Vermögensschutz & Nachfolge

Pfändung: Wie Konto- und Lohnpfändung ablaufen und was geschützt ist

Wie Kontopfändung und Lohnpfändung ablaufen, welche Freibeträge seit 1. Juli 2026 gelten, was das Finanzamt darf und was für Konten im EU-Ausland und in den USA gilt.

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Eine Pfändung trifft viele unerwartet: Das Konto ist plötzlich gesperrt, Lastschriften platzen, und die Bank verweist an den Gläubiger. Dieser Beitrag erklärt, wie Pfändungen in Deutschland ablaufen, welche Beträge geschützt sind, welche Sonderrechte das Finanzamt hat und was für Konten im Ausland und für Anteile an einer US-LLC gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gepfändet werden kann erst, wenn ein Gläubiger einen Vollstreckungstitel hat, etwa ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Das Finanzamt und andere Behörden vollstrecken aus ihren eigenen Bescheiden.

  • Seit 1. Juli 2026 sind beim Arbeitseinkommen monatlich 1.587,40 Euro pfändungsfrei, auf dem P-Konto rund 1.590 Euro. Für Unterhaltsberechtigte kommen Zuschläge hinzu.

  • Den Kontoschutz gibt es nur mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Ein bestehendes Girokonto lässt sich auch nach einer Pfändung noch umwandeln.

  • Gläubiger können per Europäischem Beschluss Konten in anderen EU-Staaten vorläufig sperren lassen. Konten außerhalb der EU sind schwerer erreichbar, aber nicht außer Reichweite.

  • Wer Vermögen nach einer Pfändung verschweigt oder beiseiteschafft, macht sich strafbar.

Wie eine Pfändung zustande kommt

Am Anfang steht eine offene Forderung, die der Schuldner nicht bezahlt. Damit ein privater Gläubiger pfänden darf, braucht er einen Vollstreckungstitel, meist aus dem gerichtlichen Mahnverfahren oder einem Urteil. Mit dem Titel kann er beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Dieser wird der Bank oder dem Arbeitgeber zugestellt, die dann nicht mehr an den Schuldner zahlen dürfen.

Daneben kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen. Dieser kann Sachen pfänden und vom Schuldner eine Vermögensauskunft verlangen (§ 802c ZPO). Darin muss der Schuldner sein gesamtes Vermögen offenlegen, auch Konten im Ausland und Beteiligungen an Gesellschaften. Die Angaben werden an Eides statt versichert, falsche Angaben sind strafbar.

Sonderfall Finanzamt

Finanzämter, Krankenkassen, Kommunen und andere Behörden brauchen kein Gericht. Sie vollstrecken aus ihren eigenen Bescheiden. Das Finanzamt erlässt dafür eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung (§ 309 AO) und stellt sie direkt der Bank zu. Über das Kontenabrufverfahren (§ 93 AO) kann es vorher erfragen, bei welchen deutschen Banken Konten bestehen.

Gegen den zugrunde liegenden Steuerbescheid können Sie Einspruch einlegen. Ein Einspruch stoppt die Vollstreckung aber nicht automatisch. Dafür müssen Sie zusätzlich Aussetzung der Vollziehung oder Vollstreckungsaufschub beantragen. Oft lässt sich mit dem Finanzamt auch eine Ratenzahlung vereinbaren, bevor gepfändet wird.

Kontopfändung und P-Konto

Wird ein normales Girokonto gepfändet, sperrt die Bank das gesamte Guthaben. Schutz gibt es nur auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto):

  • Jede Person kann bei ihrer Bank verlangen, dass ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Jede Person darf nur ein P-Konto haben.

  • Seit 1. Juli 2026 ist monatlich ein Grundfreibetrag von rund 1.590 Euro geschützt (vorher 1.560 Euro). Mit einer Bescheinigung, etwa vom Arbeitgeber, einer Familienkasse oder einer Schuldnerberatung, erhöht sich der Betrag für Unterhaltsberechtigte und bestimmte Sozialleistungen.

  • Wird das Konto innerhalb eines Monats nach der Pfändung umgewandelt, gilt der Schutz rückwirkend ab der Pfändung.

  • Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann in die folgenden drei Monate übertragen werden.

