Vorlage

Datenschutzhinweise für Beschäftigte – US.

Datenschutzhinweise für Beschäftigte in den USA: Vorlage

Datenschutzhinweise für Beschäftigte (Employee Privacy Notice) erklären, welche personenbezogenen Daten ein US-Arbeitgeber über Mitarbeiter und Bewerber verarbeitet, wofür und an wen sie gehen. Ein einheitliches Bundesgesetz dafür gibt es in den USA nicht, einzelne Bundesstaaten wie Kalifornien verlangen solche Hinweise aber ausdrücklich. Die Vorlage hilft, die tatsächlichen Abläufe vollständig und verständlich darzustellen.

VorlageSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Kurz erklärt

Worum es geht.

Datenschutzhinweise für Beschäftigte (Employee Privacy Notice) erklären, welche personenbezogenen Daten ein US-Arbeitgeber über Mitarbeiter und Bewerber verarbeitet, wofür und an wen sie gehen. Ein einheitliches Bundesgesetz dafür gibt es in den USA nicht, einzelne Bundesstaaten wie Kalifornien verlangen solche Hinweise aber ausdrücklich. Die Vorlage hilft, die tatsächlichen Abläufe vollständig und verständlich darzustellen.

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Dies ist eine Vorlage, keine Rechtsberatung. Lassen Sie das fertige Dokument vor der Verwendung von einem Anwalt vor Ort prüfen und bei Bedarf an Ihren Fall anpassen.

02 — Einsatz

Wann Sie das Dokument brauchen.

  • Ihre US-Gesellschaft stellt die ersten Mitarbeiter oder Bewerber ein
  • Sie beschäftigen Personen in Kalifornien oder einem anderen Staat mit eigenen Datenschutzregeln
  • Personaldaten werden an eine Muttergesellschaft in Deutschland übermittelt
  • Sie führen Zeiterfassung, Gerätekontrolle oder Bewerbersoftware neu ein
  • Ein Investor oder Geschäftspartner fragt nach Ihren Datenschutzunterlagen
03 — Inhalt

Was hineingehört.

  • Branche, Bundesstaat und Sprache des Dokuments
  • Verantwortlicher Arbeitgeber mit Anschrift, Datenschutzkontakt und Geltungsbeginn
  • Erfasste Personengruppen sowie Arbeitsorte und Rechtsräume
  • Verarbeitungsvorgänge mit Datenkategorien, Herkunft, Zweck, Rechtsgrundlage, Empfängern und Aufbewahrung
  • Angaben zu sensiblen Daten, Monitoring und automatisierten Entscheidungen
  • Grenzüberschreitende Übermittlungen und tatsächlich umgesetzte Sicherheitsmaßnahmen
  • Rechte der Beschäftigten, Anfragewege und Pflichtangaben
  • Umgang mit Änderungen und offene Punkte für die örtliche Prüfung
04 — Fehler

Was häufig schiefgeht.

  • Wunschzustand statt Wirklichkeit: Hinweise, die nicht genutzte Systeme beschreiben oder vorhandene verschweigen, sind irreführend. Gehen Sie jeden Datenfluss im Unternehmen einzeln durch.
  • Hinweis mit Einwilligung verwechseln: Datenschutzhinweise informieren, sie holen keine Zustimmung ein. Wo eine Einwilligung nötig ist, braucht es ein eigenes Dokument.
  • Monitoring nur nebenbei erwähnen: Mehrere Bundesstaaten verlangen für die elektronische Überwachung von Beschäftigten eine gesonderte Mitteilung. Beschreiben Sie Umfang und Grenzen genau.
  • Übermittlung an die deutsche Muttergesellschaft vergessen: Auch konzerninterne Weitergaben sind Empfänger. Nennen Sie Land, Zweck und Schutzmaßnahmen.
  • Keine Aufbewahrungsfristen: Ohne Kriterium für die Löschung bleiben Daten oft unbegrenzt gespeichert. Legen Sie für jeden Vorgang eine Dauer oder Regel fest.
05 — Ablauf

So nutzen Sie die Vorlage.

  1. 01Erfassen Sie alle Personaldatenflüsse von der Bewerbung bis zum Austritt.
  2. 02Füllen Sie die Vorlage mit den tatsächlichen Vorgängen, Empfängern und Schutzmaßnahmen aus.
  3. 03Lassen Sie den Text für jeden Bundesstaat, in dem Sie Personen beschäftigen, fachkundig prüfen.
  4. 04Stellen Sie die Hinweise den Beschäftigten nachweisbar zur Verfügung und halten Sie sie aktuell.
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06 — Begriffe

Fachbegriffe kurz erklärt.

Employee Privacy Notice
Datenschutzhinweis, der Beschäftigte und Bewerber über die Verarbeitung ihrer Daten durch den Arbeitgeber informiert.
CCPA / CPRA
Kalifornisches Datenschutzgesetz, durch den California Privacy Rights Act erweitert; erfasst seit 2023 auch Daten von Beschäftigten.
Electronic Monitoring
Elektronische Überwachung von Geräten, Kommunikation oder Standorten der Beschäftigten, für die einige Bundesstaaten eine Mitteilung verlangen.
07 — Fragen

Häufige Fragen.

  • Ein allgemeines Bundesgesetz mit dieser Pflicht gibt es nicht. In Kalifornien gilt der California Consumer Privacy Act (CCPA) jedoch seit 2023 auch für Beschäftigten- und Bewerberdaten, sofern das Unternehmen unter das Gesetz fällt. Auch ohne Pflicht schaffen klare Hinweise Vertrauen und Ordnung.

08 — Weiter

Mehr als eine Vorlage.

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