US-Firmengründung

US-LLC mit mehreren Gesellschaftern: Form 1065, K-1 und Quellensteuer für ausländische Partner

Mehrpersonen-LLC mit ausländischen Gesellschaftern: Form 1065 statt 5472, Schedule K-1, § 1446-Quellensteuer und die 25-Prozent-Regel beim Konto.

8 Minuten

Eine US-LLC mit zwei Gesellschaftern ist steuerlich ein anderes Wesen als die Alleingesellschaft – und genau daran scheitern ausländisch gehaltene Strukturen am häufigsten. Die Ein-Personen-LLC reicht Formular 5472 ein. Die Mehrpersonen-LLC reicht Formular 1065 ein. Wer die beiden verwechselt, reicht das falsche Formular ein, und das fällt oft erst Jahre später auf.

Dieser Beitrag behandelt die Struktur, die in der Beratung am seltensten vorbereitet wird: eine LLC mit mehreren Gesellschaftern, von denen mindestens einer nicht in den USA ansässig ist.

Die Standardklassifizierung – und was sie auslöst

Eine LLC mit zwei oder mehr Gesellschaftern wird steuerlich automatisch als Personengesellschaft behandelt – als Partnership –, sofern niemand aktiv eine andere Klassifizierung wählt. Eine eigene Erklärung zur Rechtsform ist dafür nicht nötig; die Klassifizierung tritt kraft Gesetzes ein.

Daraus folgt die zentrale Unterscheidung:

Single-Member-LLC

Multi-Member-LLC

Standardklassifizierung

Disregarded Entity

Partnership

Zentrales Formular

5472 mit Pro-forma-1120

1065 mit Schedule K-1 je Gesellschafter

Frist

15. April

15. März

Verlängerung

bis 15. Oktober (Formular 7004)

bis 15. September (Formular 7004)

Quellensteuer auf Gesellschafterebene

nicht einschlägig

§ 1446, Formulare 8804 und 8805

Zusätzliche Anlagen

–

Schedules K-2 und K-3 bei internationalem Bezug

Die Frist des 15. März gilt für das Kalenderjahr. Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag – für das Steuerjahr 2025 war das der 16. März 2026.

Der wichtigste Irrtum: 5472 gilt hier nicht

Das Formular 5472 ist die Meldepflicht für ausländisch gehaltene Einzelgesellschaften und für Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung. Auf eine als Partnership klassifizierte Mehrpersonen-LLC ist es nicht anzuwenden. Die Meldung erfolgt über die 1065, und die Informationen über die ausländischen Gesellschafter fließen über die Schedule K-1 sowie über die internationalen Anlagen in die Erklärung ein.

Das ist keine Formalie. Wer eine Mehrpersonen-LLC führt und weiterhin eine 5472 mit Pro-forma-1120 einreicht, hat zwei Fehler gleichzeitig: eine Erklärung, die nicht vorgesehen ist, und eine fehlende Erklärung, die vorgesehen ist. Wie teuer die 5472-Lücke bei Einzelgesellschaften wird, steht im Beitrag zu Form 5472 – bei der Partnership ist die Fehlerfolge eine andere, aber nicht harmlos: Die Verspätungsstrafe der 1065 wird monatlich berechnet und richtet sich nach der Zahl der Gesellschafter.

Schedule K-1: das Dokument, das jede Steuererklärung prüft

Jeder Gesellschafter erhält eine Schedule K-1, die seinen Anteil an Einkünften, Abzügen und Anrechnungen ausweist. Die K-1 ist kein Anhang, den man nachliefert: Ohne sie kann der ausländische Gesellschafter seine persönliche US-Erklärung nicht korrekt abgeben, und ohne korrekte persönliche Erklärung entstehen Rückfragen bei beiden Seiten.

Zwei Punkte, die in der Praxis unterschätzt werden:

  • Die K-1 muss fristgerecht erstellt und versandt werden. Fehlt sie, gerät nicht nur die Gesellschaft in Verzug, sondern auch die persönliche Erklärung jedes Gesellschafters.

  • Bei internationalem Bezug kommen die Schedules K-2 und K-3 hinzu. Sie übersetzen die Zahlen der 1065 in die für ausländische Gesellschafter relevanten Kategorien. Ohne sie ist die Erklärung bei ausländischer Beteiligung regelmäßig unvollständig.