Lohnpfändung

Auch beim Arbeitseinkommen ist ein Teil geschützt. Seit 1. Juli 2026 gilt nach der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung:

Unterhaltspflichten

Pfändungsfrei (monatlich, netto)

keine

1.587,40 Euro

für die 1. Person zusätzlich

597,42 Euro

für die 2. bis 5. Person je

332,83 Euro

Vom Einkommen über diesen Grenzen wird nur ein Teil gepfändet, ab rund 4.866 Euro netto ist der übersteigende Betrag voll pfändbar. Die Tabelle wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Für Unterhaltsforderungen gelten niedrigere Freibeträge.

Konten und Vermögen im Ausland

EU-Ausland: Seit 2017 gibt es den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung (Verordnung (EU) Nr. 655/2014). Damit kann ein Gläubiger Konten in anderen EU-Staaten (außer Dänemark) sperren lassen, ohne dass der Schuldner vorher gewarnt wird. Er kann dafür sogar Auskunft verlangen, bei welchen Banken der Schuldner in diesem Land Konten führt. Ein Konto in einem anderen EU-Staat schützt also nicht vor deutschen Gläubigern.

USA und andere Drittstaaten: Ein deutscher Titel lässt sich dort nicht direkt vollstrecken. Der Gläubiger muss ihn vor Ort anerkennen lassen, was Zeit und Geld kostet. Das macht einen Zugriff aufwendiger, aber nicht unmöglich. Und: Das Konto muss in der Vermögensauskunft angegeben werden.

Anteile an einer US-LLC: Gläubiger können in Deutschland auch Gesellschaftsanteile pfänden. Bei einer LLC bestimmt aber das Recht des Gründungsstaats, was sie damit erreichen. In Wyoming ist die sogenannte Charging Order das einzige Mittel des Gläubigers gegen die Anteile eines Gesellschafters, auch bei einer LLC mit nur einem Gesellschafter. Er erhält dann nur die Ausschüttungen, die die LLC tatsächlich an diesen Gesellschafter zahlt, kann aber weder die Anteile verwerten noch auf das Vermögen der LLC zugreifen. Was das in der Praxis bedeutet und wo die Grenzen liegen, erklärt der Guide Haftungsschutz der LLC.

Was Sie bei einer drohenden Pfändung tun sollten

  1. Nicht ignorieren: Mahnbescheide haben kurze Widerspruchsfristen. Wer nicht reagiert, bekommt schnell einen Titel gegen sich.

  2. Forderung prüfen: Ist sie berechtigt, in der Höhe korrekt und nicht verjährt?

  3. Gespräch suchen: Ratenzahlung oder Vergleich sind oft günstiger als Vollstreckung, für beide Seiten.

  4. P-Konto einrichten: Spätestens innerhalb eines Monats nach einer Kontopfändung.

  5. Beraten lassen: Schuldnerberatungsstellen helfen kostenlos, bei Unternehmern zusätzlich ein Anwalt oder Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie viel Geld bleibt auf dem P-Konto geschützt? Seit 1. Juli 2026 rund 1.590 Euro im Monat, mit Unterhaltspflichten mehr.

Kann das Finanzamt mein Konto ohne Vorwarnung pfänden? Es muss vorher mahnen und eine Frist setzen. Ein Gerichtsbeschluss ist aber nicht nötig.

Muss ich mein Konto im Ausland bei der Vermögensauskunft angeben? Ja. Die Auskunft umfasst das gesamte Vermögen, auch im Ausland. Falsche oder unvollständige Angaben sind strafbar.

Schützt eine US-LLC vor Pfändung? Sie trennt das Vermögen der Gesellschaft vom Privatvermögen, und in Wyoming ist der Zugriff auf die Anteile beschränkt. Übertragungen, die erst in der Krise erfolgen, können aber angefochten werden. Mehr im Guide LLC und Insolvenzschutz.

Wie lange stehe ich im Schuldnerverzeichnis? In der Regel drei Jahre, bei vollständiger Zahlung kann der Eintrag früher gelöscht werden.

Stand: November 2026. Quellen: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, §§ 802c, 850c, 899 ff. ZPO, §§ 93, 309 AO, Verordnung (EU) Nr. 655/2014, Wyoming Statutes § 17-29-503. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.