Neue EU-Fluggastrechte: Das ändert sich bei Verspätung, Handgepäck und Erstattung
Die EU hat sich auf neue Fluggastrechte geeinigt: Entschädigung bleibt ab 3 Stunden Verspätung, Handgepäck im Preis, klarere Erstattung. Alle Änderungen im Überblick.
Nach jahrelangem Streit haben sich das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten im Sommer 2026 auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Für alle, die viel fliegen, etwa Digitalnomaden, Vielreisende und Unternehmer, bringt sie einige konkrete Änderungen. Hier der aktuelle Stand.
Das Wichtigste vorab
Der Kompromiss wurde im Juni 2026 erzielt. Nach Berichten von dpa-AFX hat das Parlament zugestimmt, und laut Verbraucherzentrale Niedersachsen hat der Rat der EU die Reform am 13. Juli 2026 endgültig beschlossen. Die neuen Regeln gelten frühestens ab Mitte 2027. Bis dahin gilt weiter das bisherige Recht.
Entschädigung bleibt bei drei Stunden
Die Mitgliedstaaten hatten höhere Schwellen und niedrigere Beträge gefordert, durchgesetzt haben sie sich nicht. Entschädigung gibt es weiterhin ab drei Stunden Verspätung, wenn die Airline die Ursache zu verantworten hat:
250 Euro bis 1.500 km
400 Euro bis 3.500 km
600 Euro über 3.500 km (nicht nur innerhalb der EU)
Bei kurzfristigen Annullierungen unter 14 Tagen gelten dieselben Schwellen. Ausnahmen sind unter anderem Wetter, Naturkatastrophen und Streiks an Flughäfen oder bei Bodenabfertigern. Die Airline muss die Ursache nachweisen. Passagiere sollen innerhalb von 96 Stunden schriftlich informiert werden, und die Airline soll binnen 30 Tagen zahlen oder die Ablehnung begründen. Nachteil: Ansprüche müssen künftig innerhalb von neun Monaten nach dem Flug bei der Airline angemeldet werden. Bisher gilt in Deutschland die reguläre Verjährung von mindestens drei Jahren. Wer einen Anspruch hat, sollte ihn also zügig geltend machen.
Weitere Neuerungen
Handgepäck: Preise sollen standardmäßig inklusive Handgepäck angezeigt werden. Günstigere Tarife für Reisende ohne große Tasche bleiben erlaubt.
Sitzplätze: Kinder unter 14, Schwangere, Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Begleitpersonen sollen ohne Reservierungsgebühr neben ihren Begleitern sitzen können. Namenskorrekturen und das Ausdrucken von Bordkarten sollen kostenlos sein.
Betreuung bei Störungen: Erfrischungen nach zwei Stunden, eine Mahlzeit nach drei Stunden, danach alle fünf Stunden. Bei Übernachtung sorgt die Airline für Hotel und Transfer.
Umbuchung: Die Airline muss innerhalb von drei Stunden eine Alternative anbieten, Passagiere können oft selbst auf andere Verkehrsmittel ausweichen. Die Erstattung ist auf das Vierfache des ursprünglichen Preises begrenzt, was bei sehr günstigen Tickets nachteilig sein kann.
Downgrade und No-Show: Teilerstattung innerhalb von 14 Tagen bei Herabstufung, und der Rückflug darf auch dann angetreten werden, wenn der Hinflug verfallen ist.
Durchsetzung: Ein einheitliches Anspruchsformular soll kommen. Bei gestrichenen Flügen ist der Preis vollständig zu erstatten, Vermittler dürfen keine Servicegebühr einbehalten.
Geltungsbereich
Erfasst werden alle Flüge ab EU-Flughäfen. Flüge in die EU sind nur bei EU-Airlines erfasst.
Was Sie jetzt tun können
Bis zum Inkrafttreten gelten die heutigen Regeln. Dokumentieren Sie Verspätungen (Bordkarte, Buchungsbestätigung, Zeitnachweise) und stellen Sie Ansprüche schriftlich bei der Airline. Wer bei der Kreditkarte auf Reiseversicherungen und Verspätungsleistungen achtet, kann zusätzlich profitieren. Die Konditionen unterscheiden sich je Anbieter und ändern sich, vor Abschluss immer die aktuellen Bedingungen prüfen. Welche Business-Kreditkarten für Inhaber einer US-LLC infrage kommen, zeigt unser Guide Business-Kreditkarten für die US-LLC.
Häufige Fragen
Ab wann gelten die neuen Regeln? Frühestens ab Mitte 2027.
Bleibt die Entschädigungsschwelle bei drei Stunden? Ja, die geforderte Anhebung auf vier Stunden hat sich nicht durchgesetzt.
Stand: November 2026. Quellen: ZDFheute (Juni 2026), dpa-AFX/extraETF (13. Juli 2026), Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stiftung Warentest (test.de). Der genaue Starttermin steht noch nicht fest. Keine Rechtsberatung.
