum nötig
Wie es zusammenpasst.
Eine Wyoming LLC kann als E-2-Investitionsvehikel dienen. Die investierten Mittel müssen nachvollziehbar in die LLC geflossen sein (Kontoauszüge, Gründungsdokumente). Der Antrag wird an der US-Botschaft im Heimatland gestellt.
Häufige Fragen.
Initial 2–5 Jahre je nach Herkunftsland. Für Deutsche: 5 Jahre, unbegrenzt verlängerbar.
TAXXIT Fachredaktion.
Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.
Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.
Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.
Fachgebiete
- US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
- IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
- Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
- US-Banking und Business Credit
Ein Gespräch.
Dreißig Minuten. Antwort innerhalb eines Werktags.