Die Quellensteuer: der Punkt, der am häufigsten fehlt

Die Partnership muss auf die Einkünfte eines ausländischen Gesellschafters, die in den USA steuerlich verwertbar sind, Quellensteuer einbehalten – nach § 1446 des Internal Revenue Code. Gemeldet wird das über die Formulare 8804 und 8805.

Entscheidend sind zwei Eigenschaften dieser Pflicht:

  1. Sie greift auch, wenn kein Gewinn ausgeschüttet wird. Die Steuer knüpft an die Zurechnung des Einkommens an, nicht an den Mittelabfluss. Wer im ersten Jahr nichts entnimmt, entgeht ihr nicht.

  2. Abkommensvorteile müssen vorher dokumentiert sein. Ein Gesellschafter mit Anspruch auf einen reduzierten Satz nach dem Doppelbesteuerungsabkommen weist das über Formular 8804-C nach. Wer erst nachträglich an Rückerstattung denkt, hat den Aufwand statt der Ersparnis.

Das ist der Grund, warum eine Mehrpersonen-LLC mit ausländischen Gesellschaftern ohne Steuerberatung mit US-Bezug nicht belastbar zu führen ist. Die laufende Buchhaltung reicht dafür nicht.

Jeder Gesellschafter hat seine eigene Ebene

Die Partnership ist eine Durchleitungsstruktur: Auf Gesellschaftsebene fällt in der Regel keine US-Körperschaftsteuer an, die Besteuerung findet bei den Gesellschaftern statt. Daraus folgt:

  • Jeder ausländische Gesellschafter gibt bei entsprechender Zurechnung eine Form 1040-NR ab.

  • Jeder benötigt dafür eine eigene ITIN, sofern er nicht bereits eine US-Steuernummer hat. Wer die Struktur plant, sollte die ITIN nicht im Frühjahr beantragen – die Bearbeitung dauert 7 bis 11 Wochen, in Spitzenzeiten bis 14. Die Einzelheiten stehen im Beitrag EIN oder ITIN, und die laufenden Kosten im Überblick hat der Beitrag zu den Kosten einer US-LLC nach dem ersten Jahr.

  • Bei gemischter Besetzung – ein Gesellschafter mit US-Status, einer ohne – entstehen zwei unterschiedliche Verfahrenswege in derselben Gesellschaft. Das ist machbar, aber es erfordert eine saubere Trennung der Anteile und der K-1-Angaben.

  • Sitzen Gesellschafter in verschiedenen Ländern, ist für jeden eine eigene abkommensrechtliche Prüfung erforderlich. Eine gemeinsame Antwort gibt es dann nicht.

Das Operating Agreement ist ein Steuerdokument

In der Einzelgesellschaft ist das Operating Agreement vor allem eine Formfrage. In der Mehrpersonengesellschaft entscheidet es über die steuerliche Behandlung. Es muss festhalten:

  • Kapitalbeiträge je Gesellschafter, und ob diese als Eigen- oder Fremdkapital behandelt werden,

  • die Gewinn- und Verlustverteilung, ausdrücklich und nicht nach Gefühl,

  • die Verwaltungsstruktur – member-managed oder manager-managed –, weil davon abhängt, wer für Einbehalt und Meldungen verantwortlich ist,

  • Übertragungsbeschränkungen und das Verfahren bei Ein- und Austritt.

Fehlt die Verteilungsregel, wird die Aufteilung im Streitfall nicht nach dem Ausgehandelten entschieden, sondern nach den gesetzlichen Auffangregeln des Bundesstaates – und die kennen die Absichten zweier ausländischer Gründer nicht.

Das Konto: die 25-Prozent-Regel

Banken und Zahlungsdienstleister prüfen bei der Kontoeröffnung die wirtschaftlich Berechtigten nach der Kundensorgfaltspflicht von FinCEN. Wer 25 Prozent oder mehr hält oder Kontrolle ausübt, wird identifiziert – unabhängig davon, ob die Person im Ausland sitzt. Bei einer Mehrpersonen-LLC heißt das:

  • Alle qualifizierenden Gesellschafter legen Dokumente vor, in der Regel Reisepässe.

  • Das Operating Agreement wird zur Eintrittskarte. Ohne es lässt sich die Eigentumsstruktur nicht belegen.

  • Die Verwaltungsebene ist relevant. Wer Kontrolle ausübt, aber nicht 25 Prozent hält, kann ebenfalls geprüft werden.

  • EIN und Adresse müssen zur Akte passen. Die Adressprüfung ist in diesem Jahr strenger geworden, und bei mehreren Gesellschaftern steigt die Zahl der abzugleichenden Angaben.

