Außensteuergesetz und US-LLC: Was für deutsche Inhaber gilt.
Verrechnungspreise, erweiterte beschränkte Steuerpflicht, Wegzugsbesteuerung und Hinzurechnungsbesteuerung — die vier Teile des AStG und wann sie eine US-LLC betreffen.
Ob das AStG überhaupt greift, hängt zuerst davon ab, wie Deutschland Ihre LLC einordnet. Stand: Rechtslage nach dem ATAD-Umsetzungsgesetz (ab 2022) und dem Mindeststeuer-Umsetzungsgesetz (ab 2024).
Der Typenvergleich entscheidet.
Deutschland ordnet eine US-LLC nicht nach ihrer US-Steuerbehandlung ein, sondern nach dem Typenvergleich: Gleicht sie rechtlich eher einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft? Maßgeblich sind die Kriterien des BMF-Schreibens vom 19. März 2004 (LLC-Erlass), u. a. zentralisierte Geschäftsführung, beschränkte Haftung, freie Übertragbarkeit der Anteile, Gewinnzuteilung, Kapitalaufbringung und Lebensdauer — geprüft anhand des Operating Agreement und des Staatenrechts. Folge: Eine als Personengesellschaft eingeordnete (transparente) LLC wird Ihnen direkt zugerechnet; die Hinzurechnungsbesteuerung (§§7 ff.) und die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG greifen dann nicht. Eine als Kapitalgesellschaft eingeordnete (intransparente) LLC ist Anknüpfungspunkt für beide.
Was im AStG steht.
- § 1 AStG
Verrechnungspreise.
Geschäfte zwischen Ihnen (oder Ihrer deutschen Firma) und einer nahestehenden Auslandsgesellschaft müssen dem Fremdvergleich standhalten. Nahestehend ist u. a., wer zu mindestens 25 % beteiligt ist oder beherrschenden Einfluss hat. Dokumentation nach §90 Abs. 3 AO.
Einkünftekorrektur - §§ 2–5 AStG
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Deutsche Staatsangehörige, die in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, in ein Niedrigsteuergebiet ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten: bis zu zehn Jahre erweiterte Steuerpflicht.
Nach Wegzug - § 6 AStG
Wegzugsbesteuerung.
Bei Wegzug werden stille Reserven in Anteilen im Sinne von §17 EStG (mindestens 1 % in den letzten fünf Jahren) besteuert, wenn Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren.
Nur intransparente LLC - §§ 7–14 AStG
Hinzurechnungsbesteuerung.
Passive, niedrig besteuerte Einkünfte einer beherrschten Auslandsgesellschaft werden Ihnen jährlich zugerechnet — auch ohne Ausschüttung.
Nur intransparente LLC
Die drei Voraussetzungen.
1) Beherrschung (§7 Abs. 2 AStG): Sie sind allein oder zusammen mit nahestehenden Personen zu mehr als 50 % an Stimmrechten, Kapital oder Gewinnanspruch beteiligt. Seit 2022 zählt die Beteiligung des einzelnen Steuerpflichtigen samt Nahestehenden, nicht mehr die Summe aller Inländer. 2) Passive Einkünfte: Einkünfte, die nicht im Aktivkatalog des §8 Abs. 1 AStG stehen (z. B. Zinsen, bestimmte Lizenz- und Dienstleistungseinkünfte mit Inlandsbezug). 3) Niedrige Besteuerung (§8 Abs. 5 AStG): Ertragsteuerbelastung unter 15 % (bis 2023: unter 25 %). Rechtsfolge: Der Hinzurechnungsbetrag gilt als Einkünfte aus Kapitalvermögen, ohne Teileinkünfteverfahren und ohne Abgeltungsteuersatz (§10 Abs. 2 AStG), also zum persönlichen Tarif. Freigrenze (§9 AStG): passive Bruttoerträge höchstens 10 % der gesamten Bruttoerträge und höchstens 80.000 EUR. Der Substanz-Gegenbeweis nach §8 Abs. 2 AStG gilt nur für Gesellschaften in EU/EWR — für eine US-LLC nicht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindert die Hinzurechnung nicht (§20 Abs. 1 AStG).
§6 AStG in der Praxis.
Ist die LLC intransparent und halten Sie mindestens 1 %, löst der Wegzug eine Besteuerung der Wertsteigerung aus, als hätten Sie die Anteile verkauft. Auf Antrag kann die Steuer in sieben Jahresraten entrichtet werden; in der Regel ist Sicherheit zu leisten. Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren zurück (verlängerbar auf bis zu zwölf Jahre), entfällt der Steueranspruch unter den Voraussetzungen des §6 Abs. 3 AStG. Bei transparenter LLC greift §6 AStG nicht; zu prüfen ist dann die Entstrickung von Betriebsvermögen nach allgemeinen Regeln (§4 Abs. 1 Satz 3 EStG).
Was Sie melden müssen.
Gründung oder Erwerb einer Auslandsbeteiligung von mindestens 10 % (oder Anschaffungskosten über 150.000 EUR) ist nach §138 Abs. 2 AO anzuzeigen — mit der Steuererklärung, spätestens 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Bei Hinzurechnung ist eine Erklärung zur gesonderten Feststellung nach §18 AStG abzugeben. Verrechnungspreise sind auf Anforderung nach §90 Abs. 3 AO zu dokumentieren. Dieser Guide ersetzt keine Steuerberatung; die Einordnung Ihrer LLC sollte ein deutscher Steuerberater anhand Ihres Operating Agreement prüfen.
Häufige Fragen.
Nein. §1 AStG regelt Verrechnungspreise zwischen nahestehenden Personen, keine Befreiung. Ob die Hinzurechnungs- oder Wegzugsbesteuerung greift, hängt vom Typenvergleich ab: Eine transparente LLC fällt nicht darunter, eine intransparente kann darunter fallen.
TAXXIT Fachredaktion.
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Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.
Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.
Fachgebiete
- US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
- IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
- Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
- US-Banking und Business Credit
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