Guide · Struktur

LLC vs. Sole Proprietorship (Einzelunternehmen).

Der Unterschied zwischen einer US-LLC und einem US-Sole Proprietorship — und warum fast immer die LLC die bessere Wahl ist.

Wer ohne Struktur in den USA tätig ist, betreibt automatisch ein Sole Proprietorship. Das hat Nachteile.

Guide · StrukturSheridan WY · New York · Hongkong
01 — Was ein Sole Proprietorship ist

Das US-Einzelunternehmen.

Ein Sole Proprietorship entsteht automatisch wenn du in den USA als Einzelperson tätig bist ohne eine Gesellschaft zu gründen. Keine Gründungskosten, kein Papierkram. Aber: volle persönliche Haftung. Schwieriger Bankzugang (kein EIN ohne LLC). Weniger professionell. Kein Haftungsschutz. Als DACH-Unternehmer der eine US-LLC gründet: du bist nie ein Sole Proprietor (das ist ein US-Konzept für US-Ansässige). Aber der Vergleich hilft zu verstehen warum die LLC so wertvoll ist.

02 — Direkter Vergleich

Was entscheidend ist.

  • Haftung

    LLC gewinnt klar.

    Sole Prop: volle persönliche Haftung. LLC: begrenzter Haftungsschutz.

    Haftung
  • Steuern

    Ähnlich.

    Beide: Pass-Through. Sole Prop: Self-Employment Tax (15.3%) für US-Ansässige. LLC: gleich — für DACH-Inhaber kein Unterschied.

    Steuern
  • Banking

    LLC gewinnt.

    Sole Prop: kein EIN, kein Business-Konto (oder schwieriger). LLC: EIN + Mercury.

    Banking
  • Glaubwürdigkeit

    LLC gewinnt.

    'XY LLC' auf der Rechnung > 'John Doe' auf der Rechnung. Besonders bei US-Kunden.

    Reputation
FAQ

Häufige Fragen.

  • Für US-Ansässige mit minimalen Umsätzen (unter $5.000/Jahr) und absolutem Minimal-Aufwand. Für DACH-Unternehmer: immer LLC.

Verfasst von

TAXXIT Fachredaktion.

Zuletzt fachlich geprüft

Geprüft wurden Gebühren, Bearbeitungszeiten der Behörden, Formularstände und alle genannten Fristen.

Nächste Durchsicht spätestens in sechs Monaten oder bei Rechtsänderung.

Die Guides entstehen aus der laufenden Mandatsarbeit: Gründungen in Wyoming, New Mexico, Florida und Delaware, Kontoeröffnungen bei US-Banken, EIN- und ITIN-Anträge sowie die Abstimmung mit deutschen Steuerberatern. Geschrieben wird von der Mandatsführung, gegengelesen von US-Attorneys und CPAs aus unserem Netzwerk. Was nicht belegbar ist, steht nicht drin.

Fachgebiete

  • US-Gesellschaftsrecht (LLC, C-Corp)
  • IRS-Meldepflichten (EIN, ITIN, Form 5472)
  • Deutsche Hinzurechnungs- und Anzeigepflichten
  • US-Banking und Business Credit
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