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UK Ltd vs. US-LLC: Der direkte Vergleich.

Was die britische Limited gegenüber der US-LLC kann — und warum DACH-Unternehmer meistens zur LLC greifen.

Zwei der beliebtesten Strukturen weltweit. Nicht für alle gleich geeignet.

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01 — Grundstruktur

Was beide Strukturen unterscheidet.

  • UK Ltd

    Kapitalgesellschaft.

    Separate Rechtspersönlichkeit. Körperschaftsteuer 25% (ab 250k GBP Gewinn). Annual Return und Accounts Companies House. Mindestkapital: £1.

    UK
  • US-LLC

    Hybridstruktur.

    Flexible Besteuerung (Disregarded Entity oder Partnership). Keine Körperschaftsteuer wenn korrekt strukturiert. Keine Annual Accounts nötig.

    USA
  • Kosten

    Gründung und Betrieb.

    UK Ltd: £12–50 Gründung, £13/Jahr Annual Return. US-LLC: $50–200 Gründung, $60–300/Jahr Registered Agent + State Fees.

    Kosten
  • Bankzugang

    USD vs. GBP.

    US-LLC: Mercury, Relay (USD). UK Ltd: Barclays, HSBC (GBP, schwer ohne UK-Wohnsitz zu eröffnen).

    Banking
02 — Wann UK Ltd sinnvoll ist

Die Ausnahmen.

UK Ltd ist sinnvoll wenn: Hauptmarkt UK (britische Kunden bevorzugen UK-Entitäten). VAT-Pflicht in UK (ab £85.000 Umsatz mit UK-Kunden). Mitarbeiter in UK (Employer PAYE einfacher als US-LLC für UK-Payroll). Regulated industries in UK (Fintech, Financial Services). Für reine Online-Businesses ohne UK-Kundenfokus: US-LLC ist fast immer die bessere Wahl.

FAQ

Häufige Fragen.

  • Ja. Viele Unternehmer kombinieren: US-LLC für USD-Zahlungen und US-Kunden, UK Ltd für GBP-Zahlungen und UK-Kunden. Operating Agreement regelt die Interaktion.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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