Traditionelle US-Banken erwarten überwiegend Präsenz und eine US-Steuernummer. Ferneröffnungen laufen in der Praxis über Fintech-Plattformen. Das gelingt, ist aber bei mehreren Gesellschaftern erkennbar aufwendiger als bei einer Einzelgesellschaft – plan dafür Zeit ein, nicht nur Dokumente.

Ein Bundesstaat, der alles überlagert

Auf Bundesstaatenebene bleiben die wiederkehrenden Meldungen bestehen. Kalifornien erhebt eine Jahressteuer von mindestens 800 USD, unabhängig von Umsatz und Gesellschafterzahl; ab einem Umsatz von 250.000 USD kommen zusätzliche Umsatzgebühren hinzu. Wer dort registriert ist oder dort operiert, kommt nicht um diese Mindestbelastung herum – unabhängig davon, wo die Gesellschafter sitzen.

Sechs Fehler, die wir immer wieder sehen

  1. Eine 5472 einreichen statt einer 1065. Zwei Fehler in einem Vorgang.

  2. Keine Verteilungsregel im Operating Agreement. Streit wird nach Auffangregeln entschieden.

  3. K-1 verspätet oder gar nicht erstellen. Die persönlichen Erklärungen aller Gesellschafter geraten in Verzug.

  4. Quellensteuer vergessen, weil nichts ausgeschüttet wurde. Die Pflicht ist nicht an die Ausschüttung gebunden.

  5. Abkommensnachweis erst nach der Zahlung. Rückerstattung statt Vermeidung.

  6. Gesellschafter in verschiedenen Ländern über einen Kamm scheren. Jeder Fall ist ein eigener Fall.

FAQ

Ist eine US-LLC mit zwei Gesellschaftern steuerlich eine Partnership? Ja, kraft Gesetzes, solange niemand aktiv eine andere Klassifizierung wählt. Eine Erklärung ist dafür nicht erforderlich.

Brauche ich bei zwei Gesellschaftern eine 5472? Nein. Die 5472 betrifft die ausländisch gehaltene Einzelgesellschaft und Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung, nicht die als Partnership klassifizierte Mehrpersonen-LLC. Diese reicht eine 1065 ein.

Bis wann muss die 1065 eingereicht werden? Am 15. März für das Kalenderjahr, mit Verlängerung bis 15. September über Formular 7004. Fällt der 15. März auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Braucht jeder Gesellschafter eine ITIN? Jeder Gesellschafter, der in den USA eine persönliche Erklärung abgeben muss, braucht eine eigene US-Steuernummer. Ob diese Pflicht eintritt, hängt von der Art der Einkünfte und dem Steuerstatus ab.

Kann ein Gesellschafter in Deutschland und einer in den USA sitzen? Ja, aber dann laufen zwei Verfahrenswege parallel, mit unterschiedlichen Erklärungen und Nachweispflichten. Das erhöht den Abstimmungsaufwand deutlich.

Wer haftet für die Quellensteuer, wenn nichts ausgeschüttet wird? Die Gesellschaft als Einbehaltspflichtige. Die Pflicht knüpft an die Zurechnung des Einkommens an, nicht an den Mittelabfluss.

Fazit

Eine Mehrpersonen-LLC mit ausländischen Gesellschaftern ist keine größere Version der Einzelgesellschaft. Sie hat ein anderes Formular, eine andere Frist, eine Quellensteuerpflicht und ein Operating Agreement, das steuerlich wirkt. Der teuerste Fehler ist der aus Unkenntnis übernommene: eine 5472 einzureichen, wo eine 1065 nötig wäre.

Die TAXXIT Group begleitet internationale Gründer über die Gründung hinaus – von der Wahl von Rechtsform und Bundesstaat über EIN, ITIN, Kontoeröffnung und Compliance bis zum Aufbau von Kredit und Struktur. Bei Mehrpersonenstrukturen arbeiten wir mit steuerlichen Fachpersonen mit US-Bezug zusammen. Wir öffnen die Tür zum amerikanischen Finanzsystem und halten die Struktur belastbar.

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Klassifizierung, Quellensteuersätze, Fristen und Pflichten hängen von Bundesstaat, Einkunftsart, Steueransässigkeit jedes einzelnen Gesellschafters und dem anwendbaren Abkommen ab. Für verbindliche Entscheidungen solltest du qualifizierten fachlichen Rat einholen.

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