Guide · Struktur

Marke in den USA schützen mit LLC.

USPTO, Trademark-Anmeldung und wie die US-LLC als Inhaberin deiner Marke fungiert.

Marke in den USA. LLC als Inhaberin. Schutz vor Nachahmern.

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01 — Warum LLC als Markeninhaberin

Der Vorteil.

Eine Marke kann auf eine Person oder eine Gesellschaft eingetragen werden. Die LLC als Inhaberin hat den Vorteil: Marke ist vom persönlichen Vermögen getrennt. Bei Unternehmensverkauf geht die Marke mit der LLC über. Haftungsschutz falls die Marke angegriffen wird. Professionellerer Auftritt gegenüber Lizenznehmern.

02 — USPTO Trademark Registration

Der Ablauf.

  • Marke prüfen

    TESS-Datenbank.

    USPTO TESS (Trademark Electronic Search System) prüfen ob ähnliche Marken existieren. Kostenlos unter tmsearch.uspto.gov.

    Erster Schritt
  • Klassen wählen

    Nizza-Klassifikation.

    Welche Warenklassen und Dienstleistungsklassen schützen. Klasse 35 (Werbung, Geschäft), 42 (Software), 25 (Bekleidung) etc.

    Klassen
  • Antrag einreichen

    TEAS online.

    TEAS (Trademark Electronic Application System) bei USPTO. Kosten: 250–350 USD pro Klasse. Online möglich ohne US-Aufenthalt.

    Online
  • Bearbeitungszeit

    8–12 Monate.

    USPTO braucht 8–12 Monate für Standard-Anträge. TEAS Plus (250 USD/Klasse) ist günstiger, aber strenger.

    Geduld
FAQ

Häufige Fragen.

  • Ja, für Anmelder ohne US-Wohnsitz ist ein US-Trademark-Anwalt oder accredited representative Pflicht seit August 2019 (US-Counsel-Requirement).

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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