Guide · Setup

Website und Domain für die US-LLC: Das Minimum-Setup.

Was deine LLC-Website mindestens braucht, welche Domain-Endungen sinnvoll sind und wie du in einem Tag online bist.

Eine Website macht deine LLC glaubwürdig. Das Minimum reicht oft schon.

Guide · SetupSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Warum eine Website

Der praktische Nutzen.

Für Banken: Mercury und manche Lieferanten schauen ob eine Website existiert. Für Kunden: professioneller Auftritt. Für Plattformen: Stripe, PayPal, Google Ads verlangen oft eine Unternehmenswebsite. Minimum-Anforderungen einer LLC-Website: Domain (.com bevorzugt). Unternehmensname sichtbar. Kurze Beschreibung der Tätigkeit. Kontaktmöglichkeit (E-Mail). Datenschutzerklärung (wenn EU-Kunden).

02 — Schnellstart-Optionen

In einem Tag online.

  • Carrd.co

    Schnellste Option.

    One-Page-Website in 30 Minuten. $19/Jahr. Perfekt für einfache Presence. Eigene Domain verbindbar.

    Schnell
  • Webflow

    Professionell.

    Kein Code nötig. Starter: kostenlos. Pro: $14/Monat. Viele Templates. Gut für Agenturen und SaaS.

    Professionell
  • Framer

    Design-Fokus.

    Sehr modernes Design mit KI-Unterstützung. Starter kostenlos. Ab $5/Monat für eigene Domain.

    Modern
  • WordPress

    Volle Kontrolle.

    Hostinger oder SiteGround (~$3/Monat). Volle Kontrolle, aber mehr Setup. Gut wenn Blog wichtig.

    Flexibel
FAQ

Häufige Fragen.

  • US-Recht: kein Impressum-Pflicht. Deutsches Recht: wenn deine Website für Deutsche bestimmt ist und du gewerblich tätig bist — Impressumspflicht (Telemediengesetz). Für die Sicherheit: Impressum mit LLC-Daten immer einbauen.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